Rechtsprechung
FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 4084/16 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer - In welchem Umfang führt eine von einer Stiftung anlässlich des 50. Geburtstags ihres Kurators veranstaltete Feier bei diesem zu Einnahmen?
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Wenn die teure Geburtstagsparty plötzlich zur Einnahme wird
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Ausrichtung der Geburtstagsfeier durch den Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Selbständige Tätigkeit - Kosten einer ausgerichteten Geburtstagsfeier als Einnahme
Papierfundstellen
- EFG 2019, 772
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Auszug aus FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 4084/16
Das nach früherer Rechtsprechung gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG geltende Aufteilungs- und Abzugsverbot ist - unabhängig von der Frage, ob dies im Rahmen der Einnahmen sinngemäß anzuwenden war - jedenfalls durch den BFH-Beschluss vom 21.09.2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1 aufgegeben worden. - BFH, 10.11.2016 - VI R 7/16
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags
Auszug aus FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 4084/16
Schließlich ist zu berücksichtigen, ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (…BFH-Urteile vom 28.01.2003 VI R 43/99, BFH/NV 2003, 1039 und 48/99, BFHE 201, 283; zu der Frage, ob Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier als Werbungskosten anzuerkennen sind, zuletzt: BFH-Urteil vom 10.11.2016 VI R 7/16, BFHE 256, 81). - FG Münster, 29.05.2015 - 4 K 3236/12
Kosten für Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig
Auszug aus FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 4084/16
Das Finanzgericht Münster hat sich in der jüngeren Vergangenheit mit den Voraussetzungen auseinandergesetzt, unter denen ein Arbeitnehmer Aufwendungen für eine Feier als Werbungskosten geltend machen kann (FG Münster, Urteil vom 29.05.2015 4 K 3236/12 E, EFG 2015, 1520, rkr.).
- BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags
Auszug aus FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 4084/16
Schließlich ist zu berücksichtigen, ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (BFH-Urteile vom 28.01.2003 VI R 43/99, BFH/NV 2003, 1039 und 48/99, BFHE 201, 283; zu der Frage, ob Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier als Werbungskosten anzuerkennen sind, zuletzt: BFH-Urteil vom 10.11.2016 VI R 7/16, BFHE 256, 81). - BFH, 09.04.2013 - VIII R 19/11
Aktienoption für Aufsichtsrat - Art, Höhe und Zuflusszeitpunkt der Einkünfte bei …
Auszug aus FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 4084/16
Zwischen steuerpflichtigen Einnahmen bei den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) und den gesetzlich nicht definierten Betriebseinnahmen besteht jedenfalls Übereinstimmung darin, dass die Zuwendung von geldwerten Gütern steuerpflichtig ist, sofern zwischen der Zuwendung und der Einkunftsart ein konkreter sachlicher und wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang gegeben ist (BFH-Urteil vom 09.04.2013 VIII R 19/11, BFHE 241, 246). - BFH, 28.01.2003 - VI R 43/99
Arbeitslohn; Feier anlässlich des Geburtstags des GmbH- Geschäftsführers
Auszug aus FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 4084/16
Schließlich ist zu berücksichtigen, ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (BFH-Urteile vom 28.01.2003 VI R 43/99, BFH/NV 2003, 1039 und 48/99, BFHE 201, 283; zu der Frage, ob Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier als Werbungskosten anzuerkennen sind, zuletzt: BFH-Urteil vom 10.11.2016 VI R 7/16, BFHE 256, 81).
Rechtsprechung
VG Stuttgart, 17.08.2016 - 7 K 4084/16 |
Kurzfassungen/Presse
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Klagen gegen Ausscheidens aus dem Gemeinderat der Stadt Widdern und Verhängung eines Ordnungsgeldes -mündliche Verhandlung-
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Stuttgart - 7 K 6179/15 (anhängig)
Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2016 - 7 K 4084/16
Zum Anderen wendet sich der Kläger gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 100 EUR wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht (Az.: 7 K 6179/15).Klage gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 100 EUR wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht (Az.: 7 K 6179/15):.
- VG Stuttgart, 30.11.2016 - 7 K 978/16
Klage eines Ratsmitglieds gegen sein auf eigenen Antrag hin beschlossenes …
Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2016 - 7 K 4084/16
Der Kläger wendet sich zum Einen gegen einen Beschluss des Gemeinderats der Stadt Widdern vom 21.01.2016, in dem festgestellt und bestätigt wurde, dass ein wichtiger Grund für sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt (Az.: 7 K 978/16). - VG Stuttgart, 11.03.2016 - 7 K 979/16
Klagen gegen Ausscheidens aus dem Gemeinderat der Stadt Widdern und Verhängung …
Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2016 - 7 K 4084/16
Mit der Klage hatte der Kläger zudem einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, den die 7. Kammer mit Beschluss vom 11.03.2016 (7 K 979/16) als unzulässig ablehnte, da dem Kläger wegen seines widersprüchlichen Verhaltens ein Rechtsschutzbedürfnis fehlen würde.
- VG Stuttgart, 30.11.2016 - 7 K 978/16
Klage eines Ratsmitglieds gegen sein auf eigenen Antrag hin beschlossenes …
Mit Beschluss vom 17.08.2016 (7 K 4084/16) gab das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Antrag des Klägers vom 11.07.2016 statt und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. - VG Stuttgart, 11.03.2016 - 7 K 979/16
Klagen gegen Ausscheidens aus dem Gemeinderat der Stadt Widdern und Verhängung …
Dem hiergegen erneut gestellten Eilantrag des Klägers gab das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 17.08.2016 (7 K 4084/16) statt und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. - VG Stuttgart - 7 K 6179/15 (anhängig) Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Kläger seit der Aussetzung des Sofortvollzugs durch Beschluss der Kammer vom 17.08.2016 im Verfahren 7 K 4084/16 wieder Mitglied im Gemeinderat der Beklagten ist.