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   BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96   

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BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96 (https://dejure.org/1997,1900)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 8 RKn 26/96 (https://dejure.org/1997,1900)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 8 RKn 26/96 (https://dejure.org/1997,1900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit - Dienstunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Knappschaft - Berufsunfähigkeitsrente - Lohngruppe - Bergmann - Restleistung

  • Judicialis

    RKG § 46 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RKG § 46 Abs. 2 S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2
    Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Ausschlaggebendes Merkmal für die Einstufung in das Mehrstufenschema ist der qualitative Wert der verrichteten Arbeit für den Betrieb (BSG vom 12. Oktober 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).

    Falls die Feststellungen des LSG daher ergeben, daß der Kläger dem Leitberuf des Facharbeiters zuzuordnen ist, kann er sozial zumutbar nur auf Tätigkeiten verwiesen werden, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (BSG vom 12. Oktober 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38 S 153 mwN; vgl auch Senatsurteil vom 12. Dezember 1995 aa0 S 12 des Abdrucks mwN).

  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Aber auch wenn er dem Leitberuf des Angelernten im oberen Bereich zuzuordnen ist, müßte das LSG dem hinsichtlich der Ermittlung und Benennung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit Rechnung tragen (vgl BSG vom 21. Juli 1987, SozR 2200 § 1246 Nr. 143 S 473 mwN).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Dessen weitere Feststellung, daß "ausgebildete Kräfte des einfachen Postdienstes in der Lage sein mußten, eine Fülle verschiedenartiger Tätigkeiten zu verrichten und von ihnen eine gewisse Flexibilität erwartet wurde", während "diese Anforderungen an Arbeitnehmer wie den Kläger nicht gestellt worden sind", ist angesichts der vom Kläger nachgewiesenen Fähigkeiten nicht nachzuvollziehen (zu der durch Ablegung einer Prüfung bedingten Anhebung der Qualität der erbrachten Arbeitsleistung vgl BSG vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 73/96 - s bereits zur Prüfung für den einfachen Postdienst eines Postarbeiters im Zustelldienst: BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 46 S 139 f).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Dieses gliedert die Arbeiterberufe in verschiedene "Leitberufe", nämlich denjenigen des "Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion" bzw des "besonders hoch qualifizierten Facharbeiters", des "Facharbeiters" (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des "angelernten Arbeiters" (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des "ungelernten Arbeiters" (vgl zB BSG vom 12. September 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17 mwN).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (s Bundessozialgericht vom 29. März 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Erst durch eine Gesamtschau aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte ist bei freier richterlicher Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) eine abschließende Beurteilung möglich (BSG vom 12. Oktober 1993, BSGE 73, 159, 161; 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Denn ein Versicherter kann auch dann der Gruppe der Facharbeiter zugeordnet werden, wenn er, ohne die erforderliche Ausbildung durchlaufen zu haben, einen anerkannten Ausbildungsberuf wettbewerbsfähig ausgeübt hat und entsprechend entlohnt worden ist (BSG vom 8. Oktober 1992, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27 S 95 mwN).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Deshalb kann auch dahingestellt bleiben, ob die Wertigkeit des bisherigen Berufs des Klägers - wie das LSG gemeint hat - auf qualitätsfremden Gesichtspunkten der tarifvertraglichen Einstufung (vgl dazu statt vieler BSG vom 17. Dezember 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22 S 88 mwN) beruht; letzteres ist schon im Hinblick darauf fragwürdig, daß das LSG die oben ausgeführte Bedeutung der abgelegten Prüfung für den einfachen Postdienst als Eingruppierungsmerkmal ungenügend in Rechnung stellt.
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Erst durch eine Gesamtschau aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte ist bei freier richterlicher Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) eine abschließende Beurteilung möglich (BSG vom 12. Oktober 1993, BSGE 73, 159, 161; 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90

    Berufsschutz eines Tischlers mit ausländischem Berufsabschluß und nur 5-monatiger

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
    Der Versicherte muß nicht nur eine seinem individuellen Arbeitsplatz entsprechende Leistung erbracht haben, sondern über die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten verfügen, die von einem Facharbeiter gemeinhin erwartet werden (BSG vom 28. August 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 15 S 60 mwN), Die berufliche Position muß in voller Breite derjenigen des Facharbeiters entsprechen, die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als angelernter Arbeiter aus (BSG vom 8. Oktober 1992 aa0 S 96 mwN).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96

    Verweisbarkeit bei Rente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit

  • BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsschutz eines

  • BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff des bisherigen

  • BSG, 03.10.1984 - 5b RJ 28/84

    Postzusteller - Facharbeiter - Berufsunfähigkeitsrente

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Zwar hat das BSG herausgestellt, daß die von einem Versicherten absolvierte Prüfung für den einfachen Postdienst mit einem Vorbereitungsdienst von vier Wochen durchaus der Abschlußprüfung der Postjungboten gleichwertig gewesen sein könnte (BSG SozR 3-2960 § 46 Nr. 4).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Voraussetzung ist jedoch, daß der Versicherte in seinem Tätigkeitsbereich eine vergleichbare Qualifikation in voller Breite erworben hat; die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als angelernter Arbeiter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprochen haben sollte (Senatsurteil aaO - BSGE 65, 169, 171 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 mwN; BSG Urteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 49/91 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27, vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 26/96 - SozR 3-2960 § 46 Nr. 4 und vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente für Postzusteller - Berufsschutz als Facharbeiter -

    Ergänzend hat es ausgeführt: Neue Gesichtspunkte ergäben sich nicht aus der im Berufungsvorbringen des Klägers zitierten Entscheidung des 8. Senats des BSG vom 9. Dezember 1997 (8 RKn 26/96 - SozR 3-2960 § 46 Nr. 4), weil diese Entscheidung einen "Postfacharbeiter" betreffe, bei dem das BSG die Frage der Zuordnung zur Gruppe der Facharbeiter oder zur Gruppe der oberen Angelernten letztlich offen und insbesondere dahingestellt gelassen habe, ob die abstrakte tarifvertragliche Einstufung einer solchen Tätigkeit bei den Facharbeitertätigkeiten auf qualitätsfremden Gesichtspunkten beruhe.
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R

    Berufsschutz für Berufskraftfahrer

    Der Senat kann offenlassen, inwieweit er dieser Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats folgt oder dabei bleibt, daß die abstrakte tarifvertragliche Einstufung lediglich als "gutes Indiz" (so der Senat im Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 - in Kompaß 1992, 450; s dazu in weiterer Abgrenzung BSG, 4. Senat vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41) gewertet werden kann (ebenso das Senatsurteil vom 9. Dezember 1997, SozR 3-2960 § 46 Nr. 4 S 17).
  • LSG Hamburg, 02.04.2013 - L 3 R 5/08
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ Höchste ist oder der Arbeitnehmer sich von einer früher ausgeübten höherwertigen Tätigkeit gelöst hat (ständige Rechtsprechung des BSG, siehe etwa 9.12.1997 - 8 RKn 26/96, SozR3-2960 § 46 Nr. 4 m.w.N.).

    Durch dieses Schema werden die Arbeiterberufe in verschiedene Leitberufe gegliedert, nämlich in diejenigen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (vgl. BSG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 13.02.2009 - L 6 R 194/05

    Anspruch eines an Asthma bronchiale und Adipositas Grad 1 Erkrankten auf

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ Höchste ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, z. B. Urteil vom 9.12.1997 - 8 RKn 26 /96, SozR 3-2960 § 46 Nr. 4 mwN.).

    Dieses gliedert die Arbeiterberufe in verschiedene Leitberufe, nämlich in denjenigen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 9.12.1997 - 8 RKn 26/96, a. a. O., m. w. N.).

  • LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Bestimmung des

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ Höchste ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, siehe etwa 9. Dezember 1997 - 8 RKn 26/96, SozR3-2960 § 46 Nr. 4 m.w.N.).

    Dieses gliedert die Arbeiterberufe in verschiedene Leitberufe, nämlich in diejenigen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (vgl. BSG 9. Dezember 1997, a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 04.06.2003 - L 1 RJ 119/01

    Berufsunfähigkeit - Kraftwagenführer im Straßenpostdienst - Berufsschutz -

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  • LSG Hamburg, 07.07.2004 - L 1 RJ 13/03

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beschäftigung als

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ Höchste ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), z. B. Urteil vom 9.12.97 - 8 RKn 26/96, SozR3-2960 § 46 Nr. 4 m.w.N.).

    Dieses gliedert die Arbeiterberufe in verschiedene Leitberufe, nämlich in denjenigen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (vgl. z. B. BSG 9.12.97, a.a.O.).

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R

    Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers

    Abgesehen von der Berücksichtigung allgemeiner Merkmale, wie des Bestehens einer Vorqualifikation (hier Ausbildungsabschluß als Knappe), einer Ablegung der postbetrieblichen Prüfung für Arbeiter und des Einsatzes auf einem Dienstposten für Beamte (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-2960 § 46 Nr. 4), ist bei der Frage einer Gleichstellung von Briefzustellern mit Facharbeitern deren tarifvertragliche Einstufung von besonderer Bedeutung (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22; Urteil vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 13/91 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1999 - L 18 RJ 74/95

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 15.01.2002 - L 5 RJ 48/01
  • SG Hamburg, 06.10.2016 - S 34 R 445/13

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • SG Halle, 04.06.2014 - S 24 R 1004/10

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

  • SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11

    Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Anforderungen an

  • BSG, 25.11.2009 - B 5 R 424/09 B
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