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   VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 1696/05   

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https://dejure.org/2007,17604
VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 1696/05 (https://dejure.org/2007,17604)
VG Gießen, Entscheidung vom 04.07.2007 - 8 E 1696/05 (https://dejure.org/2007,17604)
VG Gießen, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 8 E 1696/05 (https://dejure.org/2007,17604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 Abs 2 GG, § 9 Abs 6 ROG
    Übertragung der Flächennutzungsplanung auf einen Planungsverband

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Übertragung der Flächennutzungsplanung auf einen Planungsverband)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1713

    Kommunale Grundrechtsklage: Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen

    Auszug aus VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 1696/05
    Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen habe zwar in seinem Urteil vom 04.05.2004 - P.St. 1713 - betreffend die kommunalen Grundrechtsklagen mehrerer Gebietskörperschaften - unter anderem auch der Klägerin - das Planungsverbandsgesetz als mit Art. 137 HV vereinbar angesehen, jedoch nicht geprüft, ob die einschlägigen Regelungen mit dem Grundsgesetz und sonstigem Bundesrecht vereinbar seien.

    Er ist der Ansicht, selbst wenn man meine, der Staatsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 04.05.2004 - P.St. 1713 - über die kommunale Grundrechtsklage unter anderem der Klägerin auch Art. 28 Abs. 2 GG prüfen müssen, sei dies kein Versäumnis, da Art. 137 HV noch gemeindefreundlicher sei als Art. 28 Abs. 2 GG.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, die Akten des Staatsgerichtshofs im Verfahren P.St. 1713, das Konvolut Behördenakten sowie die Akten der Klägerin Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Soweit sich der Staatsgerichtshof nämlich in seiner Entscheidung vom 04.05.2004 - P.St.1713 - mit der Vereinbarkeit der maßgeblichen Gesetze mit der Hessischen Verfassung auseinandergesetzt hat, bindet die Entscheidung auch das erkennende Gericht (vgl. § 47 Abs. 1 StGHG).

    Auf das Urteil des Staatsgerichtshof vom 04.05.2004 - P. St. 1713 - wird deshalb im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit hessischem Landesrecht Bezug genommen.

    Ein Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG scheidet schon deshalb aus, da die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen mit der das kommunale Selbstverwaltungsrecht betreffenden Vorschrift des Art. 137 HV vereinbar sind (vgl. StGH, U. v. 04.05.2004 - P. St. 1713 -, S. 35 und 45).

  • StGH Baden-Württemberg, 08.05.1976 - GR 2/75

    Selbstverwaltungsgarantie - Beteiligung am Gemeindeverwaltungsverband gegen

    Auszug aus VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 1696/05
    Eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts liegt schon deshalb nicht vor, weil die Übertragung der Flächennutzungsplanung auf den Beklagten durch Einräumen eines Mitwirkungsrechts der Klägerin kompensiert wird (vgl. BWStGH, U. v. 08.05.1976 - 2, 8/75 -, ESVGH 26, 1, 7).
  • VGH Bayern, 25.04.2006 - 8 N 05.542

    Vorranggebiet Entwicklung Flughafen München

    Auszug aus VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 1696/05
    Der Aufgabenentzug ist auch mit dem aus Art. 28 Abs. 2 GG folgenden Aufgabenverteilungsprinzip vereinbar und liegt bei einer insoweit vorzunehmenden Güterabwägung (vgl. BVerwG, U. v. 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris, Rdnr. 221; Bay. VGH, U. v. 25.04.2006 - 8 N 05.542 -, GewArch.
  • VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07

    Gesetz über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Juli 2007 - 8 E 1696/05 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 4. Juli 2007 - 8 E 1696/05 - hat das Verwaltungsgericht Gießen die Klage abgewiesen und die Berufung zugelassen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Juli 2007 - 8 E 1696/05 - , den Bescheid des Verbandsvorstands des Beklagten vom 12. Dezember 2001 und dessen Widerspruchsbescheid vom 20. Juni 2005 aufzuheben.

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