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   FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01 E, 8 K 5961/01 G   

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https://dejure.org/2003,12686
FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01 E, 8 K 5961/01 G (https://dejure.org/2003,12686)
FG Münster, Entscheidung vom 05.06.2003 - 8 K 5960/01 E, 8 K 5961/01 G (https://dejure.org/2003,12686)
FG Münster, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 8 K 5960/01 E, 8 K 5961/01 G (https://dejure.org/2003,12686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Ertragsteuerliche Anerkennung; Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21; EStG § 4 Abs. 4
    Anerkennung von Mietverhältnissen über Arbeitsräume zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgaben: - Anerkennung von Mietverhältnissen über Arbeitsräume zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1374
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Dabei kann neben der Ausstattung und der Widmung der Räume auch berücksichtigt werden, inwieweit diese Räume allgemein zugänglich sind oder nicht (vgl. in diesem Sinne BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002, IV R 7/01, DStR 2003, 589 und vom 23. September 1999, VI R 74/98, BStBl. II 2000, 7).

    Soweit eine Einbindung in die private Lebenssphäre der Steuerpflichtigen erkennbar ist, das Arbeitszimmer also in seinem Kern dem Bild eines häuslichen Arbeitszimmers entspricht, ist es auch unerheblich, ob gelegentliche Besuche empfangen werden oder in Einzelfällen auch Publikumsverkehr stattfindet, wie etwa bei der Durchführung von Beratungsgesprächen (BFH-Urteil vom 23. September 1999, VI R 74/98, BStBl. II 2000, 7, 9).

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Kennzeichnend sind im Regelfall zentrale Möbelstücke, wie Schreibtische, Bücher- und Aktenschränke, Regale und ähnliche Büromöbel sowie Ausstattungen mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen, Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002, XI R 89/00, BStBl. II 2003, 185 und vom 19. September 2002, VI R 70/01, BStBl. II 2003, 193 sowie Finanzgericht Münster, Urteil vom 28. August 2001, 11 K 1454/00 E, EFG 2001, 1546, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Kennzeichnend sind im Regelfall zentrale Möbelstücke, wie Schreibtische, Bücher- und Aktenschränke, Regale und ähnliche Büromöbel sowie Ausstattungen mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen, Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002, XI R 89/00, BStBl. II 2003, 185 und vom 19. September 2002, VI R 70/01, BStBl. II 2003, 193 sowie Finanzgericht Münster, Urteil vom 28. August 2001, 11 K 1454/00 E, EFG 2001, 1546, jeweils m. w. N.).
  • FG Münster, 28.08.2001 - 11 K 1454/00

    Angemietete Wohnung als häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Kennzeichnend sind im Regelfall zentrale Möbelstücke, wie Schreibtische, Bücher- und Aktenschränke, Regale und ähnliche Büromöbel sowie Ausstattungen mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen, Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002, XI R 89/00, BStBl. II 2003, 185 und vom 19. September 2002, VI R 70/01, BStBl. II 2003, 193 sowie Finanzgericht Münster, Urteil vom 28. August 2001, 11 K 1454/00 E, EFG 2001, 1546, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 7/01

    Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Dabei kann neben der Ausstattung und der Widmung der Räume auch berücksichtigt werden, inwieweit diese Räume allgemein zugänglich sind oder nicht (vgl. in diesem Sinne BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002, IV R 7/01, DStR 2003, 589 und vom 23. September 1999, VI R 74/98, BStBl. II 2000, 7).
  • BFH, 19.10.2001 - VI R 131/00

    Büroanmietung vom Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber ähnliche Vertragsbeziehungen mit anderen Arbeitnehmern abschließt, wenn er gegebenenfalls auch von dritten Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, entsprechende Räume zu gleichen Bedingungen anmietet und wenn den Arbeitnehmern, von denen Räume gemietet sind, keine weiteren Arbeitsplätze in der eigentlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers zur Verfügung stehen (BFH-Urteile vom 20. März 2003, VI R 147/00, DStR 2003, 827 und vom 19. Oktober 2001, VI R 131/00, BStBl. II 2002, 300).
  • BFH, 20.03.2003 - VI R 147/00

    Anmietung des häuslichen Arbeitszimmers durch Arbeitgeber

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber ähnliche Vertragsbeziehungen mit anderen Arbeitnehmern abschließt, wenn er gegebenenfalls auch von dritten Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, entsprechende Räume zu gleichen Bedingungen anmietet und wenn den Arbeitnehmern, von denen Räume gemietet sind, keine weiteren Arbeitsplätze in der eigentlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers zur Verfügung stehen (BFH-Urteile vom 20. März 2003, VI R 147/00, DStR 2003, 827 und vom 19. Oktober 2001, VI R 131/00, BStBl. II 2002, 300).
  • BFH, 13.12.1995 - X R 261/93

    Vereinbarungen unter nahen Angehörigen sind nur dann der Besteuerung zugrunde zu

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Er gilt daher auch für die Überprüfung von Mietverträgen (vgl. nur BFH-Urteil vom 13. Dezember 1995, X R 261/93, BStBl. II 1996, 180, 181 m. w. N.).
  • BFH, 01.02.2000 - IX B 154/99

    Gestaltungsmissbrauch; Mietvertrag über Nutzung eines Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Nach diesem Grundsatz, der steuersystematisch einen Anwendungsfall des § 42 AO darstellt (Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten) kann einem Mietverhältnis auch dann die ertragsteuerliche Anerkennung versagt werden, wenn mit dem Mietverhältnis die seit 1996 geltende Regelung über Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG umgangen werden soll (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2000, IX B 154/99, BFH/NV 2000, 945 und Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 08. Oktober 1999, III 99/99, EFG 2001, 640).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.10.1999 - III 99/99

    Umgehung der Steuergesetze durch Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten;

    Auszug aus FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01
    Nach diesem Grundsatz, der steuersystematisch einen Anwendungsfall des § 42 AO darstellt (Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten) kann einem Mietverhältnis auch dann die ertragsteuerliche Anerkennung versagt werden, wenn mit dem Mietverhältnis die seit 1996 geltende Regelung über Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG umgangen werden soll (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2000, IX B 154/99, BFH/NV 2000, 945 und Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 08. Oktober 1999, III 99/99, EFG 2001, 640).
  • FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1554/12

    Betriebsausgabenabzug für Raumkosten - Drittaufwand für Schuldzinsen bei

    Allerdings hat die finanzgerichtliche Rechtsprechung bei einem im Miteigentum von Ehegatten (bzw. im Alleineigentum des anderen Ehegatten) stehenden Einfamilienhaus die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrags, den der nutzende Ehegatte mit dem anderen Ehegatten über dessen ideellen Anteil am Arbeitszimmer abgeschlossen hatte, bereits mehrfach versagt (vgl. etwa Urteile des Schleswig-Holsteinischen FG vom 8.10.1999 III 99/99, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 640; des FG Baden-Württemberg vom 31.5.2001 6 K 7/98, abrufbar in juris; des FG Münster vom 5.6.2003 8 K 5960/01 E, 8 K 5961/01 E, EFG 2003, 1374; des FG München vom 8.10.2008 10 K 1573/07, EFG 2009, 153; a.A. FG Hamburg im Urteil vom 11.2.2006 2 K 8/05, abrufbar in juris).
  • FG München, 08.10.2008 - 10 K 1573/07

    Gestaltungsmissbrauch bei Vermietung von in der Ehewohnung befindlichen

    Auch insoweit ist es für Finanzverwaltung und Finanzgerichte unter Beachtung des durch Art. 13 Grundgesetz gewährleisteten Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung nur sehr eingeschränkt möglich, die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse zu überprüfen (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 01. Februar 2000 IX B 154/99, BFH/NV 2000, 945; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 08.10.1999 III 99/99, EFG 2001, 640; Urteil des FG Münster vom 05. Juni 2003 8 K 5960/01, EFG 2003, 1374; Urteil des FG Baden- Württemberg vom 31.05.2001 6 K 7/98, in [...]).
  • FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5961/01

    Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen; Missbrauch von

    Volltext siehe unter: FG Münster - 05.06.2003 - AZ: 8 K 5960/01 E.
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