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   OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97   

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https://dejure.org/1998,12288
OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97 (https://dejure.org/1998,12288)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.1998 - 7 W 49/97 (https://dejure.org/1998,12288)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 7 W 49/97 (https://dejure.org/1998,12288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die gerichtliche Abhängigmachung der Zustellung eines Schriftsatzes von der Einzahlung des Kostenvorschusses auf der Grundlage der Streitwertbestimmung; Keine Änderung der Höhe des erforderten Kostenvorschusses wegen Beschränkung der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 12 O 147/97
  • OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 291
  • MDR 1998, 1119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1974 - II ZR 123/72

    Kostenpflicht nach § 111 GKG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.1998 - 7 W 49/97
    In diesem Falle kann das Gericht, an das verwiesen wurde, selbst dann seine weiteren Handlungen von einer Vorschußzahlung abhängig machen, wenn vor dem verweisenden Gericht bereits ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden hatte (BGHZ 62, 174, 177).
  • OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 W 73/03

    Streitwert einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

    Allerdings ist anerkannt, dass nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch eine Verfügung des Vorsitzenden die Beschwerde nach § 6 GKG eröffnet, soweit das weitere Tätigwerden des Gerichts von einer Vorschusszahlung abhängig gemacht wird und die veranlasste Tätigkeit nach der zugrunde zu legenden Prozessordnung (hier der ZPO) durch den Vorsitzenden und nicht durch förmlichen Beschluss des Kollegialgerichts erfolgen muss (vgl. Markl/Meyer, GKG, 5. Aufl., § 6, Rdn. 5; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.02.1998 - 7 W 49/97, NJW-RR 1999, 291).
  • OLG Köln, 26.09.2012 - 17 W 170/12
    Dann ist davon auszugehen, dass das Gericht von dem ihm eingeräumten Ermessen im Hinblick auf das Anfordern des Gerichtskostenvorschusses Gebrauch gemacht hat (OLG Brandenburg MDR 1998, 1119).
  • AG Elmshorn, 25.09.2009 - 51 C 97/09

    Festsetzung des Kostenstreitwertes bei einer Unterhaltsklage bzw. bei einem

    Eine Partei, die zunächst vor einem unzuständigen Gericht geklagt hat, soll keinen Vorteil daraus ziehen, dass sie dort von der Zahlungspflicht befreit war (mit gleichem Ergebnis jedoch unter Bezug auf die älteren Vorschriften des § 111 GKG a.F. BGHZ 62, 174-179 und des § 65 GKG a.F. OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 291-292).
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