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   FG Münster, 18.12.2002 - 7 K 5361/00 Kg   

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https://dejure.org/2002,9153
FG Münster, 18.12.2002 - 7 K 5361/00 Kg (https://dejure.org/2002,9153)
FG Münster, Entscheidung vom 18.12.2002 - 7 K 5361/00 Kg (https://dejure.org/2002,9153)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 7 K 5361/00 Kg (https://dejure.org/2002,9153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 2 S. 1
    Kein Anspruch auf Kindergeld für die Zeit vor Anerkennung als Asylberechtigter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: - Kein Anspruch auf Kindergeld für die Zeit vor Anerkennung als Asylberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 785
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.08.1997 - VI B 43/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2002 - 7 K 5361/00
    In diesen Fällen ist die Kindergeldberechtigung jedoch davon abhängig, dass der betreffende Ausländer einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vorlegt, durch den das Vorliegen der in § 51 Abs. 1 AuslG normierten Voraussetzungen bestandskräftig festgestellt ist (vgl. BFH-Beschluss VI B 43/97 vom 14.08.1997, BFH/NV 1998, 169 und DA 62.4.2 Abs. 2, BStBl. I 2002, 366).

    Der Senat folgt der bisher vom BFH vertretenen Auffassung, die auch von den Finanzgerichten überwiegend geteilt wird (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 169; BFH/NV 1998, 696 und BFH/NV 1999, 310; FG München vom 05.12.2001 9 K 5246/00, JURIS-DOC; FG Düsseldorf vom 13.11.2001 18 K 1922/01 Kg, EFG 2002, 475 m. w. N., FG Münster vom 05.05.2000 11 K 7518/99 Kg, EFG 2002, 1461; FG Baden-Württemberg vom 22.10.1998 6 K 83/97, JURIS-DOC und FG Rheinland-Pfalz vom 05.11.1999 3 K 2396/96, JURIS-DOC).

  • FG München, 05.12.2001 - 9 K 5246/00

    Kindergeld für palästinsensiche Flüchtlinge (UNRWA-Flüchtlinge); Kindergeld für

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2002 - 7 K 5361/00
    Denn im Kindergeldverfahren für Ausländer ist das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden; weder den Kindergeldbehörden noch den für das Kindergeld zuständigen Gerichten obliegt ein eigenständiges Prüfungsrecht dahingehend, ob der Ausländer unter den Schutz der Genfer Konvention oder einer anderen ausländerrechtlichen Norm fällt (vgl. Urteil des FG München vom 05.12.2001 9 K 5246/00, JURIS-DOC.).

    Der Senat folgt der bisher vom BFH vertretenen Auffassung, die auch von den Finanzgerichten überwiegend geteilt wird (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 169; BFH/NV 1998, 696 und BFH/NV 1999, 310; FG München vom 05.12.2001 9 K 5246/00, JURIS-DOC; FG Düsseldorf vom 13.11.2001 18 K 1922/01 Kg, EFG 2002, 475 m. w. N., FG Münster vom 05.05.2000 11 K 7518/99 Kg, EFG 2002, 1461; FG Baden-Württemberg vom 22.10.1998 6 K 83/97, JURIS-DOC und FG Rheinland-Pfalz vom 05.11.1999 3 K 2396/96, JURIS-DOC).

  • BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00

    Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2002 - 7 K 5361/00
    Allerdings hat der BFH im Beschluss VI B 134/00 vom 13.09.2000, BStBl. II 2001, 108 in einem Verfahren wegen Prozesskostenhilfe ausgeführt, dass bei summarischer Prüfung entgegen der früheren Auffassung gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG Bedenken bestünden.
  • FG Münster, 01.12.2008 - 5 K 4329/03

    Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld bei Fehlen eines qualifizierten

    Die Anerkennung als Asylberechtigter gewährt ausländerrechtlich nicht rückwirkend einen qualifizierten Titel gemäß § 62 Abs. 2 EStG (s. dazu FG Münster, Urteil vom 18. Dezember 2002 7 K 5361/00 Kg, EFG 2003, 785).
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