Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.08.2001

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   BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01   

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BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01 (https://dejure.org/2002,4741)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2002 - 8 C 33.01 (https://dejure.org/2002,4741)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 8 C 33.01 (https://dejure.org/2002,4741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 und 2 a, § 4 Abs. 2, §§ 30 a und 31 Abs. 1 d; US-Pauschalentschädigungsabkommen; BGB § 161
    Erlösauskehr im Vermögensrecht; Vermutung bei US-Pauschalentschädigungsabkommen; Zwischenverfügung über vermögensrechtlichen Anspruch; Anwartschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland nach US-Pauschalentschädigungsabkommen; Rückübertragung auf Bundesrepublik Deutschland ...

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    US-Pauschalentschädigungsabkommen; Erbfolgevermutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 367
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01
    Der Erwerb des Grundstücks im Wege der Erbfolge, der hier durch die Klägerin und Frau S. im Jahre 1957 erfolgte, wird von der Vorschrift des § 4 Abs. 2 VermG nicht erfasst (stRspr; vgl. u. a. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01
    An die Stelle des Rückübertragungsanspruchs tritt auch dann ein Anspruch auf den Erlös, wenn der Verfügungsberechtigte unter Verletzung seiner Unterlassungspflicht (§ 3 Abs. 3 Satz 1 VermG) wirksam über das Eigentum verfügt hat (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 S. 25).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 7.01

    Eigentumsübergang nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen auf die

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01
    Diese Legalzession betrifft auch Ansprüche wegen Schädigungsmaßnahmen in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die nach der dem Abkommen zugrunde gelegten Praxis der FCSC von dem Entschädigungsverfahren nach dem genannten US-Gesetz erfasst wurden (vgl. Denkschrift zu dem Abkommen, Abschnitt Besonderes, Art. 1, BRDrucks 553/92, S. 13 f. sowie Urteile vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 7.01 - ZOV 2001, 412 = VIZ 2001, 671 und vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - amtl. Umdruck S. 6).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01
    Verfügungen unter Verstoß hiergegen sind gleichwohl wirksam (stRspr; vgl. u. a. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 35 S. 22).
  • BVerwG, 29.11.2001 - 7 C 9.01

    Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC);

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01
    Diese Legalzession betrifft auch Ansprüche wegen Schädigungsmaßnahmen in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die nach der dem Abkommen zugrunde gelegten Praxis der FCSC von dem Entschädigungsverfahren nach dem genannten US-Gesetz erfasst wurden (vgl. Denkschrift zu dem Abkommen, Abschnitt Besonderes, Art. 1, BRDrucks 553/92, S. 13 f. sowie Urteile vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 7.01 - ZOV 2001, 412 = VIZ 2001, 671 und vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - amtl. Umdruck S. 6).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99

    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01
    Denn eine Erbauseinandersetzung ist kein von § 4 Abs. 2 VermG geschützter rechtsgeschäftlicher Erwerb (vgl. Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 39).
  • BVerwG, 13.11.2000 - 8 B 228.00

    Abkommen mit den USA über Vermögensansprüche; Pauschalentschädigungsabkommen vom

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01
    Vielmehr wurde bei Berechtigten, die bis zu dem von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika festgelegten Zeitpunkt, nämlich dem 31. Dezember 1992, keine Entscheidung getroffen hatten, unterstellt, dass sie sich für das inneramerikanische Entschädigungsverfahren entschieden haben (Art. 3 Abs. 3 US-Pauschalentschädigungsabkommen, vgl. hierzu Beschluss vom 13. November 2000 - BVerwG 8 B 228.00 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 50).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03

    Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf,

    Nach den von den Klägern angeführten Entscheidungen (Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 20.01 - a.a.O.) hatten die amerikanischen Antragsteller ihre Ansprüche aus dem Vermögensgesetz jeweils vor dem 31. Dezember 1992 angemeldet, so dass sich der Senat nicht mit der Frage zu befassen brauchte, ob eine Anmeldung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung für den Übergang der Ansprüche auf die Bundesrepublik Deutschland ist.

    Auch die Tatsache, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen mit dem US-Abkommen befassen musste (vgl. nur Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O., vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 7.01 - BVerwGE 115, 50, vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 63 und vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 = Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 8), zeigt, dass die Rechtslage unklar war.

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01

    Feststellung der Entschädigungsberechtigung; Ausschlussfrist;

    Denn die Unwirksamkeit der Antragsrücknahme ergibt sich aus dem in § 161 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken, wonach der aufschiebend bedingt Erwerbende - hier die Klägerin - gegenüber Zwischenverfügungen des noch berechtigten Veräußerers geschützt ist (vgl. Urteil des Senats vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zu diesen Rechtstatsachen gehört auch die in den Entscheidungen der zuständigen Stellen der USA festgestellte Erbfolge, wie die ausdrückliche Erwähnung der Erbfolge in der Begründung des Gesetzentwurfs des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes zu § 31 Abs. 1 d VermG - BTDrucks 13/10246 S. 17 - zeigt (vgl. Urteil des Senats vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

    Insoweit gingen nämlich deren Ansprüche gemäß Art. 3 Abs. 9 Satz 2 des US-Pauschalentschädigungsabkommens auf die Bundesrepublik Deutschland über, wobei es rechtlich ohne Bedeutung ist, dass die Rücknahmeerklärung bereits vor der Feststellung des endgültigen Überweisungsbetrages und damit vor dem Übergang der Ansprüche auf die Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist (vgl. dazu Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 13.12.2017 - 8 C 15.16

    Anteilsentziehung; Anteilsschädigung; Auflassung; Beginn; Bruchteilsrestitution;

    Die nachfolgenden Eigentümerwechsel durch Erbgang können den Tatbestand des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht erfüllen, da die Vorschrift einen der Redlichkeitsprüfung zugänglichen rechtsgeschäftlichen Erwerb voraussetzt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1999 - 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 , vom 17. Januar 2002 - 7 C 16.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 13 S. 59 - und vom 24. Januar 2002 - 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE] - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 12.07.2016 - 8 C 15.16

    Redlicher Erwerb nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt Beginn des Erwerbsvorgangs

    Die nachfolgenden Eigentümerwechsel durch Erbgang können den Tatbestand des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht erfüllen, da die Vorschrift einen der Redlichkeitsprüfung zugänglichen rechtsgeschäftlichen Erwerb voraussetzt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1999 - 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 , vom 17. Januar 2002 - 7 C 16.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 13 S. 59 - und vom 24. Januar 2002 - 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE] - juris Rn. 22).
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   BVerwG, 14.08.2001 - 8 B 124.01, 8 C 33.01   

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BVerwG, 14.08.2001 - 8 B 124.01, 8 C 33.01 (https://dejure.org/2001,17568)
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BVerwG, Entscheidung vom 14. August 2001 - 8 B 124.01, 8 C 33.01 (https://dejure.org/2001,17568)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2001 - 8 B 124.01
    Die angefochtene Entscheidung weicht zwar nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), der Rechtssache kommt jedoch grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
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