Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation eines Arztes wegen Abrechnungsbetruges
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation eines Arztes wegen Abrechnungsbetruges
Verfahrensgang
- VG Hannover, 01.07.2004 - 5 B 976/04
- OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung
Daher ist ein vorläufiges Berufsverbot zur Abwehr konkreter Gefahren für diese Rechtsgüter regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in tatsächlicher Hinsicht hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Arzt bei der Ausübung seines Berufs Straftaten gegen das Leben und/oder die Gesundheit von Patienten begangen hat und die Gefahr einer Verletzung dieser Rechtsgüter bei einer Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit weiter besteht so überzeugend u.a. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, dokumentiert bei Juris, sowie vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, wo allerdings für ausreichend erachtet wird, dass bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte von Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit von Patienten (lediglich) "nicht auszuschließen ist, dass dies in Zukunft wieder geschieht"; in diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 13.10.2005 - 3 StR 385/04 -, NJW 2005, 3732, wo es heißt (Seite 3733), die Ruhensanordnung diene dazu, "in unklaren Situationen oder Eilfällen dem Arzt vorläufig den Beruf zu untersagen"; siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, dokumentiert bei Juris, wo im Zusammenhang mit dem Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer wegen nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse ausgeführt wird, "eine Nichtgefährdung ... sei (erst) dann anzunehmen, wenn die Interessengefährdung hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann"; siehe weiterhin BFH, Urteil vom 22.9.1992 - VII R 43/92 -, MDR 1993, 911, wonach die Bestellung eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten, der in Vermögensverfall geraten ist, dann nicht zu widerrufen ist, "wenn dadurch eine konkrete Gefährdung der Interessen der Auftraggeber nicht eingetreten ist". - VG Karlsruhe, 18.12.2007 - 11 K 2274/07
Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt und wird auch vom Beklagten nicht in Abrede gestellt, dass eine - hier nicht erfolgte - Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ruhensverfügung die Feststellung voraussetzt, dass das Ruhen der Approbation schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820 u. 2851/04 - JURIS; BVerfG, Beschl. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, NJW 2003, 3618 zum Sofortvollzug des Approbationswiderrufs; OVG NRW, Beschl. v. 31.07.2007, NJW 2007, 3300; OVG Nds., Beschl. v. 19.01.2005 - 8 ME 181/04 - JURIS; OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750; OVG Saarl., Beschl. v. 21.01.2004, NJW 2004, 2033).Sie sind nur dann anzunehmen, wenn eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls bezogen auf den Zeitraum bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über die Ruhensanordnung mit einer weiteren Berufstätigkeit des Arztes verbundene konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erkennen lässt (BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820 u. 2851/04 - JURIS; BVerfG, Beschl. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545; OVG NRW, Beschl. v. 31.07.2007, NJW 2007, 3300; OVG Nds., Beschl. v. 19.01.2005 - 8 ME 181/04 - JURIS; OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750).
- OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
Zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für den Sofortvollzug eines Widerrufs …
Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt);… Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker);… BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (…vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste);… Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis);… Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2005, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 8 ME 53/08
Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen …
Insoweit ist daher lediglich ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Anordnung des Sofortvollzugs nach Auffassung des Senats hier in erster Linie zur Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben der werdenden Mütter bei einer von der Antragstellerin in ihrer Praxis betreuten und nicht normal verlaufenden Geburt gerechtfertigt ist, wie dies der Antragsgegner bereits zutreffend im angefochtenen Ausgangsbescheid ausgeführt hat (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 19.01.2005 - 8 ME 181/04 - grundsätzlich dazu auch BVerfG, Bschl. v. 12.03.2004 - 1 BvR 540/04 - NVwZ-RR 2004, 545 ff, m. w. N). - OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05
Berufsrecht - Handwerksuntersagung
Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit durch einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt bedarf es darüber hinaus aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls der Feststellung, dass die Maßnahme schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwendung konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 f.; Senatsbeschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -). - SG Marburg, 28.11.2007 - S 12 KA 457/07
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (…vgl. BVerfG v. 28.03.1985 -1 BvR 1245/84, 1 BvR 1254/84 -BVerfGE 69, 233 = SozR 2200 § 368a Nr. 12; BVerfG v. 25.05.2001 -1 BvR 848/01 -juris; LSG Bayern v. 09.09.2002 - L 12 B 87/02 KA ER - zum Ruhen der ärztlichen Approbation s. BVerfG v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 u. 2851/04 - www.bverfg.de; BVerfG v. 12.03.2004 - 1 BvR 540/04 - GesR 2004, 333; BVerfG v. 04.10.2006- 1 BvR 2403/06 - juris; OVG Niedersachsen v. 19.01.2005 - 8 ME 181/04 - s. a. BVerfG v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3618;… zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer Entziehung der Kassenarztzulassung s. BVerfG v. 05.09.1980 -1 BvR 727/80 -SozR 2200 § 368a Nr. 6; zur Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots s. BVerfG v. 15.12.2005 - 2 BvR 673/05 - MedR 2007, 43).
