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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 8 B 10320/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,18930
OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 8 B 10320/04.OVG (https://dejure.org/2004,18930)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.2004 - 8 B 10320/04.OVG (https://dejure.org/2004,18930)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 2004 - 8 B 10320/04.OVG (https://dejure.org/2004,18930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung; Unanwendbarkeit der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschrift; Bebauung ohne straßenseitigen Grenzabstand; Einhaltung des nachbarschützenden Gebots der ...

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; LBauO § 8; ; LBauO § 8 Abs. 1; ; LBauO § 8 Abs. 1 S. 2; ; LBauO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; LBauO § 8 Abs. 2; ; LBauO § 8 Abs. 2 S. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Anwendbarkeit des Abstandsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 128
  • BauR 2004, 1049 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17

    Grenzabstand nach § 8 Abs. 8 S. 2 und Abs. 9 BauO RP - Verschattung des

    Das erkennende Gericht hat ein solches "Eingemauertsein" beispielsweise in einen Fall bejaht, in dem das Nachbargrundstück auf drei Seiten auf insgesamt 120 m Länge von einem 9 m hohen Gebäude umfasst würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. März 2004 - 8 B 10320/04.OVG -, juris).
  • VG Trier, 13.11.2014 - 5 L 1859/14

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutz eines Nachbars gegen eine Baugenehmigung wegen

    Danach scheidet aufgrund der bauplanungsrechtlich vorgegebenen Bauweise entsprechend § 22 Abs. 3 BauNVO eine Verletzung der nachbarschützenden Vorschrift des § 8 Abs. 2 LBauO aus, weil eine Anwendung dieser Vorschrift voraussetzt, dass ein Bauvorhaben gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 LBauO überhaupt Abstandsflächen einhalten muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 8 B 10320/04.OVG -, juris).
  • VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Gegen eine unzumutbare Beeinträchtigung durch Einsichtsmöglichkeiten spricht sodann die Überlegung, dass die Frage der Unzumutbarkeit kein Abstraktum ist, sondern anhand der Situation vor Ort zu prüfen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 8 B 10320/04.OVG -).
  • VG Koblenz, 15.07.2015 - 1 L 473/15

    Keine Nachbarrechtsverletzung durch die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil nichts dafür vorgetragen oder ersichtlich ist, dass das Vorhaben der Beigeladenen aufgrund seiner Höhe einen Belichtungswinkel von 45° vor notwendigen Fenstern im Wohngebäude des Antragstellers zu 2) unterschreitet (vgl. hierzu VG Koblenz, U. v. 21.04.2009 - 1 K 939/08.KO - unter Hinweis auf OVG Rh-Pf., B. v. 20.01.2009 - 1 A 10768/08.OVG - und B. v. 24.03.2004 - 8 B 10320/04.OVG -).
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