Rechtsprechung
FG Hessen, 22.05.1989 - 8 K 3370/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 11.12.2017 - 13 K 1045/15
Bodyguards als außergewöhnliche Belastung
So ist in der Rechtsprechung entschieden worden, dass Aufwendungen für die Abwehr von massiven Angriffen eines unbekannten Täters in Form von tätlichen Angriffen und Telefonterror eine Zwangsläufigkeit im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG begründen (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 22.5.1989 8 K 3370/88, EFG 1989, 576).