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   VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05.A   

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https://dejure.org/2005,14132
VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05.A (https://dejure.org/2005,14132)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.10.2005 - 7 UE 1365/05.A (https://dejure.org/2005,14132)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 7 UE 1365/05.A (https://dejure.org/2005,14132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 Abs 1 S 4 Buchst a AufenthG, § 60 Abs 1 S 4 Buchst b AufenthG, § 73 Abs 2a AsylVfG
    Asyl; Serbien-Montenegro; Gruppenverfolgung; Verfolgungsprognose; Schutzverweigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab einer Verfolgungsprognose i.R.e. Beurteilung einer gefahrlosen Rückkehrmöglichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Beurteilung der Schutzbereitschaft eines Staates bei Anlegung eines generell-abstrakten Maßstabs konkreter und gesicherter ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs bezüglich der Anerkennung eines Staatsangehörigen aus Serbien und Montenegro als Asylberechtigter; Voraussetzungen für den Wegfall der Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat; Verfolgungsgefahr auf Grund der Zugehörigkeit zu der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 2 a; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 3
    Serbien und Montenegro, Widerruf, Bosnier, Flüchtlingsanerkennung, Moslems, Sandzak, SDA, Mitglieder, Desertion, Amnestie, nichtstaatliche Verfolgung, Schutzbereitschaft, Gruppenverfolgung, Wegfall-der-Umstände-Klausel, psychische Erkrankung, posttraumatische ...

  • Judicialis

    AufenthG § 61 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 21 ZB 05.30260
    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    Der Widerrufsbescheid der Beklagten ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil der Widerruf nicht innerhalb der Dreijahresfrist des § 73 Abs. 2a AsylVfG ergangen ist bzw. nach Ermessen zu treffen gewesen wäre (im Ergebnis ebenso: Hess. VGH, B. v. 10.05.2005 - 7 UZ 810/05.A - Bayerischer VGH, B. v. 17.02.2005 - 21 ZB 05.30260 - Niedersächsisches. OVG, B. v. 11.04.2005 - 8 LA 33/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.04.2005 - 13 A 654/05.A -).

    Wann unter Umständen der Widerruf tatsächlich erfolgt, wird weiterhin durch das unverändert gebliebene Unverzüglichkeitsgebot des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG geregelt (so insbesondere Bayerischer VGH, B. v. 17.02.2005 - 21 ZB 05.30260 -).

    Dies besagt aber nicht, dass diesem bezüglich neu eingeführter Fristbestimmungen samt daran anknüpfenden Pflichten eine Rückwirkung über den Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens hinaus zuzumessen wäre (so auch Bayerischer VGH, B. v. 25.04.2005 - 21 ZB 05.30260 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - 13 A 654/05

    Widerruf, Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Flüchtlingsanerkennung,

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    Der Widerrufsbescheid der Beklagten ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil der Widerruf nicht innerhalb der Dreijahresfrist des § 73 Abs. 2a AsylVfG ergangen ist bzw. nach Ermessen zu treffen gewesen wäre (im Ergebnis ebenso: Hess. VGH, B. v. 10.05.2005 - 7 UZ 810/05.A - Bayerischer VGH, B. v. 17.02.2005 - 21 ZB 05.30260 - Niedersächsisches. OVG, B. v. 11.04.2005 - 8 LA 33/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.04.2005 - 13 A 654/05.A -).

    Die Überleitung ausländerrechtlicher Ansprüche in das AufenthG und der erkennbare Zusammenhang mit § 26 Abs. 3 AufenthG verdeutlichen, dass es sich bei der Prüfungs- und Mitteilungspflicht des § 73 Abs. 2a Satz 1 und 2 AsylVfG, an die die nach § 73 Abs. 2a Satz 3 AsylVfG zu treffende Ermessensentscheidung anknüpft, um einen zukunftsgerichteten Auftrag an das Bundesamt handelt (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 14.04.2005 - 13 A 654/05.A - zit. n. juris).

  • VGH Hessen, 28.05.2003 - 12 UZ 2805/02

    Asylanerkennung; Widerruf; Zumutbarkeit der Rückkehr; Reintegrationsprobleme

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    In Betracht kommen ausschließlich Gründe, die ihre Ursache in einer früheren Verfolgung haben, womit der psychischen Sondersituation Rechnung getragen werden soll, in der sich ein Asylberechtigter befindet, der ein besonders schweres, nachhaltend wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten hat und dem es deshalb selbst lange Jahre danach ungeachtet der veränderten Verhältnisse nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren (Hess. VGH, B. v. 28.05.2003 - 12 UZ 2805/02.A -, InfAuslR 2003, 400; OVG des Saarlandes, B. v. 30.03.2005 - 1 Q 11/05 -, zit. n. juris; OVG Hamburg, U. v. 20.12.1993 - Bf VII 10/92 -, zit. n. juris).

    Doch muss zwischen der früheren Verfolgung und der Unzumutbarkeit der Rückkehr ein kausaler Zusammenhang bestehen (Hess. VGH B. v. 28.05.2003, a. a. O.; Marx, AsylVfG, Komm, 6. Aufl. 2005, § 73 Rdnr. 130, 134).

  • VGH Hessen, 10.05.2005 - 7 UZ 810/05

    Keine Anwendbarkeit von § 73 Abs 2a AsylVfG 1992 auf vor dem 01.01.2005

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    Der Widerrufsbescheid der Beklagten ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil der Widerruf nicht innerhalb der Dreijahresfrist des § 73 Abs. 2a AsylVfG ergangen ist bzw. nach Ermessen zu treffen gewesen wäre (im Ergebnis ebenso: Hess. VGH, B. v. 10.05.2005 - 7 UZ 810/05.A - Bayerischer VGH, B. v. 17.02.2005 - 21 ZB 05.30260 - Niedersächsisches. OVG, B. v. 11.04.2005 - 8 LA 33/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.04.2005 - 13 A 654/05.A -).

    Diese gesetzgeberische Wertung ist auch dem asylrechtlichen Widerrufsverfahren zugrunde zu legen (Hess. VGH, B. v. 10.05.2005 - 7 UZ 810/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2005 - 8 LA 33/05

    D (A), Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Asylanerkennung,

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    Der Widerrufsbescheid der Beklagten ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil der Widerruf nicht innerhalb der Dreijahresfrist des § 73 Abs. 2a AsylVfG ergangen ist bzw. nach Ermessen zu treffen gewesen wäre (im Ergebnis ebenso: Hess. VGH, B. v. 10.05.2005 - 7 UZ 810/05.A - Bayerischer VGH, B. v. 17.02.2005 - 21 ZB 05.30260 - Niedersächsisches. OVG, B. v. 11.04.2005 - 8 LA 33/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.04.2005 - 13 A 654/05.A -).

    Würde § 73 Abs. 2a Satz 3 AsylVfG auf diese Fälle Anwendung finden, geschähe dies contra legem (ähnlich Niedersächsisches. OVG, B. 11.04.2005 - 8 LA 33/05 -).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    Wird eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG behauptet, bedarf es zur Beurteilung der Schutzbereitschaft, bei Anlegung eines generell-abstrakten Maßstabes konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat, der Staat sich vielmehr in die Komplizenschaft mit dem oder den verfolgenden Akteuren begeben hat und diese gewähren lässt (in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BVerwG zur Frage der Zurechenbarkeit von Übergriffen Dritter, B. v. 24.03.1995 - BVerwG 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85; U. v. 05.07.1994 - BVerwG 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391).

    Hierzu bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, bei Anlegung eines generell-abstrakten Maßstabes konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat, der Staat sich vielmehr in die Komplizenschaft mit dem oder den verfolgenden Dritten begeben hat und diese gewähren lässt (vgl. zur Frage der Zurechenbarkeit von Übergriffen Dritter, BVerwG, B. v. 24.03.1995 - BVerwG 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85; U. v. 05.07.94 - BVerwG 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391 ff).

  • BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    Wird eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG behauptet, bedarf es zur Beurteilung der Schutzbereitschaft, bei Anlegung eines generell-abstrakten Maßstabes konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat, der Staat sich vielmehr in die Komplizenschaft mit dem oder den verfolgenden Akteuren begeben hat und diese gewähren lässt (in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BVerwG zur Frage der Zurechenbarkeit von Übergriffen Dritter, B. v. 24.03.1995 - BVerwG 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85; U. v. 05.07.1994 - BVerwG 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391).

    Hierzu bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, bei Anlegung eines generell-abstrakten Maßstabes konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat, der Staat sich vielmehr in die Komplizenschaft mit dem oder den verfolgenden Dritten begeben hat und diese gewähren lässt (vgl. zur Frage der Zurechenbarkeit von Übergriffen Dritter, BVerwG, B. v. 24.03.1995 - BVerwG 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85; U. v. 05.07.94 - BVerwG 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391 ff).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    Als relevanter Zeitpunkt für die Beurteilung und den anzustellenden Vergleich kommt es gem. § 77 Abs. 1 AsylVfG auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch die Beklagte oder - wenn die Statusentscheidung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung ergangen ist - auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. - falls ohne mündliche Verhandlung entschieden wird - des Fällens der letzten Tatsachenentscheidung an (vgl. BVerwG, U. v. 08.05.2003 - 1 C 15.02 -, BVerwGE 118, 174; U. v. 19.09.2000 - BVerwG 9 C 12.00 -, BVerwGE 112, 80; OVG Rheinland-Pfalz, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg Urt. v. 23.11.1999 - 6 A 1974/98 -, ESVGH 50, 125 ff.; OVG-Sachsen-Anhalt, a. a. O.; a. A.: Bayerischer VGH, B. v. 01.12.1998, - 24 B 98.31324 -, BayVBl. 1999, 566).

    Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze ergibt sich, dass sich die Verfolgungssituation des Klägers nach dem maßgeblichen Zeitpunkt - hier im Zeitpunkt der Anerkennung mit Bescheid der Beklagten vom 05.05.2000 (vgl. insoweit BVerwG, U. v. 19.09.2000 - 9 C 12.00 -, BVerwGE 112, 80) - nach objektiven Gesichtspunkten geändert hat und daher eine nachträgliche Änderung der Sachlage festzustellen ist.

  • VG Köln, 10.06.2005 - 18 K 4074/04

    Irak, Widerruf, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    Nichts anderes kann für die am 01.01.2005 in Kraft getretene Dreijahresfrist gelten (so auch VG Münster, U. v. 18.01.2005 - 4 K 1794/02.A - VG Braunschweig, U. v. 17.02.2005 - 6 A 524/04 - a.A. VG Köln, U. v. 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A - AuAS 2005, 14 f.), denn mit ihr wollte der Gesetzgeber erkennbar diesen Zweck des Widerrufsverfahrens nicht suspendieren, sondern effektivieren.
  • VG Braunschweig, 17.02.2005 - 6 A 524/04

    Widerruf der Festellung zum Bestehen eines Abschiebeverbots; Gefahr einer

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
    Nichts anderes kann für die am 01.01.2005 in Kraft getretene Dreijahresfrist gelten (so auch VG Münster, U. v. 18.01.2005 - 4 K 1794/02.A - VG Braunschweig, U. v. 17.02.2005 - 6 A 524/04 - a.A. VG Köln, U. v. 10.06.2005 - 18 K 4074/04.A - AuAS 2005, 14 f.), denn mit ihr wollte der Gesetzgeber erkennbar diesen Zweck des Widerrufsverfahrens nicht suspendieren, sondern effektivieren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2001 - 5 A 4126/97
  • VG Münster, 18.01.2005 - 4 K 1794/02

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Widerruf, Asylanerkennung, Familienasyl,

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

  • BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach §

  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84

    Asylverfahren - Aufenthaltsbeendigung - Abschiebung - Androhung - Erledigung -

  • OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 Q 16/05

    Keine Rückkehrgefährdung für Ashkali aus dem Kosovo

  • VGH Hessen, 18.02.2005 - 7 UE 1430/03

    Serbien und Montenegro, Sandzak, Moslems, SDA, Mitglieder, Psychische Erkrankung,

  • OVG Saarland, 30.03.2005 - 1 Q 11/05

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

  • OVG Hamburg, 20.12.1993 - Bf VII 10/92

    Verfolgungssicherheit; Chilene; Änderung der politischen Verhältnisse; Widerruf

  • VGH Hessen, 17.02.2004 - 7 UE 1915/02
  • Drs-Bund, 14.12.2004 - BT-Drs 15/4491
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1999 - A 6 S 1974/98

    Widerruf der Asylanerkennung; fehlerhaftes Verpflichtungsurteil auf

  • VGH Bayern, 01.12.1998 - 24 B 98.31324

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter; Verbot der Abschiebung politisch

  • VG Oldenburg, 09.04.2015 - 7 B 1548/15

    Ashkali; Behandlung; Chemotherapie; Krankheit; Lungenkrebs; Roma; Schutz durch

    Um hieraus aber den Schluss ziehen zu können, der serbische Staat sei erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens, Schutz vor der Verfolgung zu bieten (§ 3c Nr. 3 AsylVfG), bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat bzw. seine Machtmittel zur Ahndung gewaltsamer Übergriffe nicht ausreichen (Vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 25. April 2014 - 1 K 234/14 -, juris (Rn. 35); Hessischer VGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 7 UE 1365/05.A -, juris).
  • VG Oldenburg, 01.06.2016 - 7 B 1888/16

    Behandlung; Krankheit; Medizinische Versorgung; Paranoide Schizophrenie;

    Um hieraus aber den Schluss ziehen zu können, der serbische Staat sei erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens, Schutz vor der Verfolgung zu bieten (§ 3c Nr. 3 AsylVfG), bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat bzw. seine Machtmittel zur Ahndung gewaltsamer Übergriffe nicht ausreichen (Vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 25. April 2014 - 1 K 234/14 -, juris (Rn. 35); Hessischer VGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 7 UE 1365/05.A -, juris).
  • VG Oldenburg, 19.03.2018 - 7 B 1315/18

    Anforderungen an fachärztliches Attest; Angebliche Vergewaltigung; Gesundheit;

    Um hieraus aber den Schluss ziehen zu können, der serbische Staat sei erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens, Schutz vor der Verfolgung zu bieten, bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat bzw. seine Machtmittel zur Ahndung gewaltsamer Übergriffe nicht ausreichen (Vgl. VG Sigmaringen a.a.O. Rn. 35; Hessischer VGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 7 UE 1365/05.A -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2007 - 5 A 636/05

    Anspruch eines ehemaligen jugoslawischen Staatsangehörigen mit moslemischer

    näher zur Entwicklung der Lage im Sandzak OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 5 A 526/02.A - mit weiteren Nachweisen; zur Lage der Moslems und von Mitgliedern der SDA im Sandzak vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. Oktober 2005 - 7 UE 1365/05.A -, Juris; VG Regensburg, Urteil vom 26. August 2004 - RO 7 K 04.30507 -, Juris; VG Oldenburg, Urteil vom 20. Februar 2003 - 12 A 4604/99 -, Juris; Auswärtiges Amt, Lagebericht Serbien und Montenegro (ohne Kosovo), Stand: Ende Januar 2006, insbesondere S. 7 bis 14.
  • VG Düsseldorf, 11.08.2014 - 27 L 1576/14

    Berücksichtigung der Zugehörigkeit zum Volk der Roma und der Lage der Roma in

    vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 25. April 2014 - 1 K 234/14 -, juris (Rn. 35); Hessischer VGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 7 UE 1365/05.A -, juris.
  • VG Sigmaringen, 28.05.2014 - 1 K 234/14

    Gruppenverfolgung, Ausreisefreihheit; Serbien; Roma

    Hierzu bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat bzw. seine Machtmittel zur Ahndung gewaltsamer Übergriffe nicht ausreichen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20.10.2005 - 7 UE 1365/05.A -).
  • VG Sigmaringen, 23.04.2014 - A 1 K 1148/13

    Gruppenverfolgung der Roma in Serbien; Ausreisefreiheit der Roma

    Hierzu bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat bzw. seine Machtmittel zur Ahndung gewaltsamer Übergriffe nicht ausreichen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20.10.2005 - 7 UE 1365/05.A -).
  • VG Oldenburg, 19.09.2017 - 7 A 6230/17

    Benzodiazephanabhängigkeit; Gesundheit; Gesundheitliche Versorgung; Krankheit;

    Um hieraus aber den Schluss ziehen zu können, der serbische Staat sei erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens, Schutz vor der Verfolgung zu bieten, bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat bzw. seine Machtmittel zur Ahndung gewaltsamer Übergriffe nicht ausreichen (Vgl. VG Sigmaringen a.a.O. Rn. 35; Hessischer VGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 7 UE 1365/05.A -, juris).
  • VG Sigmaringen, 25.04.2014 - A 1 K 234/14

    Gruppenverfolgung, Ausreisefreiheit; Serbien; Roma

    Hierzu bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat bzw. seine Machtmittel zur Ahndung gewaltsamer Übergriffe nicht ausreichen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20.10.2005 - 7 UE 1365/05.A -).
  • VG Sigmaringen, 25.04.2014 - 1 K 234/14

    Gruppenverfolgung, Ausreisefreiheit; Serbien; Roma

    Hierzu bedarf es zumindest dann, wenn eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates behauptet wird, konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat bzw. seine Machtmittel zur Ahndung gewaltsamer Übergriffe nicht ausreichen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20.10.2005 - 7 UE 1365/05.A -).
  • VG Oldenburg, 03.03.2020 - 7 A 2393/19

    Allg. Gesundheitsversorgung; Familienverbund; Inländische Fluchtalternative; Lage

  • VG Oldenburg, 10.09.2012 - 5 A 1482/11

    Abschiebungsschutz; EMRK, 1. Zusatzprotokoll; Gesundheitsversorgung;

  • VG Oldenburg, 10.09.2012 - 5 A 1245/11

    Abschiebungsschutz; EMRK, 1. Zusatzprotokoll; Gesundheitsvorsorge;

  • VG Braunschweig, 03.03.2008 - 6 A 141/05

    Anfechtung; isolierte Anfechtung; offensichtlich unbegründet;

  • VG Berlin, 02.09.2008 - 37 X 27.07

    Serbien, Roma, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Diskriminierung, Übergriffe,

  • VG Oldenburg, 01.07.2020 - 7 B 1683/20

    Albaner; Allg. Gesundheitsversorgung; Inländische Fluchtalternative; Lage von

  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 13a K 3844/13

    Roma, Serbien, Freizügigkeit, Ausreisefreiheit, Epilepsie

  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 13a K 5918/12

    Roma, Serbien, Freizügigkeit, Ausreisefreiheit

  • VG Sigmaringen, 22.01.2013 - A 7 K 3838/12
  • VG Oldenburg, 06.03.2019 - 7 A 487/19

    Allgemeine Gesundheitsversorgung; Familienverbund; Inländische Fluchtalternative;

  • VG Bremen, 03.03.2023 - 6 V 313/23

    Serbien: Dublin: Bei Folgeantrag nach Wiedereinreise erneute Rückkehrentscheidung

  • VG Gelsenkirchen, 28.12.2010 - 7a L 1490/10

    Roma, Mazedonien, Schutzversagung, kriminelle Gruppierung

  • VG Berlin, 30.01.2009 - 37 X 193.05

    Serbien, Roma, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Verfolgung durch Dritte,

  • VG Gießen, 11.08.2008 - 3 E 1568/07

    Sri Lanka, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Tamilen,

  • VG Leipzig, 25.04.2016 - 7 K 1102/15
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