Zivilprozessordnung

   Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c)   
   Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a)   
   Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a)   
§ 262
Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit

Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die sonstigen Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben unberührt. Diese Wirkungen sowie alle Wirkungen, die durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts an die Anstellung, Mitteilung oder gerichtliche Anmeldung der Klage, an die Ladung oder Einlassung des Beklagten geknüpft werden, treten unbeschadet der Vorschrift des § 167 mit der Erhebung der Klage ein.

Rechtsprechung zu § 262 ZPO

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Mailänder Baugesellschaft, 25.2.99 (NJW 1999, 2442)
    Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ, Erfüllungsort wird nach autonomen Internationalem Privatrecht (Art. 27 ff EGBGB) bestimmt (Hinweis: anders nun gem. Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO);
    Art. 18 S. 2 EuGVÜ (Hinweis: inhaltsgleich Art. 24 S. 2 EuGVVO), eine hilfsweise Einlassung zur Hauptsache nimmt der Rüge der internationalen Zuständigkeit nicht die Wirkung;
    Art. 28 II EGBGB, auf den Bauvertrag ist grds. anwendbar das Recht des Staates, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, Art. 28 V EGBGB greift demgegenüber nicht schon dann ein, wenn die Baustelle sich in einem anderen Staat befindet;
    § 262 ZPO, die materiell-rechtlichen Wirkungen der Rechtshängigkeit bestimmen sich nach Internationalem Privatrecht, nicht nach Internationalem Zivilprozeßrecht

Literatur im Internet zu § 262 ZPO

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 262 ZPO:
    ZPO
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            § 253 I (Klageschrift) (zu § 262 S. 2)
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Allgemeiner Teil
        Verjährung
          Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
            § 204 I Nr. 1 (Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 286 I 2 (Verzug des Schuldners)
            § 291 (Prozesszinsen)
            § 292 (Haftung bei Herausgabepflicht)
        Übertragung einer Forderung
          § 407 II (Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger)
        Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
          § 428 S. 2 (Gesamtgläubiger)
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Schuldverschreibung auf den Inhaber
            § 801 I 2 (Erlöschen; Verjährung)
            § 804 (Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen)
          Ungerechtfertigte Bereicherung
            § 818 IV (Umfang des Bereicherungsanspruchs)
     
      Sachenrecht
        Besitz
          § 864 (Erlöschen der Besitzansprüche)
        Eigentum
          Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
            Fund
              § 977 S. 2 (Bereicherungsanspruch)
          Ansprüche aus dem Eigentum
            § 987 (Nutzungen nach Rechtshängigkeit)
            § 989 (Schadensersatz nach Rechtshängigkeit)
            § 991 (Haftung des Besitzmittlers)
            § 994 II (Notwendige Verwendungen)
            § 996 (Nützliche Verwendungen)
            § 1002 (Erlöschen des Verwendungsanspruchs)
        Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
          Hypothek
            § 1188 II 2 (Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber)
     
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Eheliches Güterrecht
            Vertragliches Güterrecht
              Allgemeine Vorschriften
                § 1412 I (Wirkung gegenüber Dritten)
          Scheidung der Ehe
            Versorgungsausgleich
              § 1587 II (Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz)
        Verwandtschaft
          Unterhaltspflicht
            Allgemeine Vorschriften
              § 1613 (Unterhalt für die Vergangenheit)
     
      Erbrecht
        Rechtliche Stellung des Erben
          Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
            § 1965 II (Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte)
          Erbschaftsanspruch
            § 2023 (Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen)
    Handelsgesetzbuch (HGB)
      Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
        Offene Handelsgesellschaft
          Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern
     
      Handelsgeschäfte
        Allgemeine Vorschriften

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