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   FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4311/01   

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https://dejure.org/2005,7453
FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4311/01 (https://dejure.org/2005,7453)
FG Berlin, Entscheidung vom 22.02.2005 - 7 K 4311/01 (https://dejure.org/2005,7453)
FG Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 7 K 4311/01 (https://dejure.org/2005,7453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • gmbh-gf.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Wann ist die Überlassung von Kleidung ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer?

  • IWW (Kurzinformation)

    Einheitskleidung im Autohaus - In bestimmten Fällen lohnsteuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Wann ist die Überlassung von Kleidung ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer?

  • IWW (Kurzinformation)

    FG Berlin beschreitet Neuland - Steuerfreie Überlassung von Berufskleidung bei betrieblichem Interesse des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einheitliche Dienstkleidung - Steuerpflicht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen von Arbeitslohn bei Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen für eine Beschäftigung im privaten Dienst; Überlassung von Kleidungsstücken durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als geldwerte Güter als Entgelt für die Tätigkeit des Arbeitnehmers; Überlassung ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einheitliche Dienstkleidung nicht lohnsteuerpflichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2270
  • EFG 2005, 1344
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4311/01
    Mithin liegt Arbeitslohn vor, wenn dem Arbeitnehmer Geld oder geldeswerte Vorteile für eine Beschäftigung im privaten Dienst zugeflossen sind (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 17. Dezember 1982 VI R 75/79, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 137, 13, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1983, 39).
  • FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 17 K 4509/95

    Gestellung von Dienstkleidung als Arbeitslohn; Haftung des Arbeitgebers für

    Auszug aus FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4311/01
    Die Kleidungsstücke sind weder besonders exklusiv und teuer, was im Falle der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2000 (17 K 4509/95 H (L), Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 362) die Anerkennung ausschloss, noch erspart sie den Filialleitern und Filialleiterinnen die Anschaffung von Blusen, Röcken, Hemden und Hosen auf eigene Kosten.
  • FG Hessen, 09.03.1992 - 4 K 2725/90
    Auszug aus FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4311/01
    - Großzügiger als das Finanzgericht Düsseldorf hat das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 9. März 1992 4 K 2725/90, EFG 1993, 648) die Möglichkeit, dass Angehörige einer Luftfahrtgesellschaft ihre Uniformen auch auf dem Weg zur und von der Arbeit tragen dürfen, nicht als geldwerten Vorteil angesehen.
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1344 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - 6 K 2726/04

    Prämien für Gruppen-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte als

    Ein aufgedrängter Vorteil von geringem Wert wurde z.B. angenommen für den Fall der Gestellung von einheitlicher Kleidung, deren Wert sich im üblichen Rahmen hielt und die privat für die Arbeitnehmer nur von geringem Interesse war (Urteile des FG Berlin vom 22.02.2005, Az. 7 K 4312/01 und 7 K 4311/01).
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