Rechtsprechung
   AG Ludwigsburg, 23.07.2002 - 8 C 3161/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,32694
AG Ludwigsburg, 23.07.2002 - 8 C 3161/02 (https://dejure.org/2002,32694)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 23.07.2002 - 8 C 3161/02 (https://dejure.org/2002,32694)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 8 C 3161/02 (https://dejure.org/2002,32694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,32694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer; Offenkundigkeit eines Vertretungsverhältnisses bei dem Abschluss eines Steuerberatungsvertrages durch lediglich einen Ehegatten; Beauftragung eines Steuerberaters als "Geschäfts zur Deckung des Lebensbedarfs"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08

    Steuerberatervertrag gilt nicht automatisch auch für den anderen Ehepartner

    Alle Geschäfte jedoch, die - wie auch die Beauftragung eines Steuerberaters (vgl. AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris; OLG Düsseldorf Az.: 13 U 3/91, Urteil vom 06.06.1991, ebenfalls abrufbar unter Juris) - zur rein vermögensrechtlichen Sphäre eines Ehegatten gehören, fallen nicht unter § 1357 BGB .

    Mit der Unterzeichnung der vom Steuerberater angefertigten Steuererklärung genügt der andere Ehegatte nur seiner steuerlichen ( AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris) wie auch seiner ehelichen Pflicht.

    Beauftragt ein Ehegatte einen Steuerberater, ohne dabei ausdrücklich offenzulegen, er vertrete bei Vertragsschluss auch den anderen Ehegatten, so folgt dabei regelmäßig nicht ohne weiteres im Sinne von § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB aus den Umständen, dass der Ehegatte auch namens des anderen Ehegatten handelt ( AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris).

    Damit genügte die Beklagte lediglich ihrer steuerlichen Pflicht (vgl. AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris).

  • LG Paderborn, 05.09.2011 - 54 C 216/11

    Beauftragung eines Steuerberaters als Geschäft zur angemessenen Deckung des

    Mit der Unterzeichnung der vom Steuerberater angefertigten Steuererklärung genügt der andere Ehegatte nur seiner steuerlichen (AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02, abrufbar unter Juris) wie auch seiner ehelichen Pflicht.
  • FG Niedersachsen, 14.02.2008 - 7 KO 3/07

    Anspruch eines für sich selbst im steuerrechtlichen Vorverfahren tätig werdenden

    Ein Auftrag zur Beratung in Steuerfragen und zur Führung eines Einspruchsverfahrens in Steuersachen gehört nicht zu den Geschäften des alltäglichen Lebens im Sinne des § 1357 BGB, denn von dieser Regelung werden nur Rechtsgeschäfte erfasst, die einen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft aufweisen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 15. September 2003, IV 152/2003, [...]Entscheidungsdienst, Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Juni 1991, 13 U 3/91, Steuerberatung 1992, 474, Amtsgericht Ludwigsburg, Urteile vom 19. Juni 2002, 8 C 3161/01 und vom 23. Juli 2002, 8 C 3161/02, [...]Entscheidungsdienst, Palandt, Kommentar zum BGB, 67. Auflage, Rdz. 10 ff., 12 ff. zu § 1357 BGB m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht