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   OLG München, 13.09.2006 - 7 U 3872/05   

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https://dejure.org/2006,12911
OLG München, 13.09.2006 - 7 U 3872/05 (https://dejure.org/2006,12911)
OLG München, Entscheidung vom 13.09.2006 - 7 U 3872/05 (https://dejure.org/2006,12911)
OLG München, Entscheidung vom 13. September 2006 - 7 U 3872/05 (https://dejure.org/2006,12911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Organisationsverschulden eines Frachtführers beim Diebstahl des Transportguts; Schadensersatz nach Transportgutverlust

  • tis-gdv.de

    Abstellen Lkw

  • Judicialis

    BGB § 242; ; CMR Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; CMR Art. 29
    Haftungsbegrenzung nach Art. 29 CMR - Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Frachtführers bei Diebstahl von abgestellten Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus OLG München, 13.09.2006 - 7 U 3872/05
    Auf die Verletzung der in einem Rahmenvertrag vereinbarten Verpflichtung, "beladene Transportbehältnisse stets verschlossen auf einen gesicherten Grundstück (bloße Einzäunung reicht nicht aus), bewachten Parkplatz oder sonst angemessen abzustellen" kann sich der Auftraggeber zur Begründung der Kausalitätsvermutung zwischen dem vorsätzlichen Fehlverhalten des Frachtführers und dem Warenverlust im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.1.2005 (NJW-RR 2005, 1277, 1279) nach § 242 BGB nicht berufen, wenn der Frachtführer aufgrund eines dem Versender zuzurechnenden Verhaltens seines Mitarbeiters darauf vertrauen durfte, die nicht vertragsgerechte Zwischenlagerung werde von dem Versender für den streitgegenständlichen Transport gebilligt.

    Der festgestellte vorsätzliche Verstoß gegen die in § 8 Abs. 1 des Rahmenvertrages getroffene Sicherheitsvereinbarung führe entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 20.01.2005, NJW-RR 2005, 1277) zu der Vermutung, dass die Vertragsverletzung kausal für den eingetretenen Verlust gewesen sei.

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