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   VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94   

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VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94 (https://dejure.org/1997,3783)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.01.1997 - 7-IV-94 (https://dejure.org/1997,3783)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 7-IV-94 (https://dejure.org/1997,3783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferde

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 786 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Geschützt ist nicht nur ein begrenzter Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfGE 80, 137 [152 ff.]; mit abweichender Meinung Grimm 80, 137 [164 ff.] zum Grundrechtsschutz für das Reiten im Wald).

    Dieser Zweck rechtfertigt sich aus Art. 15 SächsVerf. Indem der Landesgesetzgeber mit der durchgehenden Trennung der Reiter und Gespannfahrer von anderen Erholungssuchenden versucht hat, verschiedene Betätigungsformen der allgemeinen Handlungsfreiheit in ein geordnetes Nebeneinander zu bringen, hat er sich einer Aufgabe unterzogen, die bereits im Wortlaut des Art. 15 SächsVerf ("Rechte anderer") angelegt ist (so zu Art. 2 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 80, 137 [159]).

    Soweit die Beschwerdeführer die Erforderlichkeit der angegriffenen Regelungen mit der Behauptung bestreiten, die Mehrheit der Bevölkerung empfinde die Begegnung mit Pferden unabhängig davon als angenehm, ob sich die Tiere auf der Weide oder auf einem Weg befinden, vermag der Verfassungsgerichtshof diese Einschätzung jedenfalls für Begegnungen auf engem Raum ebensowenig zu teilen wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. bereits BVerfGE 80, 137 [160]).

    Daß der Landesgesetzgeber in § 11 Abs. 4 Satz 1 SächsWaldG das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen und in § 31 Abs. 1 SächsNatSchG das Reiten in der freien Natur mit der Folge vom allgemeinen Betretungsrecht (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SächsWaldG und § 30 Abs. 1 Satz 1 SächsNatSchG) ausgenommen hat, daß die genannten Nutzungsarten einer zivilrechtlichen Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers bedürfen, macht die Regelung angesichts der von dieser Nutzungsart beanspruchten intensiven Bodennutzung nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerfGE 80, 137 [161]).

    Ein hinreichender sachlicher Grund für den durch § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsWaldG und § 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 SächsNatSchG begrenzten Zugang zur freien Natur ist darin zu sehen, daß von Reitern und Gespannfahrern wesentlich größere Gefährdungen und Belästigungen ausgehen können als von Fußgängern und Fahrradfahrern (vgl. BVerfGE 80, 137 [164]).

  • VerfGH Bayern, 16.06.1975 - 13-VII-74
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Die Genese der Verfassung des Freistaates Sachsen gibt nichts dafür her, daß mit Art. 10 Abs. 3 SächsVerf in Anlehnung an den ähnlich formulierten Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BayVerf in seiner Auslegung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (vgl. insbes. Entscheidung vom 16.6.1975 - Vf.21-VII-73, 23-VII-73, 26-VII-73, 13-VII-74 -, BayVBl. 1975, 473f) ein beschwerdefähiges Grundrecht auf Genuß der Naturschönheiten geschaffen werden sollte (a.A., aber ohne Begründung Isensee, SächsVBl. 1994, 28 [30]).

    Angesichts der Entstehungsgeschichte (vgl. S. 29 ff. des Protokolls der 2. Klausurtagung vom 31. Januar bis 2. Februar 1991 und S. 8, 10 des Protokolls der 5. Klausurtagung vom 2. und 3. Mai 1991) kann Art. 10 Abs. 3 SächsVerf nicht als beschwerdefähiges Grundrecht auf Genuß der Naturschönheiten ausgelegt werden, wie es der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. Entscheidung vom 16.6.1975 aaO; Meder, Die Verfassung des Freistaats Bayern, 3. Aufl. 1986, Art.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenheiten des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 75, 108 [157]).

    Die angegriffenen Regelungen verletzen das Grundrecht der Beschwerdeführerin zu 3. aus Art. 28 Abs. 1 SächsVerf nicht, weil sie weder in engem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen noch ihnen eine objektiv berufsregelnde Tendenz innewohnt (vgl. BVerfGE 13, 181 [185 ff.]; 38, 61 [79]; 75, 108 [154]).

  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 18-II-93

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend § 58 des Sächsischen Naturschutzgesetzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    In Art. 10 Abs. 1 SächsVerf wird der Umweltschutz als Staatsziel niedergelegt, bei Art. 10 Abs. 2 SächsVerf handelt es sich um einen Gesetzgebungsauftrag (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 20.4.1995 - Vf. 18-II-93-, SächsVBl. 1995, 160 [161]).

    Art. 10 Abs. 1 SächsVerf verlangt vom Gesetzgeber nicht nur eine Überprüfung der Eignung und Notwendigkeit gesetzlicher Instrumentarien zur Verwirklichung des Umweltschutzes, sondern auch eine größtmögliche Annäherung an das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel des Umweltschutzes (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 20.4.1995 aaO).

  • VerfGH Saarland, 09.06.1995 - Lv 6/94

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung einer Landesverfassungsbeschwerde;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Entscheidend für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist insoweit nicht die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers, sondern die wirkliche Rechtsnatur der Verfassungsnorm (vgl. SaarlVerfGH, Beschluß vom 9.6.1995 1 Lv 6/94 -, NJW 1996, 383 [384]).

    Zu ihm zählen vielmehr auch im Kontext der heutigen verfassungsrechtlichen Dogmatik, wie sie der Verfassung des Freistaates Sachsen zugrunde liegt, sowohl solche Normen, die subjektive Rechte gewähren, als auch Normen, die eine bloße Verpflichtung des Staates enthalten (vgl. SaarlVerfGH, Beschl. v. 9.6.1995, aaO; Alexy, Theorie der Grundrechte, 2. Aufl. 1994, S. 455 ff., jeweils zum Begriff der "sozialen Grundrechte").

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Gemäß § 27 Abs. 1, § 29 Abs. 3 SächsVerfGHG konnte die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 11 Abs. 4 Satz 1 SächsWaldG und § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsWaldG gerichtet werden, weil die - möglicherweise in ihrem Grundrecht aus Art. 15 SächsVerf berührten - Beschwerdeführer als Reiter und Gespann- bzw. Kutschfahrer durch die angegriffenen Bestimmungen selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sind (vgl. BVerfGE 79, 174 [187 ff]; 81, 70 [82]; st. Rspr.).

    Das ist ihnen nicht zuzumuten (vgl. BVerfGE 81, 70 [82], 46, 246 [256]).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Die angegriffenen Regelungen verletzen das Grundrecht der Beschwerdeführerin zu 3. aus Art. 28 Abs. 1 SächsVerf nicht, weil sie weder in engem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen noch ihnen eine objektiv berufsregelnde Tendenz innewohnt (vgl. BVerfGE 13, 181 [185 ff.]; 38, 61 [79]; 75, 108 [154]).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Die angegriffenen Regelungen verletzen das Grundrecht der Beschwerdeführerin zu 3. aus Art. 28 Abs. 1 SächsVerf nicht, weil sie weder in engem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen noch ihnen eine objektiv berufsregelnde Tendenz innewohnt (vgl. BVerfGE 13, 181 [185 ff.]; 38, 61 [79]; 75, 108 [154]).
  • VerfGH Bayern, 16.06.1975 - 21-VII-73

    Beschränkung des Reitens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Die Genese der Verfassung des Freistaates Sachsen gibt nichts dafür her, daß mit Art. 10 Abs. 3 SächsVerf in Anlehnung an den ähnlich formulierten Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BayVerf in seiner Auslegung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (vgl. insbes. Entscheidung vom 16.6.1975 - Vf.21-VII-73, 23-VII-73, 26-VII-73, 13-VII-74 -, BayVBl. 1975, 473f) ein beschwerdefähiges Grundrecht auf Genuß der Naturschönheiten geschaffen werden sollte (a.A., aber ohne Begründung Isensee, SächsVBl. 1994, 28 [30]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
    Es ist angesichts der geringen Zahl der zur Entscheidung über die Auslegung des SächsWG berufenenen Fachgerichte auch nicht zu befürchten, daß sich der SächsVerfGH mit zahlreichen, möglicherweise einander widersprechenden gerichtlichen Entscheidungen auseinandersetzen müßte, was dem mit der Subsidiarität verfolgten Zweck zuwider laufen würde (vgl. BVerfGE 65, 1 [38]).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 5 S 2108/94

    Auswirkungen eines Reitverbotes auf (Wald-)Wegen für einen Gewerbebetrieb

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Darunter fällt jede Form menschlichen Verhaltens ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - Vf. 7-IV-94 - juris Rn. 59 f.; Urteil vom 10. Juli 2003 - Vf. 43-II-00 - juris Rn. 306; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957, BVerfGE 6, 32 [36 f.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    jede Form menschlichen Verhaltens ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 - Reiten im Walde; vgl. auch BVerfGE 6, 32 ff., st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 182-IV-08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag

    Die angegriffenen Normen berühren auch die Rechte privater Wettanbieter, ohne dass zur Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis ein besonderer Vollziehungsakt erforderlich wäre (vgl. BVerfGE 81, 70 [82]; 90, 128 [136]; 110, 370 [381]; siehe auch SächsVerfGH JbSächsOVG 5, 57 [63]).

    Der Beschwerdeführer muss darüber hinaus alle anderweitigen, ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu korrigieren (vgl. allg. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. August 1997 - Vf. 17-IV97; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 83-IV-08; siehe auch SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 [63 und 64]).

    Zwar gilt allgemein, dass ein Betroffener vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht gehalten ist, gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und dann im nachfolgenden Straf- oder Bußgeldverfahren deren Verfassungswidrigkeit geltend zu machen (SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 [63]; vgl. auch BVerfGE 97, 157 [165]).

  • VerfGH Sachsen, 20.11.2008 - 63-IV-08

    § 2 Abs. 2 Nr. 10 SächsNSG i.V.m. § 3 Nr. 3 SächsNSG verstoßen gegen Art. 28 Abs.

    aa) Nach Art. 18 Abs. 1 SächsVerf ist der Gesetzgeber verpflichtet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 [71 f.]).

    Daher ist Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, NJW 2008, 2409 [2417]; siehe auch SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 [72]).

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen

    Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Entscheidung über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schafft (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - Vf. 7-IV-94; Sperlich in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 90 Rn. 156).

    Die Beschwerdeführerin kann insoweit auch nicht darauf verwiesen werden, die Fachgerichte mit ihrem Anliegen zu befassen, weil sie sich bei Zuwiderhandlungen dem nicht zumutbaren Risiko aussetzen würde, dass diese als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - Vf. 7-IV-94; BVerfGE 81, 70 [82 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 15-IV-08

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes

    a) Nach Art. 18 Abs. 1 SächsVerf ist der Gesetzgeber verpflichtet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 [71 f.]).

    Daher ist Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08; siehe auch SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 [72]).

  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 92-IV-08

    Verfassungsbeschwerde gegen § 2 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 3 Nr. 3 am Ende Sächsisches

    aa) Nach Art. 18 Abs. 1 SächsVerf ist der Gesetzgeber verpflichtet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 [71 f.]).

    Daher ist Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08; siehe auch SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 [72]).

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 18-IV-22
    JbSächsOVG 5, 57 [71 f.]).

    Daher ist Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, NJW 2008, 2409 [2417]; siehe auch SächsVerfGH, JbSächsOVG 5, 57 [72]).

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Eingliederung von Instituten der Universität in

    Der Gesetzgeber muss allerdings seine Auswahl sachgerecht treffen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - Vf. 7-IV-94).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    b) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 29 Abs. 2 und § 30 Abs. 2 SächsJAPO richtet, ist die Beschwerdeführerin durch diese nicht unmittelbar betroffen (vgl. zu dem Erfordernis der eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit bei Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsnormen: SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - 7-IV-94; BVerfGE 1, 97 [101 ff.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 27-IV-97
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 89-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 14-IV-03
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