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   OLG München, 12.01.2005 - 7 U 3691/04   

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https://dejure.org/2005,7661
OLG München, 12.01.2005 - 7 U 3691/04 (https://dejure.org/2005,7661)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2005 - 7 U 3691/04 (https://dejure.org/2005,7661)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 7 U 3691/04 (https://dejure.org/2005,7661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen; Wahl eines Mitgesellschafters zum Versammlungsleiter und Protokollführer; Zulässigkeit einer Wahl auch für künftige Gesellschafterversammlungen mit einfacher Mehrheit; Erstreckung des Einsichtsrechts der Gesellschafter auf das ...

  • Judicialis

    GmbHG § 48 Abs. 1; ; GmbHG § 51a Abs. 1; ; GmbHG § 51a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Bestimmung eines Mitgesellschafters als Versammlungsleiter in der Gesellschafterversammlung einer GmbH durch mit einfacher Mehrkeit gefasstem Beschluss, zum Umfang des Einsichtsrechts eines Gesellschafters in die Bücher der GmbH sowie zur Frage der ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahl eines Versammlungsleiters auch für künftige Gesellschafterversammlungen ? Anfertigen von Kopien im Rahmen des Auskunftsrechts ? Rechtsanwalt als Vertreter eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Auskunftserteilung, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Auskunftsanspruch gegen Gesellschafter, Auskunftspflichten, Auskunftsrecht, Berater des Gesellschafters, Bevollmächtigter, Recht auf Hinzuziehung eines Beraters, Wahl des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1566
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 128/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG München, 12.01.2005 - 7 U 3691/04
    Ein Zuwarten mit der Klageerhebung über den 23.12.2003 hinaus war dem Kläger angesichts der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Leitbildfunktion der in § 246 Abs. 1 AktG festgesetzten Monatsfrist für das GmbH-Recht (vgl. BGHZ 101, 113, 117, Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., Anhang zu § 47 Rdn. 48 a m. w. N.) nicht zuzumuten.
  • BayObLG, 20.02.1989 - RReg. 5 St 165/88

    Einverständnis; Gebrauch; Namen; Urkunde; Echtheit; Arbeitnehmer;

    Auszug aus OLG München, 12.01.2005 - 7 U 3691/04
    Damit liegen die drei kumulativen Voraussetzungen für die Annahme einer echten Urkunde, nämlich die Befugnis des Urkundenausstellers zur rechtlichen Vertretung des Namensträgers, der Wille des Ausstellers zur Vertretung des Namensträgers und dessen Wille, sich bei der Ausstellung der Urkunde vertreten zu lassen (vgl. BayObLG NJW 1989, 2142) vor.
  • BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07

    Zur Treuwidrigkeit der Entscheidung über die Entlastung eines

    Der Versammlungsleiter kann von der Mehrheit der Gesellschafter bestimmt werden (vgl. OLG München GmbHR 2005, 624 ; Ulmer/Hüffer, GmbHG § 48 Rdn. 30; Scholz/K. Schmidt/ Seibt, GmbHG 10. Aufl. § 48 Rdn. 33; Baumbach/Heck/Zöllner, GmbHG 18. Aufl. § 48 Rdn. 16).
  • OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3764/10

    Gesellschafterversammlung einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft:

    Dieses Recht kann, wie der Senat bereits in einem anderen Rechtsstreit der Parteien entschieden hat (veröffentlicht in: GmbHR 2005, 624, 626), nur bei Vorliegen besonderer Umstände und/oder eines wichtigen, zumindest sachlichen Grundes eingeschränkt werden.

    Der dahingehende Beschluss wurde jedoch vom Landgericht München I für nichtig erklärt, was vom Senat mit Urteil vom 12.01.2005 (veröffentlicht in: GmbHR 2005, 624, 626) nicht beanstandet wurde.

    Der Kläger kann sich hierzu nicht auf das Endurteil des Senats vom 12.01.2005, Az. 7 U 3691/04 (Anlage K 13, dort Seiten 18/19), das ebenfalls einen Rechtsstreit zwischen dem Kläger und der Beklagten betraf, berufen.

  • BGH, 04.05.2009 - II ZR 166/07

    Zum Stimmverbot wegen einer gemeinsam begangenen Pflichtverletzung

    Der Versammlungsleiter kann von der Mehrheit der Gesellschafter bestimmt werden (vgl. OLG München GmbHR 2005, 624; Ulmer/Hüffer, GmbHG § 48 Rdn. 30; Scholz/K. Schmidt/Seibt, GmbHG 10. Aufl. § 48 Rdn. 33; Baumbach/Heck/Zöllner, GmbHG 18. Aufl. § 48 Rdn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 7 W 76/13

    GmbH: Auskunftserzwingungsverfahren auf mehrheitlichen Beschluss der an einem

    Das Einsichtsrecht umfasst das Recht, Kopien auf eigene Kosten zu fertigen (OLG München, Urt. v. 12. Januar 2005, 7 U 3691/04, GmbHR 2004, 624).
  • KG, 06.12.2021 - 22 W 76/21

    Prüfpflicht des Registergerichts bei Anmeldung eines Wechsels des

    Wenn in Fällen, in denen die Satzung keinerlei Regelungen über den Versammlungsleiter enthält, die Wahl eines sogenannten einfachen Versammlungsleiters, dem (nur) die Leitung der Versammlung obliegen soll, sogar durch einen einfachen Gesellschafterbeschluss möglich sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Mai 2009 - II ZR 166/07 -, juris, Rn. 7; OLG München, Urteil vom 12. Januar 2005 - 7 U 3691/04 -, juris, Rn. 32; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05. Januar 2017 - 6 U 21/14 -, juris, Rn. 62; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz Kommentar, 20. Aufl. 2020, § 48 GmbHG, Rn. 14; Liebscher in Münchener Kommentar, 2. Aufl. 2016, § 48 GmbHG, Rn. 107), ist es den Gesellschaftern in Ausfluss ihrer Organisationshoheit im vorliegenden Fall, in dem der in der Satzung eigentlich vorgesehene Versammlungsleiter verhindert ist, gestattet, noch nach Beginn der Gesellschafterversammlung ad hoc einen anderen Versammlungsleiter zu wählen.
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