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   BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89   

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BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89 (https://dejure.org/1991,195)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1991 - 8 C 106.89 (https://dejure.org/1991,195)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1991 - 8 C 106.89 (https://dejure.org/1991,195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
    Ein den Anspruch der Beteiligten auf die Gewährung rechtlichen Gehörs verletzendes unzulässiges Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf eine weder im Verwaltungs- noch im Verwaltungsstreitverfahren erörterte rechtliche Erwägung stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (im Anschluß an z.B. Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. insbesondere Urteile vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135, vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 und vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 m. weit. Nachw.).

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
    Insoweit gilt dasselbe wie im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach dem Entlastungsgesetz (vgl. dazu Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - NJW 1983, 770).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. insbesondere Urteile vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135, vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 und vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. insbesondere Urteile vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135, vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 und vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 82.76

    Abwägungsvorgang - Abwägungsergebnis - Gewährung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
    Eines solchen Hinweises hätte es übrigens auch bei einer mündlichen Verhandlung bedurft (vgl. § 104 Abs. 1 VwGO; s. auch Urteile vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13 und vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 4 C 87.77

    Pflicht des Vorsitzenden - Erörterungspflicht - Hinwirken auf sachdienliche

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
    Eines solchen Hinweises hätte es übrigens auch bei einer mündlichen Verhandlung bedurft (vgl. § 104 Abs. 1 VwGO; s. auch Urteile vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13 und vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 10.06.1965 - III C 107.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
    Dieses Gebot begründet allerdings keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung seine Rechtsauffassung zu offenbaren (st. Rspr., vgl. z.B. Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG III C 107.63 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Das Berufungsurteil stellt für die Beigeladenen auch keine Überraschungsentscheidung dar, da zum einen die vom Berufungsgericht geäußerte Rechtsauffassung dem Vorbringen des Klägers in der Berufungsbegründung entsprach und zum anderen seitens des Gerichts keine Verpflichtung besteht, vor seiner Entscheidung seine Rechtsauffassung zu offenbaren (BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

    Dagegen können sie nicht verlangen, bereits während des gerichtlichen Verfahrens davon unterrichtet zu werden, welchen Rechtsstandpunkt das Gericht zu diesen Rechtsfragen einzunehmen gedenkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235; BVerfG, Beschluß vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133, 144).
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