Rechtsprechung
LG Magdeburg, 03.05.2007 - 7 O 383/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 32 C 2323/08
Ed Hardy - Rechtsmissbräuchliche Wahl des fliegenden Gerichtsstandes
Bei Ausnutzung eines formal gegebenen Gerichtsstands aus sachfremden Gründen ist die Wahl des Gerichtsstandes, § 35 ZPO, rechtsmissbräuchlich, § 242 BGB (OLG Hamm, NJW 87, 569; LG Magdeburg, Urteil vom 3.5.2007, Az. 7 O 383/07;… Zöller § 35 Rn. 3). - LG Magdeburg, 03.05.2007 - 7 O 2325/06 In den beiden Entscheidungen vom 03.05.2007 (Az.: 7 O 2325/06 und 7 O 383/07) kommt das LG Magdeburg zu dem Ergebnis, dass die BUG AG die Regelung des § 35 ZPO, die bei Wettbewerbsverstößen im Internet vom sog. fliegenden Gerichtsstand ausgeht, d.h. von der grundsätzlichen Zuständigkeit aller Gerichte, an deren Standort die Möglichkeit der Internetnutzung besteht, planmäßig ausnutzt, um die Mitbewerber an möglichst weit entfernten Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen, ohne, dass es dafür besondere sachliche Gründe, wie etwa eine der Antragstellerin günstige Rechtssprechung des jeweiligen Gerichtes, gibt.