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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 8 A 11014/02   

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https://dejure.org/2002,20074
OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 8 A 11014/02 (https://dejure.org/2002,20074)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2002 - 8 A 11014/02 (https://dejure.org/2002,20074)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2002 - 8 A 11014/02 (https://dejure.org/2002,20074)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88

    Bestandsschutz als Gegenrecht gegenüber einer Beseitigungsanordnung; Beweislast

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 8 A 11014/02
    Beruft sich ein Bürger gegenüber einer Beseitigungsverfügung auf durch eine Baugenehmigung vermittelten Bestandsschutz, so trägt er für deren Erteilung die Beweislast (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 -).

    Den ihnen hierfür obliegenden Nachweis (s. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 -) haben die Kläger nicht erbracht.

  • BVerwG, 25.10.1956 - I C 119.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 8 A 11014/02
    Demnach waren grundsätzlich nur solche Bauten zulässig, die durch das Wesen der Landschaft erfordert waren oder sich doch der Eigenart der Landschaft anpassten (BVerwGE 4, 124, 126 zum mit § 63 Abs. 2 AufbauG wortlautidentischen § 3 der Verordnung über die Regelung der Bebauung von 15. Februar 1936 - BauRegV - RGBl. I, S. 104).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 8 A 11014/02
    Sie handelt daher grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie diesem gesetzlichen Auftrag folgt und gemäß § 81 Satz 1 LBauO die Beseitigung einer formell und materiell baurechtswidrigen Anlage verlangt (OVG Rheinland-Pfalz, AS 15, 324, 325; s. auch Lang in Jeromin, LBauO Rheinland- Pfalz, § 81 Rn 25 sowie Decker in Simon, BayBauO, Art. 82 Rn 204 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02

    Unangemessenheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich geduldetem Wochenendhaus

    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 22. August 2002 - 8 A 11014/02.OVG -,.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 22. August 2002 - 8 A 11014/02.OVG - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Zweck des § 63 Abs. 2 Aufbaugesetz war es, den Außenbereich von wesensfremder Bebauung freizuhalten (vgl. dazu z.B. OVG RP, Beschluss vom 22. August 2002 - 8 A 11014/02.OVG -, ESOVGRP), insbesondere also einer Zersiedelung der Landschaft und der Entstehung unerwünschter Splittersiedlungen mit nachfolgenden Erschließungslasten für die Gemeinden vorzubeugen.
  • VG Neustadt, 14.05.2020 - 4 K 868/19
    Demnach waren grundsätzlich nur solche Bauten zulässig, die durch das Wesen der Landschaft erfordert waren oder sich doch der Eigenart der Landschaft anpassten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 2002 - 8 A 11014/02 -, Rn. 10, juris mit Verweis auf BVerwGE 4, 124, 126).
  • VG Neustadt, 10.06.2005 - 5 K 2596/04

    Garagen in Neustadt-Hambach müssen beseitigt werden

    Ob die Baugenehmigung damit insgesamt gesehen noch mit dem Gebot hinreichender Bestimmtheit gemäß § 37 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG in Einklang zu bringen ist, kann vorliegend letztlich dahinstehen, denn für die Genehmigung von vier Garagen, auf die sich die Kläger insoweit berufen, tragen sie selbst die Beweislast (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 2001, 8 A 11014/02.OVG).
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