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   AG Göttingen, 02.06.2009 - 74 IK 285/06   

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https://dejure.org/2009,29415
AG Göttingen, 02.06.2009 - 74 IK 285/06 (https://dejure.org/2009,29415)
AG Göttingen, Entscheidung vom 02.06.2009 - 74 IK 285/06 (https://dejure.org/2009,29415)
AG Göttingen, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 74 IK 285/06 (https://dejure.org/2009,29415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Restschuldbefreiungsverfahren: Folgen einer unterlassenden Offenlegung einer Abtretung des pfändbaren Teils des Schuldnereinkommens durch den Treuhänder gegenüber dem Arbeitgeber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 292 Abs. 1 S. 1, 2 InsO; § 295 Abs. 1 Nr. 1, 4 InsO
    Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten eines Schuldners im Fall einer Nichtabführung des pfändbaren Teils seines Arbeitseinkommens bei fehlender Offenlegung einer Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten eines Schuldners im Fall einer Nichtabführung des pfändbaren Teils seines Arbeitseinkommens bei fehlender Offenlegung einer Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners

  • zvi-online.de

    InsO § 292 Abs. 1, § 295 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1
    Kein Obliegenheitsverstoß, wenn Treuhänder dem Arbeitgeber des Schuldners die Abtretung der Bezüge nicht offenlegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 616
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Passau, 27.11.2008 - 2 IN 404/06

    Restschuldbefreiung: Versagung wegen Nichtzahlung der pfändbaren Beträge an den

    Auszug aus AG Göttingen, 02.06.2009 - 74 IK 285/06
    Legt der Treuhänder dem Arbeitgeber des Schuldners die Abtretung entgegen § 292 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht offen und führt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens nicht ab, liegt darin kein Verstoß gegen § 295 Abs. 1 Nr. 4, 1. Alternative InsO (a.A. AG Passau ZInsO 2009, 493).

    Das AG Passau (ZInsO 2009, 493) bejaht bei der Nichtabführung pfändbaren Einkommens zwar einen Verstoß gegen § 295 Abs. 1 Nr. 4, 1. Alternative InsO.

  • LG Duisburg, 19.12.2012 - 7 T 175/12

    Obliegenheitsverletzung Unrichtige Rechtsmittelbelehrung Versagung der

    Die vom Amtsgericht im Anschluss an das AG Passau (Beschluss vom 27.11.2008 - 2 IN 404/06, BeckRS 2009, 08541) vertretene Auffassung, die Obliegenheit, Zahlungen nur an den Treuhänder zu leisten, impliziere das Gebot, zumindest die pfändbaren Einkommensanteile, welche von der Abtretung nach § 287 Abs. 2 S. 1 InsO erfasst sind, an den Treuhänder weiterzuleiten, wenn dieser die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners nicht gemäß § 292 Abs. 1 S. 1 InsO offenlegt, ist weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck der Vorschrift gedeckt (AG Göttingen, Beschluss vom 02.06.2009 - 74 IK 285/06, ZInsO 2009, 1606).
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