Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.
(2) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die entgegen § 282 Abs. 1 nicht rechtzeitig vorgebracht oder entgegen § 282 Abs. 2 nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, können zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht.
(3) Verspätete Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und auf die der Beklagte verzichten kann, sind nur zuzulassen, wenn der Beklagte die Verspätung genügend entschuldigt.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 3 ist der Entschuldigungsgrund auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.
Rechtsprechung zu § 296 ZPO
1.448 Entscheidungen zu § 296 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 08.03.2007 - IX ZB 113/05
Insolvenzrecht - Versäumung der Anmeldefrist
- BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99
Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung; ...
- BGH, 30.03.2006 - VII ZR 139/05
Verfahrensrecht - Wann darf Gericht Vorbringen als verspätet zurückweisen?
- BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11
Verfahrensrecht - Verbot der "Überbeschleunigung" in Arzthaftungssache
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei Versäumung der Klageerwiderungsfrist ...
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
- BGH, 25.03.1999 - VII ZR 434/97
Verspätung eines Beweisantritts
- KG, 06.07.2006 - 12 U 166/05
Verfahrensrecht - Unterlassen von Zeugenvernehmung
Zum selben Verfahren:
- KG, 06.07.2006 - 12 U 166/06
Beweisaufnahme: Ausschluss eines Zeugen bei unterbliebener Ladung wegen ...
- KG, 06.07.2006 - 12 U 166/06
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 87/06
Verfahrensrecht - Anwendungsbereich des § 296 Abs. 1 ZPO bei ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Literatur im Internet zu § 296 ZPO
- Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmittel, Teil 1
von Dr. Herbert Geisler
AnwBl 2006, 524
über www.anwaltverein.de - Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmittel, Teil 2
von Dr. Herbert Geisler
AnwBl 2006, 609
über www.anwaltverein.de - Verspätetes Vorbringen: Bis wann muß man was dem Gericht mitgeteilt haben? von Rechtsanwalt Christoph Brandau
Eine Einführung zu der Frage, ab wann Vortrag verspätet ist.
über www.rechtsanwalt-news.de - § 296 ZPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Präklusion - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- ZPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 530 (Verspätet vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel)
- Mahnverfahren
- § 697 (Einleitung des Streitverfahrens)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Kammern für Handelssachen
- § 101
- ZPO
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Gebührenvorschriften
- § 38 (Verzögerung des Rechtsstreits)