Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 09.12.2011

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18989
LAG Hamm, 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10 (https://dejure.org/2011,18989)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10 (https://dejure.org/2011,18989)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2011 - 7 Sa 1264/10 (https://dejure.org/2011,18989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Entwendung geringwertiger Sachen, Entzug von Informationen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB
    Außerordentliche Kündigung; Entwendung geringwertiger Sachen, Entzug von Informationen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordnetliche Kündigung; Entziehung von Unterlagen zur Feststellung offener Vergütungsansprüche durch den Arbeitnehmer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordnetliche Kündigung; Entziehung von Unterlagen zur Feststellung offener Vergütungsansprüche durch den Arbeitnehmer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10
    Sodann ist in die Prüfung einzutreten, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; 26.03.2009 - 2 AZR 953/07, AP BGB § 626 Nr. 220).

    Dabei ist es anerkannt, dass ein zum Nachteil des Arbeitgebers begangenes Vermögensdelikt oder eine zwar nicht strafbare, aber ähnlich schwerwiegende Handlung typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210).

    Dabei ist nicht etwa die Höhe des dem Arbeitgeber durch die Pflichtverletzung entstandenen Vermögensschadens ausschlaggebend, sondern der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32).

    Sie sind allerdings nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck, nämlich das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden, zu erreichen (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP BGB § 174 Nr. 20).

    Zu Gunsten des Klägers konnte damit nicht ins Feld geführt werden, dass ein durch lange Vertragsbeziehung erarbeiteter Vorrat an Vertrauen durch einen erstmaligen Vorfall nicht vollständig aufgezehrt werden kann, weshalb grundsätzlich die Prognose einer störungsfreien Fortsetzung des Vertragsverhältnisses umso eher berechtigt ist, je länger die Vertragsbeziehung ungestört bestanden hat (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10
    Dabei ist es anerkannt, dass ein zum Nachteil des Arbeitgebers begangenes Vermögensdelikt oder eine zwar nicht strafbare, aber ähnlich schwerwiegende Handlung typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210).

    Dabei ist nicht etwa die Höhe des dem Arbeitgeber durch die Pflichtverletzung entstandenen Vermögensschadens ausschlaggebend, sondern der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32).

    Sie sind allerdings nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck, nämlich das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden, zu erreichen (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP BGB § 174 Nr. 20).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10
    Dabei ist es anerkannt, dass ein zum Nachteil des Arbeitgebers begangenes Vermögensdelikt oder eine zwar nicht strafbare, aber ähnlich schwerwiegende Handlung typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210).

    Sie sind allerdings nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck, nämlich das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden, zu erreichen (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP BGB § 174 Nr. 20).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10
    Sodann ist in die Prüfung einzutreten, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; 26.03.2009 - 2 AZR 953/07, AP BGB § 626 Nr. 220).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10
    Sie sind allerdings nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck, nämlich das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden, zu erreichen (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - AP BGB § 626 Nr. 210; 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP BGB § 174 Nr. 20).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10
    Sodann ist in die Prüfung einzutreten, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; 26.03.2009 - 2 AZR 953/07, AP BGB § 626 Nr. 220).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 09.12.2011 - 7 Sa 1264/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79219
LAG Hamm, 09.12.2011 - 7 Sa 1264/10 (https://dejure.org/2011,79219)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2011 - 7 Sa 1264/10 (https://dejure.org/2011,79219)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 7 Sa 1264/10 (https://dejure.org/2011,79219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,79219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht