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   FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02   

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https://dejure.org/2005,13555
FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02 (https://dejure.org/2005,13555)
FG München, Entscheidung vom 15.04.2005 - 8 K 3460/02 (https://dejure.org/2005,13555)
FG München, Entscheidung vom 15. April 2005 - 8 K 3460/02 (https://dejure.org/2005,13555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) für im Ausland tätige Mitarbeiter des Goethe-Instituts; Abzugsfähigkeit von im Ausland gezahlten Ehegattenunterhalt; Höchstbetragsgrenzen für Unterhaltsleistungen ins Ausland im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG für im Ausland tätige Mitarbeiter des Goethe-Instituts; Unterstützung von Angehörigen im Ausland; Ländergruppeneinteilung; Einkommensteuer 2000 und 2001

  • rechtsportal.de

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG für im Ausland tätige Mitarbeiter des Goethe-Instituts; Unterstützung von Angehörigen im Ausland; Ländergruppeneinteilung; Einkommensteuer 2000 und 2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG für im Ausland tätige Mitarbeiter des Goethe-Instituts - Unterstützung von Angehörigen im Ausland - Ländergruppeneinteilung - Einkommensteuer 2000 und 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1331
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.06.2003 - III R 10/02

    Unterhaltsleistungen an ausländische Angehörige

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
    Mit Aufklärungsanordnung vom 03. November 2004 wurde der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05. Juni 2003 III R 10/02 (BStBl II 2003, 714) aufgefordert nachzuweisen, dass in seinem Fall die Ländergruppeneinteilung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.

    Inwieweit dies der Fall ist, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 05. Juni 2003 III R 10/02, BFHE 202, 331 , BStBl II 2003, 714) grundsätzlich nach der sog. Ländergruppeneinteilung (vgl. für das Streitjahr das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen 3BMF3 vom 27. Februar 1996, BStBl I 1996, 115).

  • EuGH, 14.09.1999 - C-391/97

    Gschwind

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
    Dieses Anliegen des Gesetzgebers ist in der Regel nicht diskriminierend (vgl. Urteil des EuGH vom 14. September 1999 Rs. C-391/97, BStBl II 1999, 841 ).
  • BFH, 05.09.2001 - I R 88/00

    Einkünfte eines Grenzgängers nach DBAFra; öffentliche Kassen

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
    Entscheidend ist, dass er jedenfalls nach chinesischem Einkommensteuerrecht dort nicht beschränkt steuerpflichtig i. S. des § 49 EStG war (vgl. BFH-Urteile vom 05. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623 und vom 09. Oktober 1985 I R 271/81, BFHE 145, 44, HFR 1986, 287).
  • BFH, 09.10.1985 - I R 271/81
    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
    Entscheidend ist, dass er jedenfalls nach chinesischem Einkommensteuerrecht dort nicht beschränkt steuerpflichtig i. S. des § 49 EStG war (vgl. BFH-Urteile vom 05. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623 und vom 09. Oktober 1985 I R 271/81, BFHE 145, 44, HFR 1986, 287).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 38/03

    Haushaltsfreibetrag; Verfassungswidrigkeit für 2003

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
    Ob einer Vorlage an das BVerfG entgegensteht, dass der Gesetzgeber bei einer Unvereinbarkeitserklärung auf Grund der ihm zustehenden Gestaltungsfreiheit den gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss auch durch Streichung des § 1 Abs. 2 EStG heilen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 05. Oktober 2004 VIII R 38/03, BFH/NV 2005, 529 ), kann der Senat dahingestellt sein lassen.
  • BFH, 30.07.1982 - VI R 257/80

    Unterhaltsleistung - Empfänger im Ausland - Schätzung des Unterhaltsbedarfs -

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
    Dies ist auch gerechtfertigt, da weitere Differenzierungen danach, ob der Leistungsempfänger im konkreten Fall auf dem Lande, in einer Großstadt oder nur in deren Einzugsbereich wohnt, grundsätzlich bei einer so stark typisierenden Regelung wie der des § 33a Abs. 1 EStG nicht möglich sind (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1982 VI R 257/80, BStBl II 1982, 779 ).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
    Eine Vorlage an das BVerfG ist jedoch unzulässig, wenn es für die eigene Entscheidung auf die Gültigkeit der angegriffenen Norm nicht ankommt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 14. November 1962 1 BvL 18/61, BVerfGE 15, 121 ,125).
  • OLG München, 19.02.2001 - 26 UF 1456/00

    Abschlag beim Kindesunterhalt, wenn das Kind in der Türkei lebt

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
    Daraus folgt aber nicht, dass auch der Unterhaltsbedarf einer unterhaltsberechtigten Person, der gem. § 33 a Abs. 1 Satz 5 EStG nach den Verhältnissen des gesamten Wohnsitzstaates zu ermitteln ist, entsprechend hoch ist (vgl. Urteil des Oberlandesgericht München vom 19. Februar 2001 26 UF 1456/00, FamRZ 2002, 55).
  • BFH, 25.05.1977 - I R 249/74

    Inhaber eienr gewerblichen Weinkellerei - Klagebegehren - Rechtsgrundlage -

    Auszug aus FG München, 15.04.2005 - 8 K 3460/02
    Norm nicht von sich aus gegen oder über ihren eindeutigen Wortlaut hinaus anwenden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1977 I R 249/74, BFHE 122, 316 , BStBl II 1977, 670 ).
  • BFH, 22.02.2006 - I R 60/05

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1997 für im

    Das FG wies die Klagen mit Urteil vom 15. April 2005 8 K 3460/02 (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1331) ab.
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