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   VGH Hessen, 24.10.2007 - 7 TG 2131/07   

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VGH Hessen, 24.10.2007 - 7 TG 2131/07 (https://dejure.org/2007,9278)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.10.2007 - 7 TG 2131/07 (https://dejure.org/2007,9278)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 7 TG 2131/07 (https://dejure.org/2007,9278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Schulrechtliche Versetzungsentscheidung; rechtliche Erfordernisse in Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines die vorläufige Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierenden Anordnungsanspruchs; Bestehen eines Beurteilungsspielraums bei der von der Versetzungskonferenz zu treffenden ...

  • Judicialis

    HSchulG § 75 Abs. 1; ; KonferenzO § 21; ; SchulVerhGestVO § 10; ; SchulVerhGestVO § 11; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 537
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92

    Erlaß einer Regelungsanordnung in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2007 - 7 TG 2131/07
    Ein die vorläufige Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierender Anordnungsanspruch ist demgemäß grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass gegen die Rechtmäßigkeit der getroffenen negativen Zulassungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen und dass die über die Zulassung entscheidende Stelle bei einer erneuten Befassung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine positive Zulassungsentscheidung treffen wird (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 - NVwZ-RR 1993, 386, und vom 21. Oktober 2005 - 7 TG 2607/05 -).

    Die Versetzungskonferenz hat bei der von ihr zu treffenden Entscheidung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 HSchulG, § 10 Abs. 3 Satz 3 SchulVerhGestVO einen Beurteilungsspielraum, da die Prognose, ob auch ohne Ausgleich nicht ausreichender Leistungen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des nächsthöheren Schuljahrgangs zu erwarten ist, von pädagogischen Erwägungen bestimmt wird, die Ausdruck einer umfassenden Bewertung der Leistungen des Schülers, einer Beurteilung seiner Persönlichkeit sowie individuell auf den Schüler bezogener Einschätzungen über dessen weitere Fortschritte und Entwicklungen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Februar 1993, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06

    Vorhaben der Gemeinde gem § 48 Abs 2 S 1 BauO BW; Erteilung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2007 - 7 TG 2131/07
    Denn die entsprechenden formellen schulrechtlichen Regelungen dienen gerade auch den Interessen des Schülers (vgl. allgemein zum Schutzcharakter von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 S 547/06 - NVwZ-RR 2007, 82).
  • VGH Hessen, 08.02.1993 - 7 TG 2540/92

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nichtversetzungsentscheidung; unterlassene

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2007 - 7 TG 2131/07
    Dies gilt auch für den Fall, dass schulrechtlich vorgesehene Informations- oder Fördermaßnahmen zuvor unterblieben sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1993 - 7 TG 2540/92 -, vom 29. Februar 1996 - 7 TG 2993/95 - und vom 5. Oktober 2007 - 7 TG 1951/07 -).
  • VGH Hessen, 09.12.2009 - 7 B 2837/09

    Gewichtung von Einzelleistungen bei Ermittlung der Zeugnisnote am Ende eines

    Eine entsprechende gerichtliche Anordnung ergeht somit nur dann, wenn diese erhöhten Anforderungen sowohl an den Anordnungsgrund als auch an den Anordnungsanspruch erfüllt sind (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 24.10.2007 - 7 TG 2131/07 - NVwZ-RR 2008, 537 und vom 05.08.2009 - 7 B 2059/09 - zit. n. juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 123 Rdnr. 14).
  • VG Wiesbaden, 25.08.2010 - 6 L 826/10

    Regelmäßig scheidet eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ohne

    Eine vorläufige Versetzung in die nächst höhere Jahrgangsstufe im Wege der einstweiligen Anordnung kommt danach nur in Betracht, wenn glaubhaft gemacht ist, dass gegen die Rechtmäßigkeit der getroffenen Nichtversetzungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen, und dass die Versetzungskonferenz bei einer erneuten Befassung mit dem Vorgang mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine positive Zulassungsentscheidung treffen wird (HessVGH, NVwZ-RR 2008, 537).

    Ebenso kann die Entscheidung einer Versetzungskonferenz nur eingeschränkt überprüft werden, auch insoweit besteht ein Beurteilungsspielraum, weil die Prognose, ob auch ohne Ausgleich nicht ausreichender Leistungen eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des nächst höheren Schuljahrgangs zu erwarten ist, von pädagogischen Erwägungen bestimmt wird, die Ausdruck einer umfassenden Bewertung der Leistungen des Schülers, einer Beurteilung seiner Persönlichkeit sowie individuell auf den Schüler bezogene Einschätzungen über dessen weitere Fortschritte und Entwicklungen sind (HessVGH, NVwZ-RR 2008, 537).

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2009 - 2 ME 307/09

    Nichtversetzung eines Schülers; einstweiliger Rechtsschutz; Prognose

    Daher musste die Versetzungskonferenz für die bei der hier streitgegenständlichen Versetzungsentscheidung zu treffenden Prognose, ob eine erfolgreiche Teilnahme des Schülers am Unterricht des nächst höheren Schuljahrgangs zu erwarten war, den tatsächlichen Leistungsstand und das tatsächliche Leistungsvermögen des Schülers auch dann zugrunde legen, wenn schulrechtlich vorgesehene Informations- oder Fördermaßnahmen zuvor unterblieben waren (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 8.11.2007 - 2 ME 625/07 - Beschl. v. 9.7.2007 - 2 ME 444/07 -, NVwZ-RR 2007, 766; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.10.2007 - 7 TG 2131/07 -, NVwZ-RR 2008, 537; Beschl. v. 8.2.1993 - 7 TG 2540/92 -, juris Langtext Rdnr. 7 m. w. N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.12.2003 - 19 B 2561/03 -, juris Langtext Rdnr. 5 ff.).
  • VGH Hessen, 26.10.2009 - 7 B 2707/09

    Einstweilige Anordnung: Voraussetzungen für die Vorwegnahme oder gar

    13 Ein Anordnungsanspruch für einstweilige Anordnungen, die - wie die vorläufige Aufnahme eines Antragstellers in eine Schule - die Hauptsache im Wesentlichen vorwegnehmen, setzt schon grundsätzlich eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit im zugehörigen Hauptsacheverfahren voraus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2005 - 7 TG 2607/05 - und vom 24. Oktober 2007 - 7 TG 2131/07 - NVwZ-RR 2008, 537; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 189 ff. m. w. N.).
  • VGH Hessen, 27.10.2009 - 7 B 2761/09

    Zulassung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

    Ein die vorläufige Zulassung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierender Anordnungsanspruch ist grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn gegen die Rechtmäßigkeit der getroffenen negativen Zulassungsentscheidung ernsthafte Bedenken des im Eilverfahren entscheidenden Gerichts bestehen und es nach seinem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass die über die Zulassung entscheidende Stelle bei einer erneuten Befassung eine positive Zulassungsentscheidung treffen wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 7 TG 2131/07 - NVwZ-RR 2008, 537 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2008 - 19 B 1581/08

    Zugrundelegung einer Note bei der Versetzungsentscheidung; Gerichtliche Kontrolle

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Dezember 2003 - 19 B 2561/03 - zu § 21 Abs. 2 AVO-S I a. F., 4. November 2002 - 19 B 2036/02 - zur vergleichbaren Vorschrift des § 10 Abs. 3 APO-BK, und 22. April 2002 - 19 B 575/02 - zur Eignung eines Schülers für den weiteren Besuch der Realschule nach § 13 Abs. 4 Satz 1 AVO-S I a. F.; ferner Hess. VGH, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 7 TG 2131/07 -, NVwZ-RR 2008, 537 = juris Rn. 11.
  • VGH Hessen, 13.10.2011 - 7 D 1692/11

    Vorschubleisten bei einer Täuschungshandlung durch Mitschüler

    Eine entsprechende gerichtliche Anordnung ergeht somit nur dann, wenn diese erhöhten Anforderungen sowohl an den Anordnungsgrund als auch an den Anordnungsanspruch erfüllt sind (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 24.10.2007 - 7 TG 2131/07 - NVwZ-RR 2008, 537 und vom 05.08.2009 - 7 B 2059/09 - zit. n. juris; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 123 Rdnr. 14).
  • VG Braunschweig, 10.08.2011 - 6 B 157/11

    Erkrankung; Fachnote; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung;

    Grundsätzlich hat die Klassenkonferenz für ihre Prognoseentscheidung nach § 4 Abs. 2 DVVO über die Chancen einer erfolgreichen Mitarbeit im höheren Schuljahrgang den tatsächlichen Leistungsstand und das tatsächliche Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers zugrunde zu legen (vgl. z. B. Hess. VGH, B. v. 24.10.2007 - 7 TG 2131/07 -, NVwZ-RR 2008, 537, 538).
  • VG Braunschweig, 19.09.2008 - 6 B 198/08

    Begründung; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung; Versetzung,

    Der Einwand der Antragsteller, die Grundschule habe den Antragsteller zu 1. nicht ausreichend gefördert, ist nicht geeignet, die negative Prognose hinsichtlich einer erfolgreichen Teilnahme des Schülers am Unterricht des 3. Schuljahrgangs zu entkräften oder sogar einen Versetzungsanspruch zu begründen (vgl. Hess. VGH, B. v. 24.10.2007 - 7 TG 2131/07 -, NVwZ-RR 2008, 537, 538; VG Berlin, U. v. 24.08.2004 - VG 3 A 525.04 -, SchuR 2006, 77, 78 f.).
  • VG Wiesbaden, 28.08.2017 - 6 L 4547/17
    Dabei kann dahinstehen, dass der Versetzungskonferenz ein gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraum zusteht (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 7 TG 2131/07 -, juris Rn. 11), sodass Gegenstand eines Eilantrags nur die Neuverpflichtung der Konferenz zur Entscheidung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts sein dürfte.
  • VG München, 14.09.2023 - M 3 E 23.4260

    Feststellung der Eignung für das Gymnasium

  • VG Darmstadt, 14.08.2019 - 3 L 1439/19

    Nichtversetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe

  • VG Lüneburg, 28.05.2015 - 6 B 40/15

    Abschussplan; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Hegegemeinschaft; Jagdbeirat;

  • VG Berlin, 27.02.2020 - 3 L 22.20

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über das Verlassen der gymnasialen Oberstufe

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