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   LAG Köln, 07.08.1996 - 7 Sa 245/96   

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https://dejure.org/1996,5526
LAG Köln, 07.08.1996 - 7 Sa 245/96 (https://dejure.org/1996,5526)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.08.1996 - 7 Sa 245/96 (https://dejure.org/1996,5526)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. August 1996 - 7 Sa 245/96 (https://dejure.org/1996,5526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Feststellungsantrags; Arbeitnehmerüberlassung im Konzern; Übergang von Arbeitsverhältnissen auf Tochtergesellschaft; Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung ; Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher ; Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG Art. 1 § 1 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2
    Arbeitnehmerüberlassung: Gewerbsmäßigkeit - Konzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.1996 - 7 Sa 245/96
    Unter "gewerbsmäßig" in diesem Sinne ist eine auf gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit zu verstehen, BAG Urteil vom 21.03.1990 - 7 AZR 198/89 - unter I. 2. a) bb) der Gründe.

    Die Erstattung der Personalkosten kann nicht als Vorteil in diesem Sinne angesehen werden, BAG Urteil vom 21.03.1990 - 7 AZR 198/89 - unter I. 2. a) bb) der Gründe.

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.1996 - 7 Sa 245/96
    aa) § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG , aufgrund dessen das Arbeitsverhältnis der Parteien hätte enden können (BAG Beschluß vom 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 - unter II. 1. b) der Gründe) setzt gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung voraus (§§ 1 Abs. 1, 9 Nr. 1 AÜG ).

    bb) Aufgrund der §§ 1 Abs. 2 und 13 AÜG , die auch bei nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung gelten, kann bei Überschreitung der Überlassungsdauer von neun Monaten (früher sechs Monat, noch früher drei Monate) nach der Auslegung des BAG ebenfalls das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum bisherigen Arbeitgeber enden (und kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehen), BAG Beschluß vom 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 -unter II. 2. b) der Gründe.

  • ArbG Köln, 09.02.1996 - 2 Ca 6262/95
    Auszug aus LAG Köln, 07.08.1996 - 7 Sa 245/96
    - 2 Ca 6262/95 - aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen.
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. August 1996 - 7 Sa 245/96 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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