Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflichten bei der Reinigung der Büroräume eines Supermarktes
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht - feuchtes Putzen von Büroräumen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Keine besondere Sicherungspflicht bei Büroräumen hinsichtlich der üblicherweise beim feuchten Putzen entstehenden Glätte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflichten bei der Reinigung der Büroräume eines Supermarktes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Im frisch geputzten Büro ausgerutscht - Kein Schadenersatz: Supermarkt-Putzkolonne musste dort kein Warnschild aufstellen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Reinigungsfirma muss nicht vor feuchten Boden warnen - Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 10.02.2010 - 4 O 34/09
- OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 988
- VersR 2012, 633
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es in diesem Bereich, wo sich eine Vielzahl von Kunden aufhalten können, zu Gedränge kommen kann und Kunden, die nicht ohne weiteres damit rechnen müssen, dass der Boden feucht ist und die ihr Augenmerk in der Regel auch nicht ständig auf die Bodenbeschaffenheit richten, erhöhten Gefahren ausgesetzt sind (vgl. BGH, NJW 1994, 2617, 2618).Feuchtigkeit als solche ist noch kein objektiv verkehrswidriger Zustand (BGH, NJW 1994, 2617, 2618; OLG Köln VersR 1977, 727).
- OLG Köln, 26.11.1975 - 17 U 76/74
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Feuchtigkeit als solche ist noch kein objektiv verkehrswidriger Zustand (BGH, NJW 1994, 2617, 2618; OLG Köln VersR 1977, 727). - BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH, NJW 2006, 2326 ; VersR 2006, 665 ).
- BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Sicherheitsvorkehrungen sind umso mehr erforderlich, je größer die Gefahr und die Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung ist (BGH, NJW 2007, 762 ). - BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95
Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Ob sich dies aus einer Übertragung der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber des Supermarktes auf das Reinigungsunternehmen ergibt, wofür eine genaue Absprache über die zu treffenden Maßnahmen erforderlich wäre, die sich allerdings auch konkludent aus den Umständen ergeben kann (vgl. BGH, VersR 1996, 1151;… Palandt/Sprau, 69. Auflage 2010, § 823 Rdn. 50), kann dahinstehen. - BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83
Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Insbesondere ist ein Schutz vor solchen Gefahren nicht erforderlich, die der Betroffene selbst erkennen und vor denen er sich selbst schützen kann (BGH, NJW 1985, 1076). - BGH, 16.02.2006 - III ZR 68/05
Haftung des Betreibers eines Stauwehrs für Schäden bei Hochwasser
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH, NJW 2006, 2326 ; VersR 2006, 665 ). - OLG Düsseldorf, 06.12.1991 - 22 U 117/91
Sturz auf feuchtgereinigtem Krankenhausflur L
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10
Entsprechendes gilt für stark frequentierte Bereiche in anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie beispielsweise Krankenhäusern (dazu etwa OLG Düsseldorf, NJW 1992, 2972 ).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 7 U 43/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis der Abtretung eines Geschäftsanteils
- rechtsportal.de
GmbhG § 16 Abs. 1 a.F.
Anforderungen an den Nachweis der Abtretung eines Geschäftsanteils - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 10.12.2009 - 17 O 10/09
- OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 7 U 43/10
- BGH, 17.07.2012 - II ZR 217/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09
GmbH: Bestimmtheitserfordernis bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 7 U 43/10
Insoweit bezieht sich die Klägerin auf den Beschluss des BGH vom 19.04.2010 (ZIP 2010, 1446), in welchem ausgeführt ist, die "Fiktion" der Gesellschafterstellung in § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. setze den wirksamen Erwerb eines bestimmten Geschäftsanteils voraus. - BGH, 24.06.1996 - II ZR 56/95
Anmeldung des Übergangs eines GmbH-Geschäftsanteils
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 7 U 43/10
Bei der Überzeugungsbildung müssen jedoch gesellschaftsvertragliche Bestimmungen berücksichtigt werden, welche die Abtretung erschweren (BGH NJW-RR 1996, 1377, 1378). - BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57
Anforderungen an die Veräußerung eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 7 U 43/10
49 Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1960, 628) sind an den Nachweis der Abtretung keine besonderen Anforderungen zu stellen, es muss genügen, dass das Vertretungsorgan der Gesellschaft von dem Rechtsübergang überzeugend unterrichtet worden ist.
Rechtsprechung
OLG Hamburg - 7 U 43/10 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.03.2010 - 324 O 565/08
- OLG Hamburg - 7 U 43/10 (anhängig)