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   OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01   

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https://dejure.org/2003,6458
OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01 (https://dejure.org/2003,6458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.2003 - 7 U 138/01 (https://dejure.org/2003,6458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 7 U 138/01 (https://dejure.org/2003,6458)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhte Sicherungspflicht fürGeschäftshäuser und öffentliche Gebäude wegen des dichteren Publikumsverkehrs; Beschaffenheit der Zugänge und Wege; Nicht ohne weiteres erkennbare Stolper- oder Gefahrenstellen; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Beweis des ersten ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an Treppenanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Gestaltung von Treppenhäusern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflicht in einem öffentlichen Gebäude hängt vom Einzelfall ab

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht für Treppenanlage in Parkhaus (IBR 2003, 541)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01
    Zwar sind Treppen nicht schlechthin gefahrlos zu begehen, und der Verkehrssicherungspflichtige kann sich auf die Eigenverantwortung der Treppenbenutzer einstellen, jedoch muss er in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise vor denjenigen Gefahren warnen oder sie ausräumen, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, NJW 2002, 1265).

    Zumal die Beklagte bei der Gestaltung der Treppenanlage nicht nur damit rechnen musste, dass die Treppe auch durch eilige und damit nicht so aufmerksame Besucher benutzt wird, sondern sogar mit einem naheliegenden Fehlverhalten der Benutzer rechnen musste (vgl. BGH, NJW 2002, 1265, 1266).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01
    Verwirklicht sich im Schadensfalle gerade die Gefahr, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll, so spricht auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich war (BGH, NJW 1994, 945, 946 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01
    Das Feststellungsinteresse bzgl. des immateriellen Schadens ist bereits im Hinblick auf die Schwere der Verletzung bei verständiger Würdigung anzunehmen (BGH, NJW 1998, 160).
  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 13 U 2/00

    Verkehrssicherungspflicht eines Beklagten bei Betreiben eines Freizeit-Hallenbads

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2003 - 7 U 138/01
    a) Auch wenn im Zugangsbereich eines Geschäftshauses oder - wie hier - eines Parkhauses nicht vor einer deutlich sichtbaren Stufe gewarnt werden muss (vgl. OLG München VersR 1965, 1036; Senatsbeschluss vom 27.01.1989 - 7 W 50/88 -), so sind jedoch nicht ohne weiteres erkennbare Stolper- oder Gefahrenstellen in Gängen, an Treppen oder im Bereich von Zu- oder Abgängen sowie Stufen im Gehbereich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden, jedenfalls aber klar zu kennzeichnen und ausreichend zu beleuchten (vgl. OLG Hamm, OLGR Hamm 2001, 211 ff.).
  • OLG Koblenz, 13.11.2013 - 3 U 790/13

    Zulässigkeit eines Grundurteils; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    durch ein Hinweisschild "Vorsicht Stufe" fehlt sowie keine ausreichenden Beleuchtung vorhanden ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 12. November 1996, VI ZR 270/95, VersR 1997, 250; BGH, Urteil vom 15. Juli 2003, VI ZR 155/02, VersR 2003, 1319; OLG Celle, Urteil vom 25. Januar 2007, 8 U 161/06, Juris Rn. 5, VersR 2008, 1553; OLG Koblenz, Hinweisentscheidung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 4. Dezember 2009, 2 U 565/09, VersR 2011, 362, OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 15. Juni 2010 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 4. Oktober 2010, 2 U 950/09, VersR 2012, 374; OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juni 2012, 2 U 271/11; zur Problematik des Auslegens einer Fußmatte vor einem Lebensmittelladen OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 19. Januar 2011, 2 U 468/10, MDR 2011, 787; OLG Koblenz, Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 vom 16. Dezember 2009 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 22. Januar 2010, 2 U 904/09, MDR 2010, 630; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2003, 7 U 138/01, OLGR Karlsruhe 2003, 407 ff.).

    In öffentlichen Gebäuden müssen Zugänge einschließlich der zugehörigen Treppenanlage so beschaffen sein, dass sich ein Besucher selbst bei Ablenkung durch Publikumsverkehr bei eigener Vorsicht gefahrlos bewegen kann (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2003, 7 U 138/01,  OLGR Karlsruhe  2003, 407 ff.).

    Mit Recht nimmt das Landgericht an, dass in öffentlichen Gebäuden Zugänge einschließlich der zugehörigen Treppenanlage so beschaffen sein muss, dass sich ein Besucher selbst bei Ablenkung durch Publikumsverkehr bei eigener Vorsicht gefahrlos bewegen kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2003 - 7 U 138/01 - OLGR Karlsruhe 2003, 407 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 12 U 92/22

    Bauunternehmer beschädigt Wurzeln: Bauherr haftet dem Nachbarn!

    Danach kann der Verkehrssicherungspflichtige auch über baurechtliche Vorschriften hinaus gehalten sein, eine gebotene Vorsichtsmaßregel zu treffen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2003 - 7 U 138/01 m.w.N.).
  • LG Heidelberg, 28.07.2017 - 3 O 128/17

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Allerdings muss die Vermeidung von Gefahrstellen sich im Bereich des für den Verkehrssicherungspflichtigen Zumutbaren bewegen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.03.2003 - 7 U 138/01).
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