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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10   

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OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10 (https://dejure.org/2011,21320)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2011 - 7 U 46/10 (https://dejure.org/2011,21320)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2011 - 7 U 46/10 (https://dejure.org/2011,21320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei Versäumung der Klageerwiderungsfrist und der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296 Abs. 1
    Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei Versäumung der Klageerwiderungsfrist und der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97

    Zurückweisung eines Prozeßvortrags einer Partei als verspätet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Es ist daher selbst bei rechtzeitiger Begründung des Einspruchs gemäß § 296 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zu einer weiteren Verzögerung führen würde, die durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen bei der Terminsbestimmung nach § 341a ZPO nicht mehr vermieden werden kann (BGH, aaO.; a.A. OLG Brandenburg, BauR 2007, 1582, 1583 und OLG Dresden, NJW-RR 1999, 214, 215).

    Die Revision wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsordnung zugelassen, weil die Oberlandesgerichte Brandenburg (BauR 2007, 1582, 1583) und Dresden (NJW-RR 1999, 214, 215) die - der tragenden Begründung des Senats entgegenstehende - Ansicht vertreten, nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil habe die frühere Versäumung der Klageerwiderungsfrist bei der Zurückweisung verspäteten Vorbringens außer Betracht zu bleiben.

  • OLG Brandenburg, 28.03.2007 - 4 U 47/06

    Werklohnanspruch: Abnahme durch konkludentes Verhalten; verspätetes Vorbringen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Es ist daher selbst bei rechtzeitiger Begründung des Einspruchs gemäß § 296 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zu einer weiteren Verzögerung führen würde, die durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen bei der Terminsbestimmung nach § 341a ZPO nicht mehr vermieden werden kann (BGH, aaO.; a.A. OLG Brandenburg, BauR 2007, 1582, 1583 und OLG Dresden, NJW-RR 1999, 214, 215).

    Die Revision wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsordnung zugelassen, weil die Oberlandesgerichte Brandenburg (BauR 2007, 1582, 1583) und Dresden (NJW-RR 1999, 214, 215) die - der tragenden Begründung des Senats entgegenstehende - Ansicht vertreten, nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil habe die frühere Versäumung der Klageerwiderungsfrist bei der Zurückweisung verspäteten Vorbringens außer Betracht zu bleiben.

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1987, 2733, 2734 f.; 1989, 706; 1995, 1417; ebenso BGH, NJW-RR 2005, 1296, 1297) ist der absolute Verzögerungsbegriff des Bundesgerichtshofs grundsätzlich mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar.
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der Verzögerung nur darauf an, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (vgl. nur BGH, NJW 1979, 1988 ; 1983, 575, 576).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der Verzögerung nur darauf an, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (vgl. nur BGH, NJW 1979, 1988 ; 1983, 575, 576).
  • BGH, 09.06.2005 - VII ZR 43/04

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im frühen ersten Termin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1987, 2733, 2734 f.; 1989, 706; 1995, 1417; ebenso BGH, NJW-RR 2005, 1296, 1297) ist der absolute Verzögerungsbegriff des Bundesgerichtshofs grundsätzlich mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar.
  • BGH, 23.10.1980 - VII ZR 307/79

    Hinausschieben eines Verhandlungstermins bei Berücksichtigungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Vorbringen, das im Zeitpunkt der Säumnis verspätet war, bleibt deshalb auch nach dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil verspätet (BGH, NJW 1980, 1105, 1106; 1981, 286 und 1378).
  • BGH, 22.02.2006 - IV ZR 56/05

    Zulässigkeit der Auswechslung von Präklusionsgründen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Dass die Zurückweisung im Rahmen von § 531 Abs. 1 ZPO nicht auf eine andere als die von der Vorinstanz angewandte Vorschrift gestützt werden darf (vgl. BGH, NJW 2006, 1741 ), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 27.02.1980 - VIII ZR 54/79

    Zulassung verspäteten Vorbringens bei der Flucht in die Säumnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Vorbringen, das im Zeitpunkt der Säumnis verspätet war, bleibt deshalb auch nach dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil verspätet (BGH, NJW 1980, 1105, 1106; 1981, 286 und 1378).
  • BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1430/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1987, 2733, 2734 f.; 1989, 706; 1995, 1417; ebenso BGH, NJW-RR 2005, 1296, 1297) ist der absolute Verzögerungsbegriff des Bundesgerichtshofs grundsätzlich mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.04.2010 - 7 U 46/10   

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https://dejure.org/2010,28738
OLG Stuttgart, 27.04.2010 - 7 U 46/10 (https://dejure.org/2010,28738)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.2010 - 7 U 46/10 (https://dejure.org/2010,28738)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 2010 - 7 U 46/10 (https://dejure.org/2010,28738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung bei der Geltendmachung von Reparaturkosten für Vandalismusschäden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versicherung nicht bei der Reparatur beschupsen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Falsche Angaben zum Reparaturumfang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 11.02.2019 - 11 U 74/17

    Leistung aus einer Vollkaskoversicherung; Hinweispflicht des Versicherers bei

    Soweit die Beklagte geltend macht, dass entgegen der vorgelegten Rechnung das Fahrzeug nicht vollständig - wie dort angegeben - repariert worden sei, ist darin die Geltendmachung einer Obliegenheitsverletzung zu sehen (vgl. OLG Stuttgart - Beschluss vom 27.04.2010 - 7 U 46/10 -, juris), für die die Beklagte als Versicherer beweispflichtig ist.
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