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   BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84   

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https://dejure.org/1986,19215
BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84 (https://dejure.org/1986,19215)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1986 - 8 AZR 110/84 (https://dejure.org/1986,19215)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1986 - 8 AZR 110/84 (https://dejure.org/1986,19215)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 296/79

    Urlaubsgeld - Nachtzuschlag

    Auszug aus BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84
    Wäre der Auffassung der Revision zu folgen, müßte jeweils von der Unwirksamkeit oder Wirksamkeit der tariflichen Regelung ausgegangen werden, je nachdem, welches Arbeitsverhältnis von der Regelung betroffen ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 - AP Nr. 3 zu § 47 BAT).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84
    Daß damit der Zusatzurlaub ebenfalls der Kürzungsregelung nach § 48 Abs. 5 und Abs. 5 a BAT unterfällt, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken, jedenfalls insoweit, als der gesetzliche Mindesturlaub von der Regelung unberührt bleibt (vgl. BAG Urteil vom 8. März 1984 - 6 AZR 442/83 -- BAG 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84
    Die Revision übersieht damit, daß der Zusatzurlaubsanspruch nach § 48 a BAT ebenso wie der Urlaubsanspruch zwar auf die Ar beitsleistungspflicht bezogen, aber keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte Leistungen des Arbeitnehmers ist, sondern die Freistellung von an sich zu erbringenden Arbeitsleistungen zum Inhalt hat (ständige Rechtsprechung des BAG seit BAG 37, 382 s AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vgl. zuletzt die Senatsentseheidung vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84
    Durch das Ausscheiden des Arbeitnehmers wird vielmehr eine auf lösende Bedingung erfüllt, deren Eintritt ein AusschlußtatbestanAP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84
    Die Revision übersieht damit, daß der Zusatzurlaubsanspruch nach § 48 a BAT ebenso wie der Urlaubsanspruch zwar auf die Ar beitsleistungspflicht bezogen, aber keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte Leistungen des Arbeitnehmers ist, sondern die Freistellung von an sich zu erbringenden Arbeitsleistungen zum Inhalt hat (ständige Rechtsprechung des BAG seit BAG 37, 382 s AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vgl. zuletzt die Senatsentseheidung vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04

    Zusatzurlaub - Ablösung

    Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs fallen dann, wie es der Regel des § 271 Abs. 1 BGB entspricht, zeitlich zusammen (vgl. zu § 48 BAT BAG 4. September 1986 - 8 AZR 110/84 - EzBAT BAT § 48a Nr. 1).
  • LAG Hamm, 12.11.2003 - 18 (13) Sa 689/03

    Tariflicher Zusatzurlaub für Nachtarbeit, Zeitpunkt der Entstehung, Zeitpunkt der

    Die Tarifvertragsparteien wollten den gemäß § 41 a Abs. 3 BMT-G begründeten Anspruch auf Zusatzurlaub an das folgende Urlaubsjahr (§ 41 Abs. 2 BMT-G) anbinden, da nach den tariflichen Vorschriften der Zusatzurlaub aus § 41 a BMT-G das rechtliche Schicksal des Tarifurlaubs im Folgejahr teilen soll, soweit keine tariflichen Sonderregelungen getroffen worden sind (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 04.09.1986 - 8 AZR 110/84 - EzA BAT § 48 a BAT Nr. 1).
  • BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 586/84

    Arbeitszeit in Monaten vor Antritt des Urlaubs - Berechnung des Aufschlag nach §

    So entsteht nach § 48 a Abs. 9 Satz 2 BAT der Anspruch auf Zusatzurlaub mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Jahres (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 4. September 1986 - 8 AZR 110/84 -, nicht veröffentlicht).
  • LAG Hamm, 12.11.2003 - 18 Sa 689/03
    Die Tarifvertragsparteien wollten den gemäß § 41 a Abs. 3 BMT-G begründeten Anspruch auf Zusatzurlaub an das folgende Urlaubsjahr (§ 41 Abs. 2 BMT-G) anbinden, da nach den tariflichen Vorschriften der Zusatzurlaub aus § 41 a BMT-G das rechtliche Schicksal des Tarifurlaubs im Folgejahr teilen soll, soweit keine tariflichen Sonderregelungen getroffen worden sind (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 04.09.1986 - 8 AZR 110/84 - EzA BAT § 48 a BAT Nr. 1).
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