Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.11.1977

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1977 - VII P 3.76   

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BVerwG, 03.06.1977 - VII P 3.76 (https://dejure.org/1977,1038)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1977 - VII P 3.76 (https://dejure.org/1977,1038)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1977 - VII P 3.76 (https://dejure.org/1977,1038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf die Vergütungsgruppen oder Lohngruppen der geltenden Tarifverträge hinsichtlich der Bewertung einer Tätigkeit - Mitbestimmung bei Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorhandwerker - Widerruf der Bestellung - Mitbestimmung des Personalrats

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 496/73

    Bestellung zum Vorhandwerker - Widerruf - Mitbestimmungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 3.76
    Ob die Bestellung zum Vorhandwerker nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis zum Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes - MTB II - (TVLohnGr) vom 11. Juli 1966 in der letzten Fassung vom 23. Juli 1975 wegen des vorbehaltenen und hinsichtlich seiner Wirkung in § 3 Abs. 4 TVLohnGr geregelten Widerrufs als die lediglich vorübergehende Übertragung einer anderen Tätigkeit nach § 2 Abs. 4 Halbsatz 1 TVLohnGr anzusehen ist (so Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - in PersV 1975, 192 [193]), so daß schon aus diesem Grund eine Mitbestimmung an der Bestellung und folglich auch an ihrem Widerruf entfällt, kann der Senat offenlassen, weil es jedenfalls an der weiteren Voraussetzung des § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG fehlt, nämlich daran, daß die Bestellung zum Vorhandwerker keine Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit und ihr Widerruf mithin auch nicht die Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit ist.

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - (PersV 1975, 192 [193]) ebenso entschieden.

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 3.76
    Vorübergehende oder vertretungsweise Übertragungen einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit unterliegen aus den gleichen Gründen, die der Senat bereits in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 5.62 - (BVerwGE 15, 215) dargelegt hat, auch nach neuem Recht nicht der Mitbestimmung.

    Derartige Zulage stellen aber, wie der Senat im Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 5.62 - (a.a.O.) entschieden hat, tarifrechtlich keine höhere Bewertung der ausgeübten Tätigkeit dar.

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 3.76
    Darin liegt aber, wie der Senat mit Beschluß vom heutigen Tage - BVerwG VII P 8.75 - entschieden hat, keine sachliche Änderung, sondern lediglich eine Klarstellung im Sinne der zum früheren Recht ergangenen Rechtsprechung.
  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 558/74
    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 3.76
    Im Urteil vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 558/74 - hat das Bundesarbeitsgericht im Rahmen einer Divergenzrevision die Frage erneut behandelt.
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Entzug einer Vorarbeiterzulage, die nach einer der hier zu beurteilenden Regelung vergleichbaren tariflichen Regelung ausgestaltet ist, keine Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und keine Rückgruppierung im personalvertretungsrechtlichen Sinne darstellt (so die bereits genannten Urteile BAG AP Nr. 3, 5, 6 zu § 9 MTB II und AP Nr. 2 zu § 28 BMT-G II, zuletzt BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 -, DB 1992, 1427; BVerWG Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - VII P 2.76 - und - VII P 3.76 - Buchholz, 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und Nr. 3).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

    Das System der Funktionsstufen nach § 20 TV-BA i.V.m. den Tabellen der Anlagen 2.0 bis 2.11 ist nicht identisch mit den Funktionszulagen, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 66.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Für die tarifliche Bewertung ist, wie sich aus den §§ 22, 24 BAT ergibt, allein die für die Tätigkeit in Betracht kommende Vergütungsgruppe maßgebend (vgl. dazu den Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen

    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Für die tarifliche Bewertung ist, wie sich aus den §§ 22, 24 BAT ergibt, allein die für die Tätigkeit in Betracht kommende Vergütungsgruppe maßgebend (vgl. dazu den Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 56.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Für die tarifliche Bewertung ist, wie sich aus den §§ 22, 24 BAT ergibt, allein die für die Tätigkeit in Betracht kommende Vergütungsgruppe maßgebend (vgl. dazu den Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 18.08

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 BVerwG 7 P 2.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und BVerwG 7 P 3.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 4 AZR 29/91 BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 1 AZR 185/92 AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 1 ABR 31/84 BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 1 ABR 50/95 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2004 - 11 (10) Sa 1125/04

    Weiterzahlung tariflicher Aufrückungszulage für Bezirksgeschäftsführer bei

    Dagegen ist der Widerruf oder die Absenkung einer Zulage keine Rückgruppierung, da die Vergütungsgruppenzuordnung hiervon unberührt bleibt (vgl. BVerwG 03.06.1977 - VII P 3.76 - PersV 1978, 247; VG Potsdam 13.12.2000 - 16 K 4077/98.PVL-PersV 2001, 328, 329; Ilbertz/Widmaier, a. a. O., § 75 Rz. 15).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 BVerwG 7 P 2.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und BVerwG 7 P 3.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 4 AZR 29/91 BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 1 AZR 185/92 AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 1 ABR 31/84 BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 1 ABR 50/95 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 4.09

    Erforderlichkeit der Mitbestimmung im Falle einer Übertragung der

    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 BVerwG 7 P 2.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und BVerwG 7 P 3.76 Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 4 AZR 29/91 BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 1 AZR 185/92 AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 1 ABR 31/84 BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 1 ABR 50/95 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • OVG Berlin, 07.08.1987 - PV Bln 1.86

    Mitbestimmungsrecht beim Widerruf der Bestellung eines Arbeiters zum Vorarbeiter;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1977 - VII P 3.76   

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BVerwG, 11.11.1977 - VII P 3.76 (https://dejure.org/1977,910)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1977 - VII P 3.76 (https://dejure.org/1977,910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer personalvertretungsrechtlichen Streitigkeit - Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) über das Beschlussverfahren - Bestehen oder Nichtbestehen eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren - Gegenstandswert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76
    Wie der Senat in BVerwGE 49, 259 (264) [BVerwG 24.10.1975 - VII P 11/73] ausgeführt hat, ist dem Beschlußverfahren der Parteibegriff unbekannt.
  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 15.75

    Divergenzrechtsbeschwerde - Wahlergebnisse

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76
    Dieser Auswirkung des Verfahrens wird auch dadurch Rechnung getragen, daß sich die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist, nach anderen Maßstäben richtet, als das im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (Beschluß des Senats vom 8. Oktober 1975 - BVerwG VII P 16.75 - PersV 1976, 420).
  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 16.75

    Feststellungen zur Zuständigkeit des Personalrats - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76
    Dieser Auswirkung des Verfahrens wird auch dadurch Rechnung getragen, daß sich die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist, nach anderen Maßstäben richtet, als das im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (Beschluß des Senats vom 8. Oktober 1975 - BVerwG VII P 16.75 - PersV 1976, 420).
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Wenn es bei seiner fiktiven Berechnung der Kosten, die in einem Gruppenverfahren entstanden wären, eine Festsetzung des Gegenstandswertes zugrunde gelegt hat, die der bisherigen Wertfestsetzungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts nicht widerspricht (vgl. Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 8), so ist dies auch im Rahmen der Sachentscheidung im vorliegenden Verfahren nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Auch der Umstand, daß die Mitbestimmung mehrere Änderungskündigungen betrifft, gibt keine Veranlassung, den Gegenstandswert höher als den Regelwert festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1976 - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 3; 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 8: insoweit indessen nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 08.07.1985 - 6 PB 29.84

    Soll Vorschriften - Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit des

    Abweichend vom Beschluß des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - (Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 8 = ZBR 1978, 247 [BVerwG 11.11.1977 - BVerwG VII P 3.76] - PersV 1979, 150) sieht es der für Streitsachen aus dem Personalvertretungsrecht nunmehr allein zuständige beschließende Senat nicht als gerechtfertigt an, der Bestimmung des Gegenstandswerts Vorschriften des Gerichtskostengesetzes zugrunde zu legen.

    Diese - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung schließt es in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88

    Personalfragebogen - Haushaltsführung - Wirtschaftsführung - Mitbestimmungsrecht

    Wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296

    BAMF verliert

    Das Feststellungsinteresse, letztlich eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses, im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist wegen der Besonderheiten dieses Verfahrens (es geht überwiegend, wie auch hier, um die Klärung von Zuständigkeitsfragen) nach anderen Maßstäben zu beurteilen als im Zivilprozess oder im Verwaltungsprozess (vgl. etwa bereits BVerwG, Beschluss vom 8.10.1975, Az. VII P 16.75, juris, Rn. 3, BVerwG, Beschluss vom 11.11.1977, Az. VII P 3.76, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 -) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - (PersV 1979, 150) ausgeführt hat, gibt der Umstand, daß mehrere Mitbestimmungsfälle Gegenstand des Verfahrens sind, zu einer höheren Festsetzung des Gegenstandswertes keinen Anlaß.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - PL 15 S 955/92

    Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren -

    § 13 GKG greift nicht ein (anders die vorausgehende Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Beschluß vom 11.11.1977, ZBR 1978, 247).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2021 - PL 15 S 964/21

    Zum Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Verfahren

    Dies würde dem Charakter des Beschlussverfahrens als einem objektiven Verfahren, in dem es grundsätzlich nicht um die Durchführung von Ansprüchen oder um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen, sondern um die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten sowie um gestaltende Entscheidungen bei Wahlanfechtung, Auflösung oder Ausschluss geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1977 - VII P 3.76 -, Juris Rn. 8), nicht gerecht.
  • VGH Hessen, 23.12.1993 - TK 1734/93

    Anfechtung einer Personalratswahl - Gegenstandswert

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 60 PV 9.16

    Bemessung des Wertes des Gegenstands anwaltlicher Tätigkeit in

  • VGH Hessen, 10.03.1992 - HPV TL 2697/90

    6.000,-- DM Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren;

  • BVerwG, 04.07.1979 - 6 P 16.78
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2275

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des

  • BVerwG, 04.07.1979 - 6 P 17.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.11.1978 - 6 P 11.78
  • OVG Saarland, 04.06.1997 - 5 P 5/96

    Festsetzung des Gegenstandswertes in personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 P 35.78

    Bestimmung des Gegenstandswerts im personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 03.07.1979 - 6 P 3.78
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1982 - 15 S 810/82

    Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren

  • BVerwG, 27.02.1978 - 6 ER 403.78

    Rechtsmittel

  • OVG Bremen, 10.08.1984 - PV-B 6/84

    Wertfestsetzung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ;

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