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   FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 8 K 37/07   

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https://dejure.org/2008,24539
FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 8 K 37/07 (https://dejure.org/2008,24539)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.11.2008 - 8 K 37/07 (https://dejure.org/2008,24539)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. November 2008 - 8 K 37/07 (https://dejure.org/2008,24539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld für ein Kleinkind bei vorübergehendem Zweitwohnsitz des Vaters im Ausland

  • rechtsportal.de

    Kindergeld für ein Kleinkind bei vorübergehendem Zweitwohnsitz des Vaters im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein Kleinkind bei vorübergehendem Zweitwohnsitz des Vaters im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 420
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 8 K 37/07
    Für die steuerliche Beurteilung kommt es vielmehr auf die tatsächlichen Verhältnisse an (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523 ; BStBI II 1994, 887).

    Es genügt, wenn der Berechtigte seine Wohnung im vorgenannten Sinne nur in größeren Zeitabständen aufsucht (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523 , BStBI II 1995, 887).

    Die selbständige Begründung eines eigenen Wohnsitzes im Sinne des § 8 AO durch einen Minderjährigen, die unabhängig vom Willen des gesetzlichen Vertreters erfolgt, ist zwar möglich, setzt jedoch die natürliche Willensfähigkeit des Minderjährigen voraus (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 m. w. N.).

    Für die steuerliche Beurteilung kommt es vielmehr auf die tatsächlichen Verhältnisse an (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523 , BStBI II 1994, 887).

  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 8 K 37/07
    Ein inländischer Wohnsitz ist widerlegbar zu vermuten, wenn ein ins Ausland versetzter Arbeitnehmer eine Wohnung im Inland beibehält, deren Nutzung ihm jederzeit möglich ist und die so ausgestattet ist, dass diese ihm jederzeit als Bleibe dienen kann (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 1 R 8/94, BFHE 178, 294 , BStBI II 1996, 2).

    Melderechtliche Normen sowie bürgerlich-rechtliche Vorschriften über die Begründung, Beibehaltung und Aufgabe eines Wohnsitzes sind für die Auslegung des § 8 AO zur Bestimmung eines Wohnsitzes unmaßgeblich (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 1995 l R 8/94, BFHE 178, 294 , BStBI II 1996, 2).

  • FG Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 4 K 83/07

    Kindergeldanspruch für ein im Ausland adoptiertes Kind vor seiner Einreise nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 8 K 37/07
    Aus dem Institut des Familienwohnsitzes, wonach Kinder, die sich noch nicht vom Haushalt der Eltern gelöst haben, den elterlichen Wohnsitz grundsätzlich teilen, und der sich hieraus ergebenden engen Verknüpfung mit dem Wohnsitz der Eltern ergibt sich - gerade für Kleinkinder - eine Erweiterung des Wohnsitzbegriffs (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 2008 4 K 83/07, EFG 2008, 693 , rechtskräftig).

    So teilt z. B. ein im Ausland geborenes leibliches Kind, dessen Mutter einen Wohnsitz im Inland hat, von Geburt an den Wohnsitz der Mutter im Inland, wenn es innerhalb angemessener Zeit nach der Geburt oder spätestens nach Wegfall rechtlicher bzw. tatsächlicher Hindernisse, die einer Verbringung des Kleinkindes nach Deutschland im Wege stehen, ins Inland verbracht wird (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 2008 4 K 83/07, EFG 2008, 693 , rechtskräftig, m. w. N.).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Auch teilen minderjährige Kinder nicht stets --gleichsam automatisch-- sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern, wenn diese über mehrere Wohnsitze verfügen (Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630, und vom 27. August 2010 III B 30/09, BFH/NV 2010, 2272; a.A. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2008  8 K 37/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 420).

    Kann das Kind den Wohnsitz der Eltern im Inland indes aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht nur kurzfristig nicht aufsuchen, kann es dort (zunächst) auch keinen eigenen Wohnsitz begründen (ebenso Buciek, a.a.O., AO § 8 Rz 49, "Kinder"; s. auch Lehner/Waldhoff, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 1 Rz B 130; Musil in HHSp, § 8 AO Rz 39; Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. April 1983 10 RKg 15/82, juris, zum wortgleichen § 30 Abs. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch; a.A. FG Baden-Württemberg in EFG 2009, 420).

  • FG Münster, 07.10.2011 - 12 K 4112/10

    Wohnsitz eines neugeborenen Kindes bei mehrfachem Wohnsitz der Eltern

    Diese natürliche Willensfähigkeit fehlt einem Kleinkind wie dem Sohn des Klägers in den ersten Lebensmonaten offensichtlich, so dass E 2 den inländischen Wohnsitz seines Vaters, des Klägers, in R teilt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2008, 8 K 37/07, EFG 2009, 420 - rechtskräftig).

    Es genügt, wie im Streitfall, ein Wohnsitz des Kindes im Inland, der durch den leiblichen Vater mangels natürlicher Willensfähigkeit des Kleinkindes vermittelt wird (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2008, 8 K 37/07, EFG 2009, 420 - rechtskräftig).

  • FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2675/10

    Wohnsitz eines Kindes

    Auch teilen minderjährige Kinder nicht stets - gleichsam automatisch - sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern, wenn diese über mehrere Wohnsitze verfügen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 07. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630; andere Auffassung: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18. November 2008 8 K 37/07, EFG 2009, 420).
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