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   BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11   

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https://dejure.org/2012,42871
BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11 (https://dejure.org/2012,42871)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2012 - 8 AZR 575/11 (https://dejure.org/2012,42871)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 8 AZR 575/11 (https://dejure.org/2012,42871)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umgehung des Regelungszwecks des § 613a BGB durch eines Aufhebungsvertrages mit einem Betriebsveräußerer und eines Arbeitsvertrages mit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Aufhebungsvertrag bei Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Aufhebungsvertrag bei Betriebsübergang

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 613a; TzBfG § 14
    Umgehung des Regelungszwecks des § 613a BGB durch eines Aufhebungsvertrages mit einem Betriebsveräußerer und eines Arbeitsvertrages mit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebungsvertrag mit Betriebsveräußerer und gleichzeitig Arbeitsvertrag mit Betriebserwerber: Unzulässiges Umgehungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 203
  • NZI 2013, 313
  • BB 2013, 308
  • DB 2013, 236
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    a) Schließt ein Arbeitnehmer mit einem Betriebserwerber einen befristeten Arbeitsvertrag ab, so wird grundsätzlich die Identität der Arbeitgeber gewahrt, da der Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in Bezug auf das Arbeitsverhältnis Rechtsnachfolger des Betriebsveräußerers geworden ist (vgl. BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 115, 340 = AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 31 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 40) .

    Liegt zwar an sich ein Betriebsübergang vor, wird das Arbeitsverhältnis des Klägers hiervon aber nicht erfasst, weil es vor dem Zeitpunkt des Übergangs wirksam - zB aufgrund eines Aufhebungsvertrages - aufgelöst worden ist, so steht § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG dem Abschluss einer sachgrundlosen Befristung mit dem Betriebserwerber nicht entgegen (vgl. BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - aaO) .

    Diese Prüfung berücksichtigt auch in angemessener Weise die für den betroffenen Arbeitnehmer bestehende, seine rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigende Drucksituation (vgl. BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 115, 340 = AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 31 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 40) .

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    Die Arbeitsverhältnisse aller vom Geltungsbereich dieser Vereinbarung erfassten Beschäftigten sollen daher zum Ablauf des 31.05.2008 durch Aufhebungsverträge im Rahmen von so genannten 3-seitigen Verträgen beendet werden, um eine übertragende Sanierung nach dem Sanierungsmodell wie es letztlich den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 324/97, 8 AZR 349/06) zu Grunde liegt, zu ermöglichen.

    Fehlt es an dem gleichzeitigen Abschluss oder dem Inaussichtstellen eines neuen Arbeitsvertrages, so stellt sich der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer als ein - im Rahmen der Vertragsfreiheit zulässiges - Risikogeschäft dar, weil nicht klar ist, ob der Betriebserwerber den Arbeitnehmer übernehmen wird (vgl. BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175) .

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    § 613a BGB wird jedoch umgangen, wenn der Aufhebungsvertrag die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, weil zugleich ein neues Arbeitsverhältnis vereinbart oder zumindest verbindlich in Aussicht gestellt wurde (st. Rspr., vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 32, AP BGB § 613a Nr. 414 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 128) .

    Insoweit hat der Streitfall Ähnlichkeit mit dem "Lotterie-Urteil" (BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 35, AP BGB § 613a Nr. 414 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 128) , in welchem der Senat ausgeführt hat:.

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    § 613a BGB ist in der Insolvenz uneingeschränkt anwendbar, sofern es um den Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse geht (vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 27 ff., AP BGB § 613a Nr. 333 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 82) .
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    Dagegen bezweckt § 613a BGB nicht, Sanierungen im Falle von Betriebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - Rn. 26, BAGE 130, 90 = AP BGB § 613a Nr. 369 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 108) .
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    Die Arbeitsverhältnisse aller vom Geltungsbereich dieser Vereinbarung erfassten Beschäftigten sollen daher zum Ablauf des 31.05.2008 durch Aufhebungsverträge im Rahmen von so genannten 3-seitigen Verträgen beendet werden, um eine übertragende Sanierung nach dem Sanierungsmodell wie es letztlich den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 324/97, 8 AZR 349/06) zu Grunde liegt, zu ermöglichen.
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    Ein sachlicher Grund für die Befristung kann nicht allein in dem geplanten Betriebsübergang liegen (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 855/07 - Rn. 40, AP BGB § 613a Nr. 359 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 102) .
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    Ist ein Sachgrund für die Befristung gegeben, so liegt in aller Regel keine Umgehung des § 613a BGB vor (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130) .
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 579/97

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    Es ist aber nicht ausgeschlossen, wie auch § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB zeigt, dass andere mit der Veräußerung des Betriebs zusammentreffende Umstände als der Wechsel des Arbeitgebers einen sachlichen Befristungsgrund darstellen (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 579/97 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 207 = EzA BGB § 620 Nr. 161) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 575/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es unbedenklich, dass die Klage bereits vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erhoben worden ist (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8) .
  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 670/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 4 Sa 1541/12

    Anspruch überlassener Arbeitnehmer auf "Equalpay"; Berücksichtigung einer

    Es kann daher offen bleiben, ob der Aufhebungsvertrag insgesamt wegen Umgehung von § 613a BGB unwirksam ist (vgl. in diesem Sinne zuletzt BAG 25.10.2012 - 8 AZR 575/11, juris) und sich die Klägerin darauf noch berufen kann.
  • BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 576/11

    Betriebsübergang

    Teilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 8 AZR 575/11 ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe .
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