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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05/OVG   

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https://dejure.org/2006,13411
OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05/OVG (https://dejure.org/2006,13411)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.01.2006 - 8 C 11367/05/OVG (https://dejure.org/2006,13411)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 8 C 11367/05/OVG (https://dejure.org/2006,13411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wesentliche Zunahme des Verkehrslärms in einem Wohngebiet durch Beschluss eines neuen Bebauungsplans; Finanzierung passiver Schallschutzmaßnahmen; Einholung eines schalltechnischen Gutachtens zu erwarteten Straßenverkehrslärmeinwirkungen; Nachhaltige Verbesserung der ...

  • Judicialis

    BauGB § 1; ; BauGB § ... 1 Abs. 7; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 41 Abs. 2; ; BImSchG § 42; ; BImSchG § 42 Abs. 1; ; BImSchG § 42 Abs. 1 Satz 1; ; 16. BImSchV § 1; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 2; ; 16. BImSchV § 3; ; 22. BImSchV § 4; ; 22. BImSchV § 4 Satz 1; ; 24. BImSchV § 3; ; 24. BImSchV § 3 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewältigung des planbedingten Verkehrslärms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 C 10423/04

    Trierer Bebauungspläne - Zufahrtsverkehr unzureichend berücksichtigt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05
    Zur Rechtmäßigkeit einer Bauleitplanung, die zu einer wesentlichen Zunahme des Verkehrslärms außerhalb des Plangebiets führt und trotz der nicht absehbaren Verwirklichung der vorrangig verfolgten Verkehrsverlagerung zur vorübergehenden Problembewältigung auf die Finanzierung passiver Schallschutzmaßnahmen verweist (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 8. September 2004 - 8 C 10423/04.OVG -, BauR 2005, 60).

    Die von ihm angegriffenen drei Bebauungspläne waren bereits im Jahr 2003 als Satzung beschlossen, dann aber auf die Normenkontrolle des Antragstellers hin durch Urteil des Senats vom 8. September 2004 - 8 C 10423/04.OVG -, BauR 2005, 60, für unwirksam erklärt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, auf die eingereichten Bebauungspläne nebst Planaufstellungsunterlagen (3 Ordner und 3 Hefte) sowie auf die Gerichtsakte 8 C 10423/04.OVG, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, verwiesen.

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05
    Darin werden die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festgelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005, NuR 2005, 526 [527]; Beschluss vom 1. April 2005, NuR 2005, 709).
  • BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05
    Zu den bei der Ausweisung von größeren Baugebieten zu bewältigenden Problemen gehört auch die außerhalb des Plangebiets zu erwartende Zunahme des Verkehrs, soweit sie in einem adäquat kausalen Zusammenhang mit der Planung steht und mehr als geringfügig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, BauR 2002, 1650; Beschluss vom 19. August 2003, BauR 2004, 1132).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05
    Die Antragsgegnerin hat auch das Gewicht dieses für die Abwägung beachtlichen Belangs zutreffend eingeschätzt (vgl. zu den Anforderungen des Abwägungsgebots: BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309 [314 f.]).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05
    Wenn auch die planbedingte Erhöhung des Lärmpegels nur 0, 3 bis 0, 5 dB(A) ausmacht (vgl. den Umweltbericht, S. 16) und diese Veränderung des Dauerschallpegels nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1992, NJW 1992, 2844 a.E.), so hat die Antragsgegnerin doch zutreffend erkannt, dass hier die Schwelle zur Wesentlichkeit deshalb überschritten ist, weil es sich um eine Lärmzunahme handelt, die zu einer bereits vorhandenen hohen Lärmbelastung noch hinzutritt, so dass Beurteilungspegel von mindestens 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts entstehen.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05
    Zu den bei der Ausweisung von größeren Baugebieten zu bewältigenden Problemen gehört auch die außerhalb des Plangebiets zu erwartende Zunahme des Verkehrs, soweit sie in einem adäquat kausalen Zusammenhang mit der Planung steht und mehr als geringfügig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, BauR 2002, 1650; Beschluss vom 19. August 2003, BauR 2004, 1132).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05
    Darin werden die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festgelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005, NuR 2005, 526 [527]; Beschluss vom 1. April 2005, NuR 2005, 709).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Daher muss ein Bebauungsplan trotz des Gebots der Konfliktbewältigung einen möglicherweise bestehenden Immissionskonflikt nicht selbst lösen, wenn die Konfliktbewältigung auf einer nachfolgenden Stufe - hier dem spezialisierten und verbindlichen Verfahren der Luftreinhalteplanung nach § 47 BImSchG - möglich und sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.2004 - 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57, juris Rn. 26 f., vom 23.2.2005 - 4 A 4.04 - BVerwGE 123, 37, juris Rn. 31 und vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649, juris Rn. 38; Beschluss vom 16.3.2010 - 4 BN 66.09 - NVwZ 2010, 1246, juris Rn. 27; Senatsurteil vom 2.8.2012 - 5 S 1444/10 - juris Rn. 84; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30.1.2006 - 8 C 11367/05 - juris Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 22.4.2005 - 7 D 11/05.NE - juris Rn. 80).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06

    Interesse eines außerhalb des Plangebiets begüterten Eigentümers an der

    Dieses Gebot verlangt, dass die durch die Planung aufgeworfenen Probleme im Grundsatz auch im Rahmen der Planung gelöst werden müssen; die Verlagerung der Problemlösung aus dem Bauleitplanverfahren heraus bedarf der besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerwG, NuR 1995, 246; OVG RP, Urteil vom 30. Januar 2006 - 8 C 11367/05.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
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