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ArbG Darmstadt, 16.09.2010 - 8 BV 19/10 |
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 16.09.2010 - 8 BV 19/10
- LAG Hessen, 07.04.2011 - 9 TaBV 182/10
- BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 07.04.2011 - 9 TaBV 182/10
Geschäftsführender Ausschuss - Bildung - Anfechtung
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 16. September 2010 - 8 BV 19/10 - abgeändert:.Das Arbeitsgericht Darmstadt hat den Antrag durch Beschluss vom 16. Sept. 2010 - 8 BV 19/10 - zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 16. Sept. 2010 - 8 BV 19/10 - abzuändern und festzustellen, dass die mit Beschluss des Beteiligten zu 2) vom 8. Juni 2010 nach § 28 Abs. 1 BetrVG erfolgte Bildung eines "geschäftsführenden Ausschusses" des Beteiligten zu 2) mit den Mitgliedern A, B, C, D und E unwirksam ist;.