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   FG Sachsen, 05.05.2010 - 8 K 553/05   

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https://dejure.org/2010,32476
FG Sachsen, 05.05.2010 - 8 K 553/05 (https://dejure.org/2010,32476)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.05.2010 - 8 K 553/05 (https://dejure.org/2010,32476)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 8 K 553/05 (https://dejure.org/2010,32476)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung einer bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung infolge überhöhter Berücksichtigung einer Entnahme in Form einer privaten Pkw-Nutzung aufgrund unterlassener Umrechnung von DM in EUR; Annahme von grobem Verschulden bei erst nachträglicher Kenntnis des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Neue Tatsache" i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei überhöhtem Ansatz der privaten Kfz-Nutzung infolge unterlassener Umrechnung eines DM-Betrages in Euro

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    "Neue Tatsache" i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei überhöhtem Ansatz der privaten Kfz-Nutzung infolge unterlassener Umrechnung eines DM-Betrages in Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.09.1990 - V R 110/85

    Änderung der USt-Festsetzung - Unberücksichtigter Vorsteuerbetrag - Neue

    Auszug aus FG Sachsen, 05.05.2010 - 8 K 553/05
    Bei mechanischen Fehlern, die selbst bei sorgfältiger Arbeit einmal unterlaufen können, liegt kein grobes Verschulden vor (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 1990 V R 110/85, BStBl. II 1991, 125).
  • BFH, 16.08.2006 - XI B 168/05

    Offenbare Unrichtigkeit - unterlassene Währungsumstellung

    Auszug aus FG Sachsen, 05.05.2010 - 8 K 553/05
    Hierzu verweist die Klägerin auf das BFH-Urteil vom 16. August 2006 XI B 168/05.
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    b) Demgegenüber stellen Fehler und Nachlässigkeiten, die üblicherweise vorkommen und mit denen immer gerechnet werden muss, keine grobe Fahrlässigkeit dar; insbesondere bei   unbewussten  --mechanischen-- Fehlern, die selbst bei sorgfältiger Arbeit nicht zu vermeiden sind, kann grobe Fahrlässigkeit --nicht stets, aber im Einzelfall-- ausgeschlossen sein (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 13. September 1990 V R 110/85, BFHE 162, 488, BStBl II 1991, 124, zur Nichtberücksichtigung von Vorsteuerbeträgen aus einer Voranmeldung; s. auch Sächsisches FG, Urteil vom 5. Mai 2010  8 K 553/05, juris, zur irrtümlich unterlassenen Umrechnung von DM in EUR als mechanischen Fehler; FG Köln, Urteil vom 7. August 2002  11 K 406/02, EFG 2003, 209, zur fehlenden Angabe der Geburt des vierten Kindes; FG Köln, Urteil vom 5. September 1991  7 K 4769/90, EFG 1992, 171, zur versehentlichen Nichtangabe einer als Werbungskosten abziehbaren Vorauszahlung).
  • FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 2577/07

    Berücksichtigung von Ausfallgarantien Dritter bei der Bewertung von effektiv

    Die unterlassene Umrechnung von DM- in Euro-Beträge stellt eine derartige offenbare Unrichtigkeit dar (BFH vom 16.08.2006 - XI B 168/05, BFH/NV 2006, 2033; Sächsisches FG vom 05.05.2010 - 8 K 553/05, n. v. Juris).
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