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   LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99   

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https://dejure.org/2000,9608
LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99 (https://dejure.org/2000,9608)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99 (https://dejure.org/2000,9608)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2000 - 7 TaBV 84/99 (https://dejure.org/2000,9608)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 141
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99
    Sinn und Zweck des Mitbestimmungszweck verlangen vielmehr eine erneute Beteiligung des Betriebsrats dann, wenn sich die Umstände der Beschäftigung, ohne dass eine Versetzung vorliegt, aufgrund einer neuen Vereinbarung grundlegend ändern (BAG vom 28.04.1998, 1 ABR 63/97 , AP Nr. 22 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Eine mitbestimmungspflichtige grundlegende Vertragsänderung wurde zudem für den Fall angenommen, dass eine Arbeitnehmerin nach Antritt ihres Erziehungsurlaubs mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass sie auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz aushilfsweise eine befristete Teilzeitbeschäftigung aufnehmen solle (BAG vom 28.04.1998, 1 ABR 63/97 , aaO).

    Die erkennende Kammer ist vorliegend der Auffassung, dass sich die Umstände der Beschäftigung der Arbeitnehmerin ... aufgrund einer neuen Vereinbarung grundlegend im Sinne der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.04.1998 (1 ABR 63/97 aaO) geändert haben.

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99
    Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Bundesverwaltungsgericht eine nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines Teilzeit-Beschäftigungsverhältnisses als Einstellung und damit mitbestimmungspflichtig im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes ansieht (Beschluss vom 23. März 1999, 6 P 10/97 , BVerwGE 108, 347-355).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99
    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb entschieden, dass bei einer unbefristeten Fortsetzung eines bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder bei der Fortführung des Arbeitsverhältnisses über eine vorgesehene Altersgrenze hinaus der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (BAG vom 16.07.1985, 1 ABR 25/83, AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAG vom 07. August 1990, 1 ABR 68/89 , AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99
    Die bloße Aufstockung der Arbeitszeit ist von dem Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit demgegenüber nicht als eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG angesehen worden (vgl. BAG vom 25. Oktober 1994, 3 AZR 987/93 , n. v.).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 71/90

    Versetzung bei Verlängerung der Wochenarbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99
    Die Verlängerung der Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers wurde dabei unter dem Gesichtspunkt der "Versetzung" geprüft, ohne dass näher untersucht wurde, ob eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG vorliegt (vgl. beispielsweise BAG vom 16.07.1991, 1 ABR 71/90 , AP Nr. 28 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90

    Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99
    Wie sich schon aus dem Wortlaut "entgegen einer rechtskräftigen Entscheidung" ergibt, kann der Antrag auf Festsetzung des Zwangsgeldes erst gestellt werden, wenn die Aufhebungsentscheidung nach § 101 Satz 1 BetrVG rechtskräftig ist (BAG vom 18.06.1991, 1 ABR 60/90 , AP Nr. 15 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung unter III).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum ist die Frage umstritten (ablehnend: Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 47; Fitting 22. Aufl. § 99 Rn. 40; Schlochauer in HSWG BetrVG 6. Aufl. § 99 Rn. 23; wohl auch ErfK/Kania 5. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 6; bejahend: LAG Niedersachsen 12. September 2000 - 7 TaBV 84/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 29 = LAGE BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 2; Löwisch/Kaiser BetrVG 5. Aufl. § 99 Rn. 6; DKK-Kittner BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 42a; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. Bd. 3 § 352 Rn. 16; Schaub/Koch Arbeitsrechts-Handbuch 11. Aufl. § 241 Rn. 12; Schüren AuR 2001, 321, 323; ders. in MünchArbR 2. Aufl. Ergänzungsbd. § 164 Rn. 42).
  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der

    Zwar hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Aufstockung der Arbeitszeit von halbtags auf ganztags als Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG angesehen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 12.09.2000 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 29 = NZA-RR 2001, 141).
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