Zivilprozessordnung

   Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c)   
   Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a)   
   Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a)   
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§ 296
Zurückweisung verspäteten Vorbringens

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.

(2) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die entgegen § 282 Abs. 1 nicht rechtzeitig vorgebracht oder entgegen § 282 Abs. 2 nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, können zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht.

(3) Verspätete Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und auf die der Beklagte verzichten kann, sind nur zuzulassen, wenn der Beklagte die Verspätung genügend entschuldigt.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 3 ist der Entschuldigungsgrund auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1887), in Kraft getreten am 01.01.2002 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2002Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG)27.07.2001BGBl. I S. 1887
§ 253Klageschrift § 254Stufenklage § 255Fristbestimmung im Urteil § 256Feststellungsklage § 257Klage auf künftige Zahlung oder Räumung § 258Klage auf wiederkehrende Leistungen § 259Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung § 260Anspruchshäufung § 261Rechtshängigkeit § 262Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit § 263Klageänderung § 264Keine Klageänderung § 265Veräußerung oder Abtretung der Streitsache § 266Veräußerung eines Grundstücks § 267Vermutete Einwilligung in die Klageänderung § 268Unanfechtbarkeit der Entscheidung § 269Klagerücknahme § 270Zustellung; formlose Mitteilung § 271Zustellung der Klageschrift § 272Bestimmung der Verfahrensweise § 273Vorbereitung des Termins § 274Ladung der Parteien; Einlassungsfrist § 275Früher erster Termin § 276Schriftliches Vorverfahren § 277Klageerwiderung; Replik § 278Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich § 278aMediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung § 279Mündliche Verhandlung § 280Abgesonderte Verhandlung über Zulässigkeit der Klage § 281Verweisung bei Unzuständigkeit § 282Rechtzeitigkeit des Vorbringens § 283Schriftsatzfrist für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners § 283aSicherungsanordnung § 284Beweisaufnahme § 285Verhandlung nach Beweisaufnahme § 286Freie Beweiswürdigung § 287Schadensermittlung; Höhe der Forderung § 288Gerichtliches Geständnis § 289Zusätze beim Geständnis § 290Widerruf des Geständnisses § 291Offenkundige Tatsachen § 292Gesetzliche Vermutungen § 292a(weggefallen) § 293Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten § 294Glaubhaftmachung § 295Verfahrensrügen § 296Zurückweisung verspäteten Vorbringens § 296aVorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung § 297Form der Antragstellung § 298Aktenausdruck § 298aElektronische Akte; Verordnungs-
ermächtigung
§ 299Akteneinsicht; Abschriften § 299aDatenträgerarchiv

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Querverweise

Auf § 296 ZPO verweisen folgende Vorschriften:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Versäumnisurteil
            § 340 (Einspruchsschrift)
          Beweis durch Sachverständige
            § 411 (Schriftliches Gutachten)
     
      Rechtsmittel
        Berufung
          § 530 (Verspätet vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel)
     
      Mahnverfahren
        § 697 (Einleitung des Streitverfahrens)

Redaktionelle Querverweise zu § 296 ZPO:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            § 282 III (Rechtzeitigkeit des Vorbringens) (zu § 296 III)
            § 283 S. 2 (Schriftsatzfrist für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners)
            § 294 (Glaubhaftmachung) (zu § 296 IV)
          Urteil
            § 329 II 2 (Beschlüsse und Verfügungen) (zu § 296 I)
          Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme
            § 356 (Beibringungsfrist)
          Zeugenbeweis
            § 379 S. 2 (Auslagenvorschuss)
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