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   BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96   

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BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96 (https://dejure.org/1996,1268)
BSG, Entscheidung vom 23.07.1996 - 7 RAr 14/96 (https://dejure.org/1996,1268)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 1996 - 7 RAr 14/96 (https://dejure.org/1996,1268)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 66
  • NZS 1997, 193
  • NZA-RR 1997, 268
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Eine Arbeitslosmeldung verliert ihre Wirkung mit der Aufnahme einer mehr als kurzzeitigen Zwischenbeschäftigung (Anschluß an BSG vom 21.7.1977 - 7 RAr 132/75 = BSGE 44, 164 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 und BSG vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 = unveröffentlicht).

    Sie hält das zweitinstanzliche Urteil in bezug auf den noch umstrittenen Zeitraum für zutreffend, verweist auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) und betont, die Voraussetzungen für die Annahme eines mißglückten Arbeitsversuchs seien nicht gegeben.

    Dies bedeutet einerseits, daß eine nicht der Wahrheit entsprechende Arbeitslosmeldung (Arbeitslosmeldung trotz bestehenden Beschäftigungsverhältnisses) als unwirksam anzusehen sein dürfte (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 93/95 -, unveröffentlicht, jeweils mwN).

    Zwischenzeitlich hat sich der 11. Senat des BSG der Ansicht des erkennenden Senats sowohl für den Bereich des Alg (Urteil vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 = SozR 4100 § 105 Nr. 2) als auch für den Bereich der Alhi (Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 93/95) angeschlossen.

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 93/95

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe - Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Eine Arbeitslosmeldung verliert ihre Wirkung mit der Aufnahme einer mehr als kurzzeitigen Zwischenbeschäftigung (Anschluß an BSG vom 21.7.1977 - 7 RAr 132/75 = BSGE 44, 164 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 und BSG vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 = unveröffentlicht).

    Dies bedeutet einerseits, daß eine nicht der Wahrheit entsprechende Arbeitslosmeldung (Arbeitslosmeldung trotz bestehenden Beschäftigungsverhältnisses) als unwirksam anzusehen sein dürfte (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 93/95 -, unveröffentlicht, jeweils mwN).

    Zwischenzeitlich hat sich der 11. Senat des BSG der Ansicht des erkennenden Senats sowohl für den Bereich des Alg (Urteil vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 = SozR 4100 § 105 Nr. 2) als auch für den Bereich der Alhi (Urteil vom 21. März 1996 - 11 RAr 93/95) angeschlossen.

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Eine Arbeitslosmeldung verliert ihre Wirkung mit der Aufnahme einer mehr als kurzzeitigen Zwischenbeschäftigung (Anschluß an BSG vom 21.7.1977 - 7 RAr 132/75 = BSGE 44, 164 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 und BSG vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 = unveröffentlicht).

    Darauf hat der erkennende Senat für den Bereich der Alhi bereits in seiner Entscheidung vom 21. Juli 1977 hingewiesen (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld - Formelle

    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Deshalb steht auch das Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1981 (7 RAr 20/90 - DBIR Nr. 2529 zu § 151 AFG) zur vorerwähnten Rechtsauffassung des Senats nicht in Widerspruch.
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Denn das Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuches, das zum Schutz der KV-Träger vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen entwickelt wurde, ist - abgesehen davon, daß es in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung restriktiv gehandhabt wird (BSGE 72, 221, 225 = SozR 3-2200 S 165 Nr. 10; BSGE 75, 277, 280 f = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3) - nach Sinn und Zweck auf andere Versicherungszweige, hier die ArblV, ohnehin nicht ohne weiteres anwendbar und sagt in Fällen der vorliegenden Art nichts darüber aus, ob nach zwischenzeitlichem Wegfall der Arbeitslosigkeit bzw bei deren Wiedereintritt eine erneute Arbeitslosmeldung erfolgen muß.
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Bei der dem Kläger ab 2. März 1993 bewilligten Alhi handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu etwa BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; BSGE 66, 134, 136 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 1).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91

    Mißglückter Arbeitsversuch

    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Denn das Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuches, das zum Schutz der KV-Träger vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen entwickelt wurde, ist - abgesehen davon, daß es in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung restriktiv gehandhabt wird (BSGE 72, 221, 225 = SozR 3-2200 S 165 Nr. 10; BSGE 75, 277, 280 f = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3) - nach Sinn und Zweck auf andere Versicherungszweige, hier die ArblV, ohnehin nicht ohne weiteres anwendbar und sagt in Fällen der vorliegenden Art nichts darüber aus, ob nach zwischenzeitlichem Wegfall der Arbeitslosigkeit bzw bei deren Wiedereintritt eine erneute Arbeitslosmeldung erfolgen muß.
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Denn das Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuches, das zum Schutz der KV-Träger vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen entwickelt wurde, ist - abgesehen davon, daß es in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung restriktiv gehandhabt wird (BSGE 72, 221, 225 = SozR 3-2200 S 165 Nr. 10; BSGE 75, 277, 280 f = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3) - nach Sinn und Zweck auf andere Versicherungszweige, hier die ArblV, ohnehin nicht ohne weiteres anwendbar und sagt in Fällen der vorliegenden Art nichts darüber aus, ob nach zwischenzeitlichem Wegfall der Arbeitslosigkeit bzw bei deren Wiedereintritt eine erneute Arbeitslosmeldung erfolgen muß.
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Bei der Aufnahme einer (mehr als kurzzeitigen) Beschäftigung handelt es sich um eine tatsächliche Gegebenheit, die nicht ungeschehen gemacht und selbst mit Hilfe des sog sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht hinwegfingiert werden kann (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4; BSGE 76, 84, 90 ff [BSG 30.03.1995 - 7 RAr 22/94] = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
    Zu Ausführungen hierzu hätte schon deshalb Veranlassung bestanden, weil im Rahmen des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 2 SGB X nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen ist (vgl hierzu etwa BSG, Urteile vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und 14. September 1995 - 7 RAr 14/95 - beide unveröffentlicht; Hauck/Haines, SGB X/1, 2, Stand August 1995, § 45 Rz 23, § 48 Rz 21).
  • BSG, 31.05.1978 - 5 RJ 76/76

    Rentenbescheid - Bindungswirkung - Umfang - Rentenhöhe - Veränderung - Absehen

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

  • BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 14/95

    Arbeitslosengeld - Anspruchsbegründung - Aufenthalt in der Wohnung - Urlaub -

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 80/87

    Bedürftig iS. von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AFG

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Der Kläger war, wie bereits angedeutet, im streitigen Zeitraum möglicherweise von Anfang an wegen Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze im Rahmen zweier Nebentätigkeiten nicht arbeitslos (vgl zu der insoweit erforderlichen vorausschauenden Bewertung, abgestellt auf den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit bzw eine maßgebliche Änderung, nur BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R - mwN, DBlR Nr. 4591a zu § 102 AFG), oder im Verlaufe des Bewilligungszeitraums sind die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit entfallen (vgl dazu: BSGE 77, 175, 179 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4); es könnte insoweit auch an einer Arbeitslosmeldung (BSG aaO) oder an einer Antragstellung (dazu BSGE 77, 175, 181 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4) fehlen.
  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R

    Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit,

    Darüber hinaus hat seine Arbeitslosmeldung (§ 105 AFG) mit der Beschäftigungsaufnahme ihre Wirksamkeit verloren (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 77, 175, 179 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSGE 79, 66, 68 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4).

    Ein anderes Ergebnis ließe sich auch nicht - wie der 7. Senat des BSG bereits ausführlich dargelegt hat (BSGE 79, 66, 69 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4) - aus dem inzwischen aufgegebenen Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuchs (BSGE 81, 231 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37; BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 40) herleiten, dessen Voraussetzungen hier im übrigen auch gar nicht vorgelegen hätten.

    Denn auch die Bindungswirkung dieses Bescheides erstreckt sich nur auf seinen Verfügungssatz, nicht jedoch auf die ihn tragenden Gründe (BSGE 79, 66, 70 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 4).

  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Wird die Aufhebung einer Alhi-Bewilligung wegen grob fahrlässiger Verletzung der Mitteilungspflicht nur für den letzten Teil des Bezugszeitraums angefochten, so ist die grobe Fahrlässigkeit, obgleich die Aufhebung für den ersten Teil der Bezugszeit bindend wurde, für den zweiten Teil der Bezugszeit erneut zu prüfen (BSG Urteil vom 23. September 1996, 7 RAr 14/96, für BSGE und SozR vorgesehen).
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