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   OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11   

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https://dejure.org/2011,31707
OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11 (https://dejure.org/2011,31707)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.2011 - 7 U 2719/11 (https://dejure.org/2011,31707)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 2011 - 7 U 2719/11 (https://dejure.org/2011,31707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Freie Beweiswürdigung: Verwertung der tatbestandlichen Feststellungen in einem Strafurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 07.02.2007 - 9 U 3865/06

    Mitverschuldenseinwand bei wettbewerbswidig erlangen Insiderkenntnissen

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11
    Kommt der Gegner seiner Darlegungslast nicht nach, ist der im Strafurteil festgestellte Sachverhalt auch im Zivilverfahren zu Grunde zu legen und vom Zivilrichter eigenständig zu würdigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.04.2007, Az: 9 U 3865/06 - veröffentlicht in Juris und MDR 2007, 1037).
  • OLG München, 16.04.2007 - 9 U 3865/06

    Prozesspraxis - Strafurteil erhöht im Zivilprozess die Darlegungslast des Gegners

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11
    Kommt der Gegner seiner Darlegungslast nicht nach, ist der im Strafurteil festgestellte Sachverhalt auch im Zivilverfahren zu Grunde zu legen und vom Zivilrichter eigenständig zu würdigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.04.2007, Az: 9 U 3865/06 - veröffentlicht in Juris und MDR 2007, 1037).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11
    Der Vollständigkeit halber ist lediglich ergänzend anzumerken, dass auch die vom Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (NJW 1988, 566) zu keiner abweichenden rechtlichen Beurteilung Anlass gibt.
  • OLG Hamm, 27.05.2015 - 9 W 68/14

    Schmerzensgeld nach strafrechtlicher Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs

    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Prüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 21.04.2015 - 9 U 32/15

    Keine Einschränkung der insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiung durch

    Der Beklagte stellt das wesentliche Tatgeschehen im vorliegenden Verfahren - wie schon im Strafverfahren - in Abrede, allerdings ohne wirklich konkrete und substantiierte Angriffe gegen die strafgerichtliche Beweiswürdigung vorzubringen; seine zunächst gegen das vorgenannte Strafurteil eingelegte Berufung hat der Beklagte in der Berufungsverhandlung zurückgenommen (vgl. Bl. 185 f. der beigezogenen Strafakten).Bei dieser Sachlage spricht bereits nach Aktenlage viel für die Richtigkeit der klägerischen Darstellung zum Tatgeschehen (vgl. zur urkundsbeweislichen Verwertbarkeit und Beweiskraft eines rechtskräftigen Strafurteils im Zivilprozess in Fällen dieser Art allgemein nur Senat, Beschluss vom 07.09.2012 - 9 W 4/12; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496 und OLG München, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 U 2719/11).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15

    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Brandstifters bei Stellung der Diagnose

    2. Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, wenn sich die Klägerin im Prozess auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hätte (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 08.03.2023 - 8 U 198/20

    Haftungsmaßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer GmbH mit einer

    Kommt der Beklagte allerdings seiner erhöhten Darlegungslast nicht nach, kann der im Strafurteil festgestellte Sachverhalt auch im Zivilverfahren nach eigenständiger Würdigung durch den Zivilrichter zugrunde gelegt werden (OLG München, Beschluss vom 21.09.2011, 7 U 2719/11, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 1 U 71/18

    Aufhebung eines fehlerhaft begründeten Zivilurteils durch das Berufungsgericht:

    Selbst wenn die Verwertung eines strafgerichtlichen Urteils durch den Zivilrichter im Wege des Urkundenbeweises zulässig ist und dies im Einzelfall dazu führen kann, dass der im Strafurteil festgestellte Sachverhalt auch im Zivilverfahren zugrunde zu legen ist, entbindet dies den Zivilrichter nicht von einer eigenständigen Beweiswürdigung und einer eigenständigen rechtlichen Beurteilung des festgestellten Sachverhalts in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.12.2014 - 28 U 166/13, bei Juris Rn. 48 ff. und Rn. 67 ff.; OLG München, Beschluss vom 21.9.2011 - 7 U 2719/11, bei Juris Rn. 6, 9; OLG Köln, Urteil vom 20.4.2010 - 3 U 145/08, bei Juris Rn. 15, 16; KG, Beschluss vom 2.7.2009 - 12 U 113/09, bei Juris Rn. 17 ff.).

    Zutreffend ist am Ansatz des Erstrichters ferner, dass auch das Gericht Akten eines anderen Rechtsstreits als Beweisurkunde heranziehen und die Beweisprotokolle sowie die tatsächlichen Feststellungen eines dortigen Urteils verwerten und die Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO auch auf ein rechtskräftiges Strafurteil stützen kann (vgl. BGH, Urteil vom 6.6.1988 - II ZR 332/87, NJW-RR 1988, 1527; BGH, Beschluss vom 25.9.2018 - VI ZR 443/16, bei Juris Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 23.12.2014 - 28 U 166/13, bei Juris Rn. 54 f.; OLG Köln, Urteil vom 20.4.2010 - 3 U 145/08, bei Juris Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 21.9.2011 - 7 U 2719/11, bei Juris Rn. 5, 9; KG, Beschluss vom 2.7.2009 - 12 U 113/09, bei Juris Rn. 27).

  • OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15

    19-jähriger Feuerwehrmann als Brandstifter - uneingeschränkt

    Das Landgericht war daher nicht darauf angewiesen, seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 zugrundelegen, auf das sich die Klägerin vorsorglich bezogen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15

    Haftung eines Feuerwehrmanns wegen Inbrandsetzung eines Müllcontainers und

    Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, da die Klägerin sich bereits mit der Klagebegründung im vorliegenden Prozess zur ergänzenden Darlegung des dem Schadensersatzverlangen zugrunde liegenden Sachverhalts auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Prüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 -).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12

    Darlegungs-und Beweislast im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen falscher

    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (so der Senat in ständiger Rspr., zuletzt Beschluss vom 07.09.2012 - 9 W 4/12; so auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 U 2719/11).
  • OLG Hamm, 03.05.2012 - 9 U 182/11

    Verwertung eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 U 2719/11 -).
  • LG Aschaffenburg, 07.12.2016 - 12 O 141/13

    Schmerzensgeld von 6.000 EUR wegen einer Körperverletzung

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   OLG München, 24.10.2011 - 7 U 2719/11   

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https://dejure.org/2011,64596
OLG München, 24.10.2011 - 7 U 2719/11 (https://dejure.org/2011,64596)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2011 - 7 U 2719/11 (https://dejure.org/2011,64596)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 7 U 2719/11 (https://dejure.org/2011,64596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Freie Beweiswürdigung: Verwertung der tatbestandlichen Feststellungen in einem Strafurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 28.11.2000 - 3 U 804/00

    Bindungswirkung eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 7 U 2719/11
    Diese Verwertung des strafgerichtlichen Verfahrens und Urteils im Wege des Urkundenbeweises in einer nachfolgenden zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist allgemein anerkannt (vgl. Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 14 EGZPO Rdnr. 2; OLG München 9 U 3865/06 vom 16.04.2007 veröffentlicht in juris; OLG Köln vom 04.07.2000 15 U 3/00 veröffentlicht in juris; OLG Koblenz 3 U 804/00 vom 28.11.2000 veröffentlicht in juris).
  • OLG Köln, 04.07.2000 - 15 U 3/00

    Verwertung von Strafakten im Wege des Urkundenbeweises

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 7 U 2719/11
    Diese Verwertung des strafgerichtlichen Verfahrens und Urteils im Wege des Urkundenbeweises in einer nachfolgenden zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist allgemein anerkannt (vgl. Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 14 EGZPO Rdnr. 2; OLG München 9 U 3865/06 vom 16.04.2007 veröffentlicht in juris; OLG Köln vom 04.07.2000 15 U 3/00 veröffentlicht in juris; OLG Koblenz 3 U 804/00 vom 28.11.2000 veröffentlicht in juris).
  • OLG München, 16.04.2007 - 9 U 3865/06

    Prozesspraxis - Strafurteil erhöht im Zivilprozess die Darlegungslast des Gegners

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 7 U 2719/11
    Diese Verwertung des strafgerichtlichen Verfahrens und Urteils im Wege des Urkundenbeweises in einer nachfolgenden zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist allgemein anerkannt (vgl. Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 14 EGZPO Rdnr. 2; OLG München 9 U 3865/06 vom 16.04.2007 veröffentlicht in juris; OLG Köln vom 04.07.2000 15 U 3/00 veröffentlicht in juris; OLG Koblenz 3 U 804/00 vom 28.11.2000 veröffentlicht in juris).
  • KG, 06.11.2015 - 7 U 166/14

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn gemäß Schlussrechnung bei gewährtem

    Macht eine Partei - wie hier die Beklagte - den Inhalt der tatbestandlichen Feststellungen in einem Strafurteil zum Gegenstand ihrer Sachverhaltsdarstellung, erhöht sich hierdurch die Darlegungslast des Gegners, hier der Klägerin (Senat, Urt. vom 28.4.2015 - 7 U 96/14; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 24.10.2011 - 7 U 2719/11, juris Rn 4; KG, Beschluss vom 2.7.2009 - 12 U 113/09, juris Rn 28; KG, Urteil vom 25.1.2006 - 11 U 6883/97, OLGR 2006, 589 f.).
  • LAG Hamm, 16.03.2017 - 17 Sa 381/15

    Schadensersatzansprüche der Arbeitgeberin gegen eine Verwaltungsangestellte bei

    Kommt er seiner Darlegungslast nicht nach, ist der im Strafurteil festgestellte Sachverhalt auch im Zivilverfahren zugrunde zu legen und vom Zivilrichter eigenständig zu würdigen (OLG München 24.10.2011 - 7 U 2719/11 - Rdnr. 4).
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