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   LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04   

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LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04 (https://dejure.org/2005,42142)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04 (https://dejure.org/2005,42142)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 7 Sa 1867/04 (https://dejure.org/2005,42142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Arbeitsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rückgängigmachung einer gewährten Erhöhung der Vergütung; Arbeitsrechtliche Ausgestaltung des Begriffs der betrieblichen Übung; Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Weitergewährung einer Lohnerhöhung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rückgängigmachung einer gewährten Erhöhung der Vergütung; Arbeitsrechtliche Ausgestaltung des Begriffs der betrieblichen Übung; Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Weitergewährung einer Lohnerhöhung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist dabei nicht ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen musste und durfte ( BAG vom 16. Juni 2004, 4 AZR 417/03 ).

    Die Bindung des Arbeitgebers setzt voraus, dass die Arbeitnehmer aufgrund seines Verhalten darauf vertrauen dürfen, die Leistung solle auch in Zukunft gewährt werden ( BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03 ).

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG vom 22.10.2002, 3 AZR 664/01 , AP Nr. 185 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04

    Widerruf einer Funktionszulage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Die Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung, die das Bundesarbeitsgericht trotz der Kritik in Rechtsprechung und Literatur mehrfach bestätigt hat ( BAG vom 01.12.2004, 4 AZR 50/04 ; BAG vom 26.01.2005, 10 AZR 331/04 ) im vorliegenden Fall an.
  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Einem solchen Verständnis der Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag steht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch nicht die Unklarheitenregel der §§ 310 Abs. 4 Satz 2, 350 Abs. 2 BGB entgegen ( BAG vom 19.3.2003, 4 AZR 331/02 , NZA 2003, 1207, 1208; BAG vom 04.08.1999, 5 AZR 642/98 , NZA 2000, 154, 155).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Die erkennende Kammer folgt dabei in der Begründung im Wesentlichen den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17.06.2005 ( 3 Sa 193/05 ) in einem Parallelverfahren sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.05.2005 ( 12 Sa 850/04 , anhängig beim BAG: 4 AZR 272/05) und fasst die wesentlichen Entscheidungsgründe wie folgt zusammen:.
  • LAG Niedersachsen, 17.06.2005 - 3 Sa 193/05

    Anspruch auf automatische Vergütungserhöhungen; Anforderungen an die Übernahme

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Die erkennende Kammer folgt dabei in der Begründung im Wesentlichen den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17.06.2005 ( 3 Sa 193/05 ) in einem Parallelverfahren sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.05.2005 ( 12 Sa 850/04 , anhängig beim BAG: 4 AZR 272/05) und fasst die wesentlichen Entscheidungsgründe wie folgt zusammen:.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Einem solchen Verständnis der Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag steht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch nicht die Unklarheitenregel der §§ 310 Abs. 4 Satz 2, 350 Abs. 2 BGB entgegen ( BAG vom 19.3.2003, 4 AZR 331/02 , NZA 2003, 1207, 1208; BAG vom 04.08.1999, 5 AZR 642/98 , NZA 2000, 154, 155).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04

    Gleichstellungsabrede - Verbandsaustritt - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Die erkennende Kammer folgt dabei in der Begründung im Wesentlichen den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17.06.2005 ( 3 Sa 193/05 ) in einem Parallelverfahren sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.05.2005 ( 12 Sa 850/04 , anhängig beim BAG: 4 AZR 272/05) und fasst die wesentlichen Entscheidungsgründe wie folgt zusammen:.
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Die Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung, die das Bundesarbeitsgericht trotz der Kritik in Rechtsprechung und Literatur mehrfach bestätigt hat ( BAG vom 01.12.2004, 4 AZR 50/04 ; BAG vom 26.01.2005, 10 AZR 331/04 ) im vorliegenden Fall an.
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04
    Deshalb kann eine irrtümliche Leistung des Arbeitgebers eine betriebliche Übung dann nicht begründen, wenn der Arbeitnehmer aus den Umständen den Irrtum erkennen konnte und der Arbeitgeber den Irrtum nach Kenntniserlangung korrigiert (BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 569/98).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02

    Annahmeverzug - Leistungswille - Weihnachtsgeld

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2005 - 7 Sa 1867/04 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2005 - 7 Sa 1867/04 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung im Tenor neu gefasst:.

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