Rechtsprechung
OLG München, 24.11.2004 - 7 U 3008/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer Äquivalenzstörung durch die Vertragsparteien für den Fall bestimmter Umsatzeinbußen; Anordnung der Neuverhandlung der Entgelte; Schließung einer Vertragslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung; Abschluss eines Vertrages über die Überlassung von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313; GWB § 97 Abs. 2
Automaten-Aufstellvertrag: Auslegung der zwischen den Parteien getroffenen Übereinkunft, im Falle einer Äquivalenzstörung durch Umsatzeinbußen eine Neuverhandlung der Entgelte vorzunehmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 23.09.2003 - 3 HKO 11347/03
- LG München I, 27.02.2004 - 3 HKO 11347/03
- OLG München, 24.11.2004 - 7 U 3008/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …
Auszug aus OLG München, 24.11.2004 - 7 U 3008/04
Dabei ist eine Regelung zu finden, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise vereinbart hätten (s. bereits BGHZ 90, 69, 75; Senatsurteil vom 01.09.2004, NZG 2004, 1055, 1056 f.).Der Sache nach bedeutet § 13 Abs. 3 des Vertrags nämlich eine Regelung für den Fall wesentlich geänderter Vertragsgrundlagen, die einer Anwendung der Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage vorgeht (siehe BGHZ 81, 135, 143; 90, 69, 74 zur ergänzenden Vertragsauslegung;… Palandt-Heinrichs, 63. Aufl., Rdnr. 6 und 23 zu § 313 n.F.).
Dabei ist eine Regelung zu finden, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise vereinbart hätten (vgl. BGHZ 90, 69, 75; Senatsurteil vom 01.09.2004, NZG 2004, 1055, 1056 f.).
- OLG München, 01.09.2004 - 7 U 6152/99
Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters - Ermittlung des …
Auszug aus OLG München, 24.11.2004 - 7 U 3008/04
Dabei ist eine Regelung zu finden, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise vereinbart hätten (s. bereits BGHZ 90, 69, 75; Senatsurteil vom 01.09.2004, NZG 2004, 1055, 1056 f.).Dabei ist eine Regelung zu finden, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise vereinbart hätten (vgl. BGHZ 90, 69, 75; Senatsurteil vom 01.09.2004, NZG 2004, 1055, 1056 f.).
- BGH, 03.11.1999 - I ZR 145/97
Auswirkungen des Wegfalls des Tarifzwangs im Güterkraftverkehr
Auszug aus OLG München, 24.11.2004 - 7 U 3008/04
Vielmehr ist durch das Scheitern einer einvernehmlichen Anpassung der Entgeltkonditionen an den geschwundenen Umsatz der Beklagten eine Vertragslücke entstanden, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (vgl. BGH, Urteil vom 3.11.1999, WM 2000, 1198, 1201).
- BGH, 09.07.2001 - II ZR 228/99
Auslegung einer Bürgschaftsvereinbarung
Auszug aus OLG München, 24.11.2004 - 7 U 3008/04
Ein solcher Umsatzrückgang ist jedoch bei einer sachgerechten, den von den Beteiligten verfolgten Zweck der Abrede in den Blick nehmenden Auslegung (BGH, Urteil vom 9.7.2001, NJW 2002, 747, 748) Voraussetzung für das Verlangen der Neuverhandlung der Entgeltkonditionen. - BGH, 03.07.1981 - V ZR 100/80
Anpassung eines Vertrages an veränderte tatsächliche Umstände
Auszug aus OLG München, 24.11.2004 - 7 U 3008/04
Der Sache nach bedeutet § 13 Abs. 3 des Vertrags nämlich eine Regelung für den Fall wesentlich geänderter Vertragsgrundlagen, die einer Anwendung der Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage vorgeht (siehe BGHZ 81, 135, 143; 90, 69, 74 zur ergänzenden Vertragsauslegung;… Palandt-Heinrichs, 63. Aufl., Rdnr. 6 und 23 zu § 313 n.F.). - BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 266/95
Recht der Neuen Länder; Keine Herleitung des Eintritts des Übernehmers eines …
Auszug aus OLG München, 24.11.2004 - 7 U 3008/04
d) Die Klägerin meint weiter, dass das bei Dauerschuldverhältnissen bestehende Kündigungsrecht aus wichtigem Grund den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorgehe (vgl. BGH, Urteil vom 9.10.1996, ZIP 1997, 257, 259), sodass für eine Anpassung der Entgeltsätze kein Raum sei.