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LAG Köln, 03.01.2011 - 7 Ta 363/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsweg; Gerichte für Arbeitssachen; Organ; Arbeitnehmer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 2, 5 ArbGG
Rechtsweg; Gerichte für Arbeitssachen; Organ; Arbeitnehmer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsweg für Versorgungsansprüche aus Pensionsvertrag des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 20.08.2010 - 19 Ca 4073/10
- LAG Köln, 03.01.2011 - 7 Ta 363/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Köln, 13.03.2006 - 6 Ta 63/06
Rechtsweg; betriebliche Altersversorgung; Geschäftsführer
Auszug aus LAG Köln, 03.01.2011 - 7 Ta 363/10
Ob die Person, die im Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage eine Organstellung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG einnahm, vor dem Eintritt in die Organstellung oder nach dessen Beendigung für dasselbe Unternehmen als Arbeitnehmer tätig war, kommt es nicht an (BAG vom 20.05.1998 - 5 AZB 3/98 = NZA 1998, 1247; LAG Köln vom 13.03.2006 - 6 Ta 63/06 - HWK/Kalb, 4. Aufl., § 5 ArbGG Rdnr. 14). - BAG, 20.05.1998 - 5 AZB 3/98
Auszug aus LAG Köln, 03.01.2011 - 7 Ta 363/10
Ob die Person, die im Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage eine Organstellung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG einnahm, vor dem Eintritt in die Organstellung oder nach dessen Beendigung für dasselbe Unternehmen als Arbeitnehmer tätig war, kommt es nicht an (BAG vom 20.05.1998 - 5 AZB 3/98 = NZA 1998, 1247;… LAG Köln vom 13.03.2006 - 6 Ta 63/06 - HWK/Kalb, 4. Aufl., § 5 ArbGG Rdnr. 14).
- LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17
Rechtswegzuständigkeit; Leistungen der Insolvenzsicherung; Hinterbliebenenrente; …
4.) War der Ehemann der Klägerin daher gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als Arbeitnehmer anzusehen, kann auch ein Rechtsstreit zwischen seiner Witwe und dem Träger der Insolvenzsicherung über Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzsicherung nicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit fallen (so auch schon Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 03. Januar 2011 - 7 Ta 363/10 -, Rn. 13, juris für die Witwe des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2012 - L 18 R 1144/11
Rentenversicherung
Der Ehemann der Klägerin war im maßgeblichen Zeitpunkt der Versorgungszusage (BAG NZA 1998, 1247f mwN; LAG Köln Beschluss vom 3.1.2011, Az 7 Ta 363/10) als Geschäftsführer der (jeweiligen) GmbH nach § 35 GmbH-Gesetz zu deren Vertretung berufen.