Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1994 - 8 B 56.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12993
BVerwG, 25.07.1994 - 8 B 56.94 (https://dejure.org/1994,12993)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1994 - 8 B 56.94 (https://dejure.org/1994,12993)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1994 - 8 B 56.94 (https://dejure.org/1994,12993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1994 - 8 B 56.94
    Die Mitwirkung geeigneter Hilfspersonen findet ihre Grenzen darin, daß in jedem Fall die volle persönliche Verantwortung des vom Gericht bestellten Sachverständigen uneingeschränkt gewahrt bleiben muß (vgl. Urteile vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 und vom 28. Februar 1992 - BVerwG 8 C 48.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 239 S. 67 ).

    Ob es dazu ausnahmsweise ausreicht, daß dem Sachverständigen durch die Lektüre des von einem zuverlässigen und geschulten Mitarbeiter verfaßten schriftlichen Gutachtens die darin wiedergegebenen für die Begutachtung wesentlichen Umstände vermittelt werden, oder ob es - wie in aller Regel insbesondere bei einem aufgrund eingehender klinischer Untersuchungen erstellten medizinischen Gutachten - einer eigenen Kontrolluntersuchung und Urteilsbildung des Sachverständigen bedarf, hängt von dem jeweiligen Sachgebiet, der zu beurteilenden Frage sowie den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und unterliegt der tatrichterlichen Überprüfung (vgl. auch Urteil vom 9. März 1984, a.a.O. S. 76 ff.).

  • BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 48.90

    Sachverständigengutachten - Vorbereitung und Abfassung - Hilfsperson

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1994 - 8 B 56.94
    Die Mitwirkung geeigneter Hilfspersonen findet ihre Grenzen darin, daß in jedem Fall die volle persönliche Verantwortung des vom Gericht bestellten Sachverständigen uneingeschränkt gewahrt bleiben muß (vgl. Urteile vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 und vom 28. Februar 1992 - BVerwG 8 C 48.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 239 S. 67 ).

    Innerhalb der dadurch gezogenen Grenzen steht es im Ermessen des Sachverständigen, in welcher Art und Weise er sich die für sein Gutachten erforderlichen Kenntnisse verschafft (vgl. Urteil vom 28. Februar 1992, a.a.O. S. 69 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1994 - 8 B 56.94
    Denn sie enthält nicht die danach gebotenen Ausführungen dazu, welches Ergebnis die von der Beschwerde vermißte weitere Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer abweichenden und entscheidungserheblichen Beurteilung der zwischen den Beteiligten streitigen Frage der Wehrdienstfähigkeit des Klägers hätte führen können (zu den strengen verfahrensrechtlichen Darlegungsanforderungen an eine Aufklärungsrüge vgl. etwa Urteile vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - BVerwGE 31, 212 m.weit.Nachw. und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 45 S. 4 ; stRspr).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1994 - 8 B 56.94
    Denn sie enthält nicht die danach gebotenen Ausführungen dazu, welches Ergebnis die von der Beschwerde vermißte weitere Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer abweichenden und entscheidungserheblichen Beurteilung der zwischen den Beteiligten streitigen Frage der Wehrdienstfähigkeit des Klägers hätte führen können (zu den strengen verfahrensrechtlichen Darlegungsanforderungen an eine Aufklärungsrüge vgl. etwa Urteile vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - BVerwGE 31, 212 m.weit.Nachw. und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 45 S. 4 ; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15

    Disziplinarverfahren bei Verschwendung öffentlicher Mittel

    Ob es dazu ausnahmsweise ausreicht, dass dem Sachverständigen durch die Lektüre des von einem zuverlässigen und geschulten Mitarbeiter verfassten schriftlichen Gutachtens die darin wiedergegebenen für die Begutachtung wesentlichen Umstände vermittelt werden oder ob es einer eigenen Kontrolluntersuchung und Urteilsbildung des Sachverständigen bedarf, hängt von dem jeweiligen Sachgebiet, der zu beurteilenden Frage sowie den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 25.07.1994 - 8 B 56/94 -, juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064

    Heilfürsorge (hier: Hochgebirgsklinik Davos) für Polizeivollzugsbeamte der

    Die Mitwirkung geeigneter Hilfspersonen findet ihre Grenzen darin, dass in jedem Fall die volle persönliche Verantwortung des vom Gericht bestellten Sachverständigen uneingeschränkt gewahrt bleiben muss (BVerwG, B.v. 25.7.1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Ob es dazu ausnahmsweise ausreicht, dass dem Sachverständigen durch die Lektüre des von einem zuverlässigen und geschulten Mitarbeiter verfassten schriftlichen Gutachtens die darin wiedergegebenen für die Begutachtung wesentlichen Umstände vermittelt werden oder ob es - wie in aller Regel, insbesondere bei einem aufgrund eingehender klinischer Untersuchungen erstellten medizinischen Gutachten - einer eigenen Kontrolluntersuchung und Urteilsbildung des Sachverständigen bedarf, hängt vom jeweiligen Sachgebiet der zu beurteilenden Frage sowie den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und unterliegt tatrichterlicher Überprüfung (BVerwG, B.v. 25.7.1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Im Ausgangspunkt geht allerdings auch der Senat davon aus, dass es in aller Regel bei einem aufgrund eingehender klinischer Untersuchung erstellten medizinischen Gutachten einer eigenen Kontrolluntersuchung und Urteilsbildung des Sachverständigen bedarf (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3).

    Der Fall liegt wegen dieser Besonderheit auch nicht so, dass eine für das Ergebnis zentrale persönliche Untersuchung vom Gutachter seinen Mitarbeitern überlassen worden wäre (vgl. dazu kritisch etwa Nr. 4.2 der von der Klagepartei betonten Leitlinie Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung, AWMF-Registernummer 094/001; siehe auch BVerwG, B.v. 25.7.1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 N 106.05

    Stellungnahmeverlangen nach Konfrontation der Beteiligten mit neuen

    Er ist jedoch nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten persönlich vorzunehmen, vielmehr darf er - so lange seine volle persönliche Verantwortung uneingeschränkt gewahrt bleibt - zu seiner Unterstützung bei der Vorbereitung und Abfassung des schriftlichen Gutachtens geschulte und zuverlässige Hilfskräfte sowie wissenschaftliche Mitarbeiter, insbesondere zu einzelnen Untersuchungen, heranziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 1994 - 8 B 56.94 - Juris Rn. 3 und Urteil vom 9. März 1984 - 8 C 87.83 - BVerwGE 69, 70; VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 14 ZB 03.2441 - Juris Rn. 3; Huber in: Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 407 a Rn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 407 a Rn. 4 ff.; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2006, § 407 a Rn. 4 ff.).

    Es hängt von dem jeweiligen Sachgebiet, der zu beurteilenden Frage sowie den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, ob es ausnahmsweise ausreicht, dass dem Sachverständigen etwa durch die Lektüre des von einem zuverlässigen und geschulten Mitarbeiter verfassten schriftlichen Gutachtens die darin wiedergegebenen für die Begutachtung wesentlichen Umstände vermittelt werden, oder ob es, wie in aller Regel insbesondere bei einem aufgrund eingehender klinischer Untersuchungen erstellten medizinischen Gutachten, einer eigenen Kontrolluntersuchung und Urteilsbildung des Sachverständigen bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 B 37.15

    Hilfspersonaleinsatz bei Erstellung eines Sachverständigengutachten

    Ihre Grenze findet diese Mitwirkung anderer Personen darin, dass die volle persönliche Verantwortung des vom Gericht ausgewählten Sachverständigen gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 ; Beschluss vom 25. Juli 1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3 sowie zuletzt etwa BSG, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - B 9 SB 53/14 B - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20

    Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers;

    Das ist nach § 167 VwGO i. V. m. § 407a Abs. 3 Satz 2 vorliegend ausreichend (vgl. OVG Münster, Urteil vom 31. Oktober 2018 - 3d A 229/16.BDG -, juris Rn. 144), weil für die Begutachtung im vorliegenden Fall keine persönlichen Eindrücke erforderlich waren, wie dies etwa bei psychiatrischen Untersuchungen der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juli 1994 - 8 B 56.94 -, juris Rn. 3 m. w. N., und vom 24. November 2015 - 2 B 37.15 -, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2016 - DL 13 S 1279/15 -, juris Rn. 65) und der wesentliche Sachverhalt in der Ausarbeitung enthalten war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht