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   FG Köln, 28.08.2007 - 8 K 3104/05   

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https://dejure.org/2007,14655
FG Köln, 28.08.2007 - 8 K 3104/05 (https://dejure.org/2007,14655)
FG Köln, Entscheidung vom 28.08.2007 - 8 K 3104/05 (https://dejure.org/2007,14655)
FG Köln, Entscheidung vom 28. August 2007 - 8 K 3104/05 (https://dejure.org/2007,14655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus einer Ernährungsberatung; Durchführen einer Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen als Voraussetzung für eine Steuerbefreiung; Notwendigkeit einer Diättherapie aufgrund ärztlicher ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 14; ; UStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; Umsatzsteuerrichtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst.; ; SGB V § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 20 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 14 Satz 1
    Steuerbefreiung; Umsätze aus der Ernährungsberatung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Steuerbefreiung; Umsätze aus der Ernährungsberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.07.2005 - V R 23/04

    Ernährungsberatung umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus FG Köln, 28.08.2007 - 8 K 3104/05
    Die Ansicht des Beklagten, aus dem BFH-Urteil vom 7.7.2005 V R 23/04 (BStBl. II 2005, 904) sei abzuleiten, dass eine Gruppenberatung das Kriterium eines konkreten individuellen Leistungskonzepts, welches der Diagnose, Behandlung, Vorbeugung und Heilung diene, nicht erfülle, sei unrichtig.

    Sowohl in seinem Revisionsurteil im ersten Rechtsgang als auch im Urteil V R 23/04 (a.a.O.) habe der BFH nur Tätigkeiten, die Teil eines konkreten, individuellen, der Diagnose, Behandlung, Vorbeugung und Heilung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen dienenden Leistungskonzeptes seien, als steuerbefreit anerkannt.

    Grundsätzlich keine nach § 4 Nr. 14 UStG befreiten Heilbehandlungen sind dagegen Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe, weil sie, was sich aus § 20 Abs. 1 Satz SGB V (in der ab dem 1.1.2000 geltenden Fassung) ergibt, keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, sondern lediglich den "allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen" sollen (vgl. BFH-Urteil vom 7.7.2005, V R 23/04, BStBl II 2005, 904).

  • BFH, 10.03.2005 - V R 54/04

    Oecotrophologe als Heilberuf i.S. des § 4 Nr. 14 UStG

    Auszug aus FG Köln, 28.08.2007 - 8 K 3104/05
    Die vom Beklagten hiergegen eingelegte Revision führte zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10.3.2005 V R 54/04, BStBl II 2005, 669).

    Die Steuerbefreiung setzt freilich bei richtlinienkonformer Auslegung ( Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Umsatzsteuerrichtlinie) voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er dafür die erforderlichen Befähigungsnachweise besitzt (vgl. die Ausführungen des BFH auf Seite 6 des Revisionsurteilsvom 10.3.2005 V R 54/04, BStBl II 2005, 669, unter Bezugnahme auf entsprechende EuGH-Rechtsprechung).

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Auszug aus FG Köln, 28.08.2007 - 8 K 3104/05
    Die Ernährungsberatung (Diättherapie) erfüllt, wie der BFH in seiner Revisionsentscheidung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.6.2000 B 6 KA 26/99 R ausgeführt hat, die Voraussetzungen einer Heilbehandlung und dient nicht nur der Befriedigung alltäglicher Lebensbedürfnisse, soweit der Bereich der Krankenbehandlung betroffen ist.
  • FG Köln, 07.09.2004 - 8 K 3895/02

    Therapeutische Ernährungsberatung eines Diplom-Oecotrophologen umsatzsteuerfei

    Auszug aus FG Köln, 28.08.2007 - 8 K 3104/05
    Der hiergegen nach erfolglosen Einsprüchen (Einspruchsentscheidung vom 27.6.2002) erhobenen Klage, mit der der Kläger die Steuerfreiheit der Umsätze aus seiner Tätigkeit als Ernährungsberater geltend machte, gab der Senat im ersten Rechtsgang statt (Urteil vom 7.9.2004 8 K 3895/02, EFG 2005, 71).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 2 K 2055/11

    Umsatzsteuer 2007, 2008

    In einem vergleichbaren Fall des Finanzgerichts Köln, Urteils vom 28.08.2007 8 K 3104/05 (n.v., recherchierbar in Juris-Datei) sei es um die Frage gegangen, inwieweit eine Heilbehandlung im Rahmen einer Diätberatung auch dann eine Heilbehandlung darstelle, wenn sie im Rahmen einer Gruppenberatung durchgeführt werde.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 2 K 2055/11

    Umsatzsteuer 2007, 2008

    In einem vergleichbaren Fall des Finanzgerichts Köln, Urteils vom 28.08.2007 8 K 3104/05 (n.v., recherchierbar in Juris-Datei) sei es um die Frage gegangen, inwieweit eine Heilbehandlung im Rahmen einer Diätberatung auch dann eine Heilbehandlung darstelle, wenn sie im Rahmen einer Gruppenberatung durchgeführt werde.
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