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   LAG Düsseldorf, 05.03.2001 - 7 Ta 61/01   

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https://dejure.org/2001,7828
LAG Düsseldorf, 05.03.2001 - 7 Ta 61/01 (https://dejure.org/2001,7828)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2001 - 7 Ta 61/01 (https://dejure.org/2001,7828)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2001 - 7 Ta 61/01 (https://dejure.org/2001,7828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung Beschlussverfahren, Ablehnung, Einigungsstellenvorsitzender

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BRAGO § 8 Abs. 2; BetrVG § 76 Abs. 2 Satz 2, 3; ArbGG § 98
    Wertfestsetzung Beschlussverfahren, Ablehnung, Einigungsstellenvorsitzender

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wert eines Verfahrens auf Abberufung eines Einigungsstellenvorsitzenden; Verfahrenswert bei Verfahren über die Ablehnung wegen Befangenheit; Wert bei zusätzlichem Begehren auf Bestellung eines neuen Einigungsstellenvorsitzenden; Regelfallwert; Gesteigerte Bedeutung der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertfestsetzung Beschlussverfahren, Ablehnung, Einigungsstellenvorsitzender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2001 - 7 Ta 61/01
    Da das gerichtliche Verfahren über die Befangenheit von Mitgliedern einer Einigungsstelle wie ein Verfahren über die Installierung der Einigungsstelle behandelt wird (§ 98 ArbGG; siehe die Nachweise in: BAGE 80, 104 ff = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle), bietet es sich an, von der Wertfestsetzung für das normale gerichtliche Bestellungsverfahren auszugehen (so bereits Beschluss der Beschwerdekammer vom 11.01.1999 ­ 7 TaBV 34/98 -).
  • BAG, 11.05.1976 - 1 ABR 15/75

    Einigungsstelle: Honorierung der Beisitzer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2001 - 7 Ta 61/01
    Da das gerichtliche Verfahren über die Befangenheit von Mitgliedern einer Einigungsstelle wie ein Verfahren über die Installierung der Einigungsstelle behandelt wird (§ 98 ArbGG; siehe die Nachweise in: BAGE 80, 104 ff = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle), bietet es sich an, von der Wertfestsetzung für das normale gerichtliche Bestellungsverfahren auszugehen (so bereits Beschluss der Beschwerdekammer vom 11.01.1999 ­ 7 TaBV 34/98 -).
  • LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - 7 Ta 248/90

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2001 - 7 Ta 61/01
    Die Beschwerdekammer bemisst in ständiger Rechtsprechung den Wert für ein solches Verfahren im Normalfall, d. h., wenn nicht die bei einer Festsetzung nach dem hier einschlägigen § 8 Abs. 2 BRAGO zu berücksichtigenden Umstände Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Sache zu einer abweichenden Bewertung führen, mit dem Hilfswert (von jetzt 8.000,-- DM) (vgl. Beschluss der Beschwerdekammer vom 21.09.1990 ­ 7 Ta 248/90 -, Leitsatz abgedruckt in DB 1991, 184).
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