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OLG München, 06.05.1987 - 7 U 1661/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 950
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 27/05
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen: steuerunschädliche Besicherung …
Ein Avalkreditvertrag, bei dem sich --wie im Streitfall-- eine Bank für die Verbindlichkeit eines Kunden (hier: des Klägers) gegenüber Dritten verbürgt, ist jedoch kein Darlehen i.S. des § 607 BGB, sondern ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Bank und ihrem Kunden, durch den die Bank es gegen Zahlung einer Avalprovision übernimmt, sich zugunsten ihres Kunden gegenüber dessen Gläubiger zu verbürgen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. Mai 1984 IX ZR 37/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2088; Oberlandesgericht --OLG-- München, Urteil vom 6. Mai 1987 7 U 1661/87, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 1988, 1554; BGH-Urteil vom 6. Juli 2000 IX ZR 206/99, DB 2000, 2060;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Mai 2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363). - OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 15 U 35/04
Zum Haftungsbereich aus einer Mietausfallbürgschaft auf erstes Anfordern bzw. zum …
Diesem Recht entspricht die Pflicht des Bürgen gegenüber dem Rückgriffsschuldner, ihn auch im Fall der Klausel "Zahlung auf erstes Anfordern" vor Auszahlung anzuhören und von ihm etwa vorgebrachte liquide Einwendungen zu berücksichtigen (so ausdrücklich OLG München NJW-RR 1988, 950).