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   OVG Niedersachsen, 06.03.2009 - 7 LA 231/07   

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https://dejure.org/2009,12532
OVG Niedersachsen, 06.03.2009 - 7 LA 231/07 (https://dejure.org/2009,12532)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.03.2009 - 7 LA 231/07 (https://dejure.org/2009,12532)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. März 2009 - 7 LA 231/07 (https://dejure.org/2009,12532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis: "Straftat von erheblicher Bedeutung" als Ausschlusstatbestand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auslegung von § 25 Abs. 3 S. 2b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als grundsätzlich bedeutend nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 25 Abs. 5
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Ausschlussgründe, Straftaten von erheblicher Bedeutung, Straftat, Drogendelikte, Berufungszulassungsantrag

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2 b
    Zum Ausschlusstatbestand des § 25 Abs. 3 S. 2 b) AufenthG - "Straftat von erheblicher Bedeutung" -: Aufenthaltserlaubnis; Ausschlusstatbestand; Gründe, humanitäre; Straftat, erhebliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Stuttgart, 07.10.2005 - 9 K 2107/04

    Aufenthaltserlaubnis; Straftat von erheblicher Bedeutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.2009 - 7 LA 231/07
    Sie muss den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (VG Stuttgart, Urt. v. 7. Oktober 2005 - 9 K 2107/04 -, InfAuslR 2006, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher

    Es muss sich bei den zu beurteilenden Taten um Delikte handeln, die mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind (BVerfG, Beschl. v. 14.12.2000 - 1 BvR 1741/99 u.a. - BVerfGE 103, 21 und Beschl. v. 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - juris; NdsOVG, Beschl. v. 06.03.2009 - 7 LA 231/07 - juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81 g Rn. 7 a m.w.N.; Burr in GK-AufenthG, § 25 AufenthG Rn. 50; Hailbronner, AuslR, Kommentar, § 25 Rn. 69).
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