Rechtsprechung
   VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04   

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https://dejure.org/2004,18543
VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04 (https://dejure.org/2004,18543)
VG Köln, Entscheidung vom 08.01.2004 - 8 L 4/04 (https://dejure.org/2004,18543)
VG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 8 L 4/04 (https://dejure.org/2004,18543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wehrgerechtigkeit nach Art. 3 Abs. 1 GG unter den Wehrpflichtigen; Umfang der allgemeinen Wehrpflicht nach dem Bundesverfassungsgericht; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • deutsches-wehrrecht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Administrative Wehrdienstausnahmen und kein Ende? (Dieter Walz; NZWehrr 4/2004, S. 153-160)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04
    c) Die allgemeine Wehrpflicht ist Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgedankens (BVerfGE 38, 154 (167)).

    Die Notwendigkeit, Wehrgerechtigkeit im Innern ebenso aufrechtzuerhalten wie die Verteidigungsbereitschaft des grundrechtsgarantierenden Staates nach außen, fordert eine hinreichend bestimmte normative Festlegung der Wehrdienstausnahmen (vgl. BVerfGE 38, 154 (167 f.)).

    Die Wehrgerechtigkeit verlangt, dass bei der Erfüllung der Wehrpflicht nicht willkürlich oder ohne sachlich zwingenden Grund unterschiedliche Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 38, 154).

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04
    Zur Frage der Wehrgerechtigkeit hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. April 1978 (Az: 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77) folgendes ausgeführt:.

    vgl. BVerfGE 48, 127-206 Diese Grundsätze hat das BVerfG in seiner Entscheidung 24. April 1985 (Az: u.a. 2 BvF 2/83), BVerfGE 69, 1-92, bestätigt.

  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73

    Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen

    Auszug aus VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04
    Es ist nicht zulässig, einzelne Wehrpflichtige oder Gruppen von Wehrpflichtigen über die gesetzlich vorgezeichneten Wehrdienstausnahmen hinaus - womöglich sogar je nach dem aktuellen Personalbedarf in von Jahr zu Jahr wechselndem Umfang - von der Wehrdienstleistung grundsätzlich auszunehmen (vgl. auch BVerwGE 36, 323; 45, 197).
  • BVerfG, 27.06.1974 - 2 BvR 429/72

    Richteramtsbezeichnungen

    Auszug aus VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27.6.1974 (BVerfGE 38, 1 (17)) selbst gesagt:.
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68

    Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen

    Auszug aus VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04
    Es ist nicht zulässig, einzelne Wehrpflichtige oder Gruppen von Wehrpflichtigen über die gesetzlich vorgezeichneten Wehrdienstausnahmen hinaus - womöglich sogar je nach dem aktuellen Personalbedarf in von Jahr zu Jahr wechselndem Umfang - von der Wehrdienstleistung grundsätzlich auszunehmen (vgl. auch BVerwGE 36, 323; 45, 197).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04
    Vgl. Urteil vom 10.11.1999 - Az: 6 C 30/98 -, BVerwGE 110, 40-61.
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus VG Köln, 08.01.2004 - 8 L 4/04
    vgl. BVerfGE 48, 127-206 Diese Grundsätze hat das BVerfG in seiner Entscheidung 24. April 1985 (Az: u.a. 2 BvF 2/83), BVerfGE 69, 1-92, bestätigt.
  • VG Köln, 21.04.2004 - 8 K 154/04

    Umfang des Ermessens der Wehrersatzbehörden bei der Entscheidung über die Auswahl

    Hierzu hat die Kammer in den Gründen ihres im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschlusses vom 8.1.2004 - 8 L 4/04 - ausgeführt: "... Zur Frage der Wehrgerechtigkeit hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. April 1978 (Az: 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77) folgendes ausgeführt:.
  • VG Köln, 03.12.2008 - 8 K 5791/08

    Vereinbarkeit der allgemeinen Wehrpflicht nach dem Wehrpflichtgesetz (WPflG)

    Die Kammer hat aus diesem Grund in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zum Grundwehrdienst angestrengt hatten, durch Beschlüsse vom 23. Dezember 2003 - 8 L 3008/03 - und vom 8. Januar 2004 - 8 L 4/04 - die Vollziehung von Einberufungsbescheiden ausgesetzt.
  • VG Oldenburg, 30.03.2004 - 7 B 1271/04

    Voraussetzungen des Vorliegens einer besonderen Härte beim Verlust der

    Eine solche liegt - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts Köln (vgl. Beschluss vom 23. Dezember 2003 - 8 L 3008/03 - Beschluss vom 8. Januar 2004 - 8 L 4/04 -) - auch im Hinblick auf die für Einberufungen seit dem 1. Juli 2003 angewendeten Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. April 2003 nicht vor.
  • VG Köln, 15.04.2005 - 8 K 8564/04

    Grundsatz der Wehrgerechtigkeit nach Art. 3 Abs. 1 GG im Rahmen der Einberufung

    Die Kammer hat aus diesem Grund in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zum Grundwehrdienst angestrengt hatten, durch Beschlüsse vom 23.12.2003 - 8 L 3008/03 - und vom 08.01.2004 - 8 L 4/04 - die Vollziehung von Einberufungsbescheiden ausgesetzt.
  • VG Köln, 03.12.2008 - 8 K 5913/08

    Wehrpflicht - Kölner Richter halten Einberufungspraxis für verfassungswidrig

    Die Kammer hat aus diesem Grund in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zum Grundwehrdienst angestrengt hatten, durch Beschlüsse vom 23.12.2003 - 8 L 3008/03 - und vom 08.01.2004 - 8 L 4/04 - die Vollziehung von Einberufungsbescheiden ausgesetzt.
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