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   LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05   

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https://dejure.org/2006,23444
LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05 (https://dejure.org/2006,23444)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05 (https://dejure.org/2006,23444)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 7 Sa 2263/05 (https://dejure.org/2006,23444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beschäftigung nach den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen in Form einer Bezugnahmeklausel nach einer Übernahme im Wege eines Betriebsübergangs; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge als ...

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Bezugnahmeklausel, Gleichstellungsabrede, Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05
    Anders als eine Tarifwechselklausel wirkt sie aber nur im Geltungsbereich des in Bezug genommenen Tarifvertrages (BAG v.16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - NZA 2003, 390 ff. ).

    Eine solche Tarifwechselklausel liegt aber nur dann vor, wenn im Arbeitsvertrag nicht auf bestimmte, genau bezeichnete Tarifverträge Bezug genommen, sondern auf die jeweils für den Arbeitgeber geltenden Tarifverträge verwiesen wird (BAG v. 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 a.a.O.).

    Eine bloße Gleichstellungsabrede kann hingegen - auch unter dem Aspekt der Gleichstellung - nicht als Tarifwechselklausel verstanden werden (BAG v. 16.10.2002 a.a.O.).

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05
    Der arbeitsvertraglich in Bezug genommene Tarifvertrag wird nach § 4 Abs. 3 TVG nur dann verdrängt, wenn er zumindest nicht günstiger ist, als der aufgrund Allgemeinverbindlichkeit geltende Tarifvertrag (so auch BAG v. 25.09.2005 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9).

    Für eine Analogie fehlt es bereits an einer planwidrigen Lücke, da das Verhältnis arbeitsvertraglicher Regelungen zu einem beim Erwerber geltenden normativen Tarifverträge durch § 4 Abs. 3 TVG gelöst ist (BAG v. 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9).

  • LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05

    Gleichstellungsabrede, Tarifkonkurrenz bei Betriebsteilübergang,

    Auszug aus LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05
    einen bestimmten, im Arbeitsvertrag benannten Tarifvertrag auch dann, wenn ein tarifgebundener Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag des Erwerbers gebunden wäre (LAG Berlin vom 31.3.2006 - 6 Sa 2262/05; Schliemann, Brennpunkte des Arbeitsrechts S. 343, 344).

    Vorliegend war eine solche Besonderheit nicht gegeben, weil auch die gewerkschaftlich organisierten Kollegen des Klägers weiterhin Anspruch auf eine Anwendung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes hätten, sofern in ihren Arbeitsverträgen eine entsprechende Bezugnahmeklausel enthalten wäre (LAG Berlin v. 31.3. 2006 - 6 Sa 2262/05).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05
    Dazu hätte sie zumindest entweder einen Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen müssen, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Klägers begründen würden Für die gerichtliche Nachprüfung muss nachvollziehbar sein, dass und inwieweit sich der Arbeitgeber bei der ursprünglichen Stellenbewertung geirrt hat; dazu bedarf es einer nachvollziehbaren Erläuterung der ursprünglichen und jetzigen Stellenbewertung (BAG v. 11.06.1997 - 10 AZR 724/95).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05
    Dies hat zur Folge, dass bei einem Betriebsübergang der in Bezug genommene Tarifvertrag mit seinem letzten Stand (statisch) weitergilt (BAG v. 29.08.2001 - 4 AZR 322/01 - NZA 2002, 513-517).
  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05
    Soweit das Bundesarbeitsgericht (v. 23.3.2005 - 4 AZR 203/04 - NZA 2005, 1003 ff. ) das Zusammentreffen einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag mit einem kraft Tarifbindung normativ geltenden Tarifvertrag nach den Grundsätzen einer Tarifkonkurrenz bzw. - pluralität gelöst und das Günstigkeitsprinzip für nicht anwendbar erklärt hat, lag die Besonderheit des.
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

    Auszug aus LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05
    Eine Klage auf zukünftige Leistung wegen Besorgnis der Nichterfüllung nach § 256 ZPO ist gegenüber einer Feststellungsklage jedoch nicht vorrangig (BAG vom 10.01.1989 - 3 AZR 308/87 - in BAGE 60, 350).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. Mai 2006 - 7 Sa 2263/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2007 - 12 Sa 2044/06

    Eingruppierung - Krankentransportfahrer - Gleichstellungsabrede -

    Die Kammer folgt hier den zutreffenden Begründungen der Kammern 6, 7 und 18 des Landesarbeitsgerichts Berlin in den gleichgelagerten Parallelverfahren (Urteil vom 31. März 2006, 6 Sa 2262/05; vom 16. Mai 2006, 7 Sa 2263/05 und vom 11. Mai 2006, 18 Sa 2120/05).

    Die Beklagte hat unmittelbar mit dem Kläger die Übernahme seines Arbeitsverhältnisses unter Beibehaltung des bisherigen arbeitsvertraglichen Inhalts vereinbart (ebenso bereits LAG Berlin vom 16. Mai 2006, 7 Sa 2263/05).

    Die Frage, ob es der Beklagten darüber hinaus nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf das Fehlen eines Betriebsteilüberganges zu berufen, kann ebenfalls offen bleiben (bejahend LAG Berlin vom 16. Mai 2006, 7 Sa 2263/05).

    Eine Ablösung durch den Gebäudereinigertarifvertrag analog § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB scheitert bereits am Fehlen einer planwidrigen Lücke (ebenso LAG Berlin vom 31. März 2006, 6 Sa 2262/05 und vom 16. Mai 2006, 7 Sa 2263/05, jew. m.w.Nw.).

    Es ist schon nicht erkennbar, dass der Beklagten unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung ein Festhalten am unveränderten Vertragsinhalt nicht zugemutet werden kann (ebenso LAG Berlin vom 31. März 2006, 6 Sa 2262/05 m.w.Nw. und vom 16. Mai 2006, 7 Sa 2263/05).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2007 - 15 Sa 195/07

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Gleichstellungsabrede

    Dieses Verfahren ist das letzte von insgesamt fünf Parallelverfahren, die inzwischen vom Landesarbeitsgericht Berlin/Berlin-Brandenburg entschieden wurden (Urteil vom 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05 - jetzt: 4 AZR 554/06; vom 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05 - jetzt: 4 AZR 765/06; vom 11.05.2006 - 18 Sa 2120/05 - jetzt: 4 AZR 766/06; vom 30.01.2007 - 12 Sa 2044/06 -).

    Wenn die Beklagte nunmehr meint, es sei allenfalls ein faktisches Arbeitsverhältnis zustande gekommen, dann verhält sie sich widersprüchlich im Vergleich zu dem von ihr mit unterzeichneten Schreiben und kann hiermit nicht gehört werden (so schon LAG Berlin vom 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05 -).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07

    Bezugnahmeklausel; Betriebsübergang; Branchenwechsel

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat dazu mit knapper Begründung unter Verweisung auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. Mai 2006 - 7 Sa 2263/05 - ausgeführt, die Beklagte müsse sich angesichts des Schreibens vom 12. Mai 2005 "daran festhalten kann, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers nach den Regeln des § 613a BGB" übergegangen sei.
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