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   OLG Celle, 06.12.2006 - 7 U 75/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7939
OLG Celle, 06.12.2006 - 7 U 75/06 (https://dejure.org/2006,7939)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2006 - 7 U 75/06 (https://dejure.org/2006,7939)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 7 U 75/06 (https://dejure.org/2006,7939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anscheinsbeweis bei Beschädigung des Zauns einer Polizeikräfte beherbergenden ehemaligen Kaserne des Landes während des Castor-Transports

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beschädigung des eine durch die Polizei während eines Castor-Transportes genutzten Kaserne umgebenden Zauns; Beschädigung des Kasernenzauns nach Eintreffen des Castor-Transports; Einstandspflicht für während des Nutzungszeitraums an einem Mietobjekt entstandene Schäden; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigung des eine durch die Polizei während eines Castor-Transportes genutzten Kaserne umgebenden Zauns; Beschädigung des Kasernenzauns nach Eintreffen des Castor-Transports; Einstandspflicht für während des Nutzungszeitraums an einem Mietobjekt entstandene Schäden; ...

  • Judicialis

    BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Voraussetzungen für Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises bei Schaden an Mietobjekt - Feststellbarkeit eines typischen Geschehensablaufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite des Anscheinsbeweises im Miet- und Pachtrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05

    Zahnverlust bei Restaurantbesuch

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2006 - 7 U 75/06
    Dieser gilt nur für typische Geschehensabläufe, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (BGH NJW 2006, 2262, 2263), ist also ausgeschlossen, wenn individuell geprägte Verhaltensweisen zu beurteilen sind (Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., vor § 249 Rn. 166 m. w. N.).

    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH NJW 2006, 2262, 2263).

  • BGH, 26.06.1978 - RiZ(R) 1/78

    Weisungen im staatsanwaltschaftlichen Bereich und richterliche Unabhängigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2006 - 7 U 75/06
    Kann der Schaden auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung des Beklagten führt, muss der Geschädigte diesen Ablauf beweisen, sofern auch die anderen Abläufe ernsthaft in Betracht kommen (BGH NJW 1978, 2033).
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